Original von berghaus
Ich bin der Meinung, dass der Vermieter (der Einliegerwohnung) im Falle der Kürzung von Abschlägen und Gasjahresrechnungen dem Mieter dennoch den vollen vom Versorger berechneten Gaspreis bei der Jahresabrechnung in Rechnung stellen muss und darf.
Stellt sich u. U. nach Jahren heraus, daß er mit der Kürzung Erfolg hatte, ist er m.E. verpflichtet, den Mieter daran teilhaben zu lassen (auch wenn dieser inzwischen (ohne Mietrückstände
ausgezogen ist.
Das mag Meinung oder Rechtsempfinden (zumal kein schlechtes) sein.
Einen nachträglichen
Anspruch auf Betriebskostenabrechnungsberichtigung nach Jahren gibt es aber wohl nicht.
Undzwar im Guten wie im Bösen.
Wie die rechtlichen Interessen dann plötzlich auseinadergehen, sieht man ja erst, wenn es soweit ist, also ob der Vermieter freiwillig - ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein - tatsächlich etwas an den Mieter wieder auskehrt. Warum sollte der Vermieter an einer solchen Auskehr an den Mieter ein Interesse haben, allzumal, wenn der Mieter zwischenzeitlich ausgezogen war und ein neuer Mieter eingezogen ist? Ein Interesse daran hat doch allenfalls der Mieter. Welcher eigentlich bei zwischenzeitlichem Mieterwechsel?
Andersherum ist es nicht anders, wenn der Vermieter gegenüber dem Versorger gekürzt hatte, bei den Betriebskostenabrechnungen nur die gekürzt gezahlten Beträge berücksichtigt und Jahre später rechtskräftig zur Nachzahlung verurteilt wird. Warum sollte dann der Mieter ein Interesse daran haben, dass der Vermieter nachträglich noch diese Nachzahlung einschließlich Verfahrenskosten und Zinsen auf ihn umlegt und der Mieter nachzahlen muss? Daran hat doch nur noch der Vermieter ein Interesse, allzumal, wenn der Mieter zwischenzeitlich schon ausgezogen ist und ein neuer Mieter eingezogen ist.
Original von berghaus
Es gibt genug Fälle, z.B. der Fall Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, in denen Vermieter und Mieter das gleiche Interesse haben, nämlich einen möglichst niedrigen Gaspreis. Da gibt es nur eine Gasuhr und einen Vertrag mit dem Versorger.
Um den Gaspreis geht es doch später gar nicht mehr, sondern nur darum, in der Vergangenheit gezahlte Betriebskosten zurück zu bekommen oder Jahre später noch Betriebskosten nachzahlen zu müssen. Und an diesem Punkt gehen die Interessen von Vermieter und Mieter ganz gehörig auseinander.
Und wenn es vollkommen eskaliert, provoziert einer von beiden womöglich deshalb eine Gasexplosion im Haus und einer bleibt tot.... Nein, so schlimm wird es wohl nicht kommen.
Aber man sieht ja wie hier allein im Forum ein Streit
mit und um Worte in kürzester Frist leicht gehörig eskalieren kann, und dass, obschon man sich persönlich gar nicht kennt.
Wenn man sich persönlich kennt, ist das Eskalationspotential noch weit gewaltiger. Die meisten Morde passieren hierzulande im engsten persönlichen Umkreis.
Original von berghaus
Wohnt der Vermieter nicht selbst in dem (an mehrere Parteien) vermieteten Haus, kann er m.E. nur zur Gaspreiskürzung oder zum Rückforderungsprozess gezwungen werden, wenn die Mieter einheitlich erklären, dass sie die Folgekosten, z.B.auch die Verzugszinsen übernehmen.
Es ist wohl so, dass der Vermieter aus o. g. Gründen rechtlich unter keinen Umständen gezwungen werden kann, einen Rückforderungsprozess zu führen oder auch nur etwaige Rückforderungsansprüche abzutreten. Es ist nämlich keine Anspruchsgrundlage dafür ersichtlich.
