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Strompreis-Erhöhung für 2011 bei TELDAFAX???

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bolli:
@hugo00
Bezüglich der angekündigten Preiserhöhung dürften Sie wohl in jedem fall ein Sonderkündigungsrecht haben, von dem Sie, wie Sie sagen, dann auch Gebrauch gemacht haben. Inwieweit dieses, quasi rückwirkend, durch die Rücknahme der Preiserhöhung durch TDF wieder aufgehoben wird, kann ich nicht beurteilen. Ggf. müssten Sie eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung als sicheren Weg wählen. Sollte nach 6 Monaten erneut eine Preiserhöhung kommen, haben Sie natürlich erneut ein Sonderkündigungsrecht.

Dieses Geschäftsgebaren ist aber bei TDF normal. Mit mir wurde seinerzeit ähnlich verfahren und bei meinem tel. Kontakt sagte mir die Bearbeiterin, dass das ganz normal wäre: Erst gehen die Preiserhöhunegn raus und wenn die Kunden sich beschweren, werden sie zurückgenommen. Auch das dieses erstmal nur für 6 Monate gelte, sei normal. Danach käme wieder ne Erhöhung und bei erneutem Widerspruch des Kunden erneut die Rücknahme.

Diese Verfahrensweise hat anscheinend 2 Vorteile. Einmal kann man von den Kunden, die sichnicht wehren, maximal Geld abgreifen und zum anderen hat man sein Personal beschäftigt, da ja ständig die Verträge angepackt werden müssen.  :D

DieAdmin:
Also völlig sinnlos sind Beschwerden bei der BNetzA nicht:

Bundesnetzagentur greift Stromhändler Teldafax an
http://nachrichten.rp-online.de/wirtschaft/bundesnetzagentur-greift-stromhaendler-teldafax-an-1.332715

kamaraba:
@Evitel2004

Bei mir war es nutzlos:

--- Zitat ---Die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden nehmen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag die Aufgabe der Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze wahr. Das Energieversorgungsnetz wird sowohl von Energielieferