Wo solche Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter getroffen wurden, die sich dann wohl auch zu der Frage der Prozesskosten wegen eines (möglichen/ ggf. nur zu besorgenden) gerichtlichen Streits zwischen Vermieter und Energieversorger verhalten, gelten dann eben diese besonderen Absprachen. So ein (drohender) Streit zwischen Vermieter und Versorger kann sich durch alle Instanzen leicht über Jahre hinziehen, bevor es zu einer endgültigen Beendigung im Guten wie im Bösen kommt und es können am Ende erhebliche Kosten entstanden sein.
Chancen und Risken daraus in einer entsoprechenden Vereinbarung gleich zu verteilen, wird nicht einfach sein.
Mal abgesehen von den Ungewissheiten/ Unwägbarkeiten, die das Leben in einem Mieter - Vermieter- Verhältnis sonst noch alles mit sich bringt. Denn über die Zeit kann sich bekanntlich die Sicht auf die Dinge ändern, das persönliche Verhältnis kann sich verschlechtern, die finanziellen Verhältnisse können sich verschlechtern, der Mieter kann ausziehen etc pp.
Oft werden Vermieter und Mieter selbst gar nicht in der Lage sein, abzuschätzen, wie sich die Sache in der Zukunft überhaupt entwickeln könnte. Ohne dieses notwendige Vorstellungsvermögen lässt jedoch eine hinreichend rechtlich sichere Vertragsregelung kaum finden.
Man könnte sich an einen Juristen wenden.
Ein Anwalt darf jedoch - aus gutem Grunde - nur die Interessen des einen oder des anderen vertreten. Besser mag man da bei einem juristischen Mediator aufgehoben sein, der versucht, die gegenläufigen Interessen halbwegs gerecht in Übereinklang zu bringen. Dafür ist viel Erfahrung in mehrerlei Hinsicht erforderlich und eine Zusatzausbildung.
Zumeist bestehen solche Abreden jedoch nicht, weil sie nie getroffen wurden. Manchmal wurden sie getroffen, einen Teil reut es jedoch mit der Zeit und er will sich daran später nicht mehr erinnern können...
Auch daran ist zu denken. Auch an die Möglichkeit einer später einsetzenden krankhaften Gedächtnisstörung.
Ohne eine solche rechtssichere vertragliche Vereinbarung wird es schwierig, für den einen wie für den anderen teil, hinterher noch irgend etwas vom anderen zu wollen.
Dafür wäre ja die Frage zu klären, wer gegen wen welchen Anspruch worauf woraus hat und welche Fristen dabei wiederum ggf. Beachtung bedürfen.
Gut möglich, dass sich Mieter und Vermieter nachträglich zusammensetzen und dabei eine Kulanzlösung finden, welche den Interessen beider Teile (zumindest gefühlt) möglichst gleichermaßen gerecht wird.
Aber einen Anspruch darauf gibt es eben nicht.
Seltenst (eher überhaupt nicht) gibt es eine Lösung zum Vorteil beider Teile (\"win-win-Situation\").
In der Regel will der eine etwas vom anderen, worauf er schon keinen Anspruch hat und der andere gibt dann nach und steht deshalb schlechter oder er gibt eben nicht nach oder er gibt aus Klimagründen etwas nach.