Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Wie kommen Mieter in den Genuss von Rückzahlungen des Versorgers?
Gas-Rebell:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Persönliche Diskussionen möchte ich nicht weiter führen.
...
Wer zur Sachdiskussion beitragen möchte, sollte nicht nur ein Ziel und seinen Plan dazu, was wohl erforderlich wäre, zur Diskussion stellen, sondern frohen Mutes sein Programm tatsächlich abarbeiten und dann seine Ergebnisse berichten. Wenn im richtigen Leben ein Problem diskutiert wird und dabei in den Raum gestellt wird \"Man müsste mal...\", weiß man schon, dass man das Meeting eigentlich wegen Zeitverschwendung sofort abbrechen kann, denn derjenige, der beginnt mit \"Man müsste mal...\", will wohl jedenfalls nichts weiter zur Sache beitragen. Andere sollen mal etwas machen....Er wäre nur bereit, die Marschrichtung vorzugeben, die Arbeit anderer zu beobachten und diese dann und wann einer gehörigen Kritik zu unterziehen.
Nehmen wir mal den einfachsten Fall. \"Man müsste mal ... den Keller aufräumen.\", schon wissen alle in der Familie Bescheid, was eigentlich gemeint ist.
--- Ende Zitat ---
Ich darf an Ihren Vorsatz erinnern, keine persönlichen Diskussionen mehr zu führen. Ansonsten dürfen Sie sich nicht wundern, wenn Sie auf erneute persönliche Angriffe wie die vorstehenden die passenden Antworten bekommen.
--- Zitat ---Es wurde bereits oben ausgeführt, dass hinsichtlich endabgerechneter aud ausgeglichener Betriebskostenperioden der Vorjahre hin wie her grundsätzlich keine Ansprüche bestehen können.
--- Ende Zitat ---
Ausgeführt ja, aber in keiner Weise überzeugend.
RR-E-ft:
Was da ausgeführt wurde, war nicht persönlich gemeint und sollte auch nicht persönlich genommen werden.
Es gilt wohl generell für alle, ob nun bei der Diskussion hier oder im richtigen Leben. Es ist nicht Ungewöhnlich, dass ein Moderator zuweilen moderat moderiert.
Wenn einige für sich Veranlassung sehen, dies besonders zu beherzigen, so ist dies kein Umstand, der hier einer weiteren Erörterung bedarf.
Wer etwas nicht für überzeugend hält, sollte seine eigenen möglichst überzeugenderen Argumente und Ergebnisse entgegenstellen.
Sonst ist es sinnlos, zumindest einseitig, so wie das Kelleraufräumen.
Die Abrechnungsfristen und -ausschlussfristen dienen wie oben aufgezeigt dem Mieterschutz. Sie gelten aber hin wie her.
Man darf sich nicht nur die Rosinen rauspicken wollen.
Wenn der Vermieter gegen den Versorger einen Anspruch hat, dann hat der Mieter gegenüber dem Vermieter deshalb nicht automatisch einen entsprechenden Anspruch. Es bedarf eines Anspruches. Ein solcher ist aber nicht ersichtlich.
Möglicherweise ist es zielführender zunächst die Frage zu diskutieren, ob und woraus Mieter einen Anspruch auf Genuss der Rückzahlungen des Versorgers an den Vermieter haben (könnten). Die Frage, wie ein solcher Anspruch, wenn man ihn denn überhaupt gefunden hätte, durchsetzbar wäre, steht wieder auf einem anderen Blatt. Wird die Frage aufgeworfen, wie Mieter in den Genuss kommen, unterstellt man wohl einen entsprechenden Anspruch, als wäre ein solcher Gott gegeben.
Erlangt man aber etwas, worauf man keinen Anspruch hatte, so ist man regelmäßig darum ungerechtfertigt bereichert. Und wer möchte das schon.
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Persönliche Diskussionen möchte ich nicht weiter führen.
Es wurde bereits oben ausgeführt, dass hinsichtlich endabgerechneter aud ausgeglichener Betriebskostenperioden der Vorjahre hin wie her grundsätzlich keine Ansprüche bestehen können.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Original von Gas-Rebell
Ich darf an Ihren Vorsatz erinnern, keine persönlichen Diskussionen mehr zu führen. Ansonsten dürfen Sie sich nicht wundern, wenn Sie auf erneute persönliche Angriffe wie die vorstehenden die passenden Antworten bekommen.
Ausgeführt ja, aber in keiner Weise überzeugend.
--- Ende Zitat ---
@Gas-Rebell
„Wer durch des Argwohns Brille schaut, sieht Raupen selbst im Sauerkraut.“ Wilhelm Busch ;)
Ausgeführt ja, aber in keiner Weise überzeugend.
Finden Sie? Das sehe ich anders.
mit Verlaub, ES nervt langsam.
Auf diese Art wird in diesen Thread nie die angeblich gewünschte Ruhe und Sachlichkeit einkehren.
IN der Hauptsache ist allerdings m. E. bereits alles gesagt. Und es sind, von verschiedenen Personen, mehr Antworten gekommen als die Eingangsfrage eigentlich verlangte.