Gezwungen werden kann der Vermieter also wohl nur durch die widerrechtliche Drohung mit rechtwidriger Gewalt oder aber mit solcher Gewalt selbst.
Original von berghaus
Mieter und Vermieter müssen auch nicht unbedingt miteinander streiten, wie RR-E-ft das gewohnt zu sein scheint.
Wem sagt man das? Natürlich müssen die nicht streiten. Schon gar nicht sinnlos, weil es ohne Anspruchsgrundlage keine Erfolgsaussicht gibt.
Gerade weil der Vermieter die vom Versorger geforderten Preise bei der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt, der Mieter Jahre später deshalb nichts mehr zurückverlangen kann, hat der Vermieter regelmäßig kein Interesse an einem günstigen Gaspreis. Dieser Preis ist dem Vermieter regelmäßig vielmehr vollkommen egal, weil er bei der Nebenkostenabrechnung an die Mieter einfach durchgereicht wird.
Regelmäßig heißt, es gibt auch Ausnahmen, nämlich die vermietete Einliegerwohnung mit nur einer Gasuhr. Mietvertraglich sieht es aber auch dort nicht anders aus.
Und: Deshalb zusammensetzen
muss man sich nicht.
Wenn sich der Vermieter hierzu nicht bereit findet, gibt es seitens des Mieters dafür wohl keinerlei Handhabe.
Zwar steht das zu beachtend mietrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot dem entgegen, jedoch verpflichtet auch dieses insbesondere nicht dazu, Rückforderungsprozesse zu führen oder etwaige Ansprüche an Mieter abzutreten. Es verpflichtet nur dazu, aktuell die Kosten möglichst wirtschaftlich zu gestalten.
Führt der Vermieter nun von sich aus erfolgreich einen Rückforderungsprozess, dann muss er sich weder mit dem Mieter zusammensetzen, noch dem überhaupt etwas davon abgeben.
Denn siehe, der Vermieter allein hat aus eigenem Entschluss heraus und auf eigenes Risiko einen Prozess gegen den Versorger geführt und gewonnen. Er ist dann gerade nicht verpflichtet, den Vorteil an die Mieter weiterzugeben, um diese genießen zu lassen. Schließlich wenn er gewusst hätte, dass er seinen Erfolg an die Mieter weiterzureichen hat, hätte er ja schon keinerlei Antrieb zu dem Entschluss gehabt, auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko überhaupt einen Rückforderungsprozess zu führen!
Dann hätte er selbst an dem Rückforderungsprozess kein Interesse gehabt und einen solchen gelassen. Denn wie wusste er doch: Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. Vor Gericht und auf hoher See.. Aus seiner Sicht, will der Mieter nur Früchte ernten, ohne selbst gesät zu haben. Schlimmer, er kommt wegen der bereits geernteten Früchte.
Der Mieter sieht das naturgemäß anders. Er meint, das nun vom Vermieter zurück erstrittene Geld stamme ja schließlich von ihm. Stimmt aber nicht, das Geld stammte schon zuvor von der Bank.
Wie oben bereits angedeutet, macht vielleicht der Bäcker, der erfolgreich Gaspreisrückforderungen durchsetzt, ohne dazu verpflichtet zu sein, deshalb ja vielleicht kurzfristig die Schrippen billiger, um auch seine Kunden in den Genuss kommen zu lassen.
Vielleicht.Und deshalb wird es absehbar oftmals so sein, dass Mieter im Falle erfolgreicher Rückforderungsprozesse ihrer Vermieter leer ausgehen werden, mögen sie die Vermieter auch moralisch noch so oft angetrieben haben, endlich etwas zu unternehmen.
Steht zu hoffen, dass nun einige ruhiger schlafen können.
Hoffentlich hatte noch keiner mit Geld vom Vermieter gerechnet.