Weiterführende Informationen zu noch spezielleren und tiefergehenden Thematiken/ Fragestellungen und etwaige Rechtsgrundlagen für Betriebskostenabrechnungen, z. B. in Form von BGH-Urteilen und deren Kommentierungen, sind im Internet leicht zu ermitteln.
Sowohl für Mieter als auch Vermieter.
Hinsichtlich der Möglichkeiten der Abrechnung von Betriebskosten und des entsprechenden Zeitrahmens, zur Zeit nämlich genau 1 Jahr, gibt es eine sehr umfangreiche Rechtsprechung des BGH.
In direktem Zusammenhang mit Ihrer Eingangsfrage interessant vielleicht auch das Urteil hier:
http://www.juraforum.de/mietrecht/bgh-ueber-nachtraegliche-einfuehrung-von-betriebskosten-222415
BGH über nachträgliche Einführung von Betriebskosten
BGH v. 27.9.2006 VIII ZR 80/06
Der BGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Betriebskosten nachträglich eingeführt werden können.
Der BGH bejahte eine nachträgliche Einführung von Betriebskosten unter folgenden Voraussetzungen:
1. Der Vermieter muss die Einführung von Betriebskosten die nach Abschluss des Mietvertrages entstehen, im Mietvertrag festgelegt haben, und
2. die Umlagefähigkeit der einzuführenden Kostenpositionen muss vereinbart worden sein.
Eine weiterführende Urteilssammlung des BGH siehe
http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/
oder direkt unter
http://www.bundesgerichtshof.de/cln_134/DE/Entscheidungen/entscheidungen_node.html
P.S. Danke für diesen interessanten link
http://de.wikipedia.org/wiki/38_Kunstgriffe
P.P.S. Generelles zum Thema Vermieter und Mieter ;)
ebenfalls von Wilhelm Busch
„Wer andern gar zu wenig traut, hat Angst an allen Ecken; wer gar zu viel auf andre baut, erwacht mit Schrecken. Es trennt sie nur ein leichter Zaun, die beiden Sorgengründer: Zuwenig und zuviel Vertraun sind Nachbarskinder.“
Heinrich:
--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
mit Verlaub, ES nervt langsam.
Auf diese Art wird in diesen Thread nie die angeblich gewünschte Ruhe und Sachlichkeit einkehren.
--- Ende Zitat ---
Mit Verlaub: auch Ihre Beiträge sind diesbezüglich alles andere als förderlich. Typischerweise beteiligen Sie sich erst mal nicht an der Sachdiskussion, sondern springen bevorzugt erst dann wie Rumpelstilzchen aus dem Busch, wenn es irgendwo einen Konflikt gibt. Und schießen dann mit maßregelnden Bemerkungen um sich, die den Konflikt eher weiter anheizen als beilegen.
Was hat im übrigen der Abrechnungszeitraum von Betriebskosten und die angeblich \"nachträgliche Einführung von Betriebskosten\" mit der Eingangsfrage zu tun?
Abgesehen davon berichte ich an dieser Stelle gern, wie ich mit meinen Mietern verblieben bin:
Wir haben auf einer Mieterversammlung vereinbart, dass ich selbst den Versorger zunächst nur hinsichtlich meiner Ansprüche aus 2007 in Anspruch nehme, d.h. ihn Verzug setze und nach Fristablauf rechtzeitig vor dem Jahreswechsel auch einen Mahnbescheid beantrage. (Soweit schon alles erledigt.) Verläuft das Mahnverfahren ergebnislos, werde ich meinen Mietern meine Ansprüche aus 2007 und den Folgejahren dann jeweils abtreten, sodass diese selbst mit einer Klage gegen den Versorger vorgehen können.
Ich denke, auf diese Weise ist allen Interessen Genüge getan. Meine Mieter und ich sind\'s jedenfalls zufrieden.
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von Heinrich
Abgesehen davon berichte ich an dieser Stelle gern, wie ich mit meinen Mietern verblieben bin:
Wir haben auf einer Mieterversammlung vereinbart, dass ich selbst den Versorger zunächst nur hinsichtlich meiner Ansprüche aus 2007 in Anspruch nehme, d.h. ihn Verzug setze und nach Fristablauf rechtzeitig vor dem Jahreswechsel auch einen Mahnbescheid beantrage. (Soweit schon alles erledigt.) Verläuft das Mahnverfahren ergebnislos, werde ich meinen Mietern meine Ansprüche aus 2007 und den Folgejahren dann jeweils abtreten, sodass diese selbst mit einer Klage gegen den Versorger vorgehen können.
Ich denke, auf diese Weise ist allen Interessen Genüge getan. Meine Mieter und ich sind\'s jedenfalls zufrieden.
--- Ende Zitat ---
Was wurde denn für den Fall vereinbart, dass das Mahnverfahren Erfolg hat und zu einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid führt?
Was wurde etwaig für den Fall vereinbart, dass eine Zwangsvollstreckung aus einem solchen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid scheitert?
Das ist doch (auch für die Mieter) viel interessanter. ;)
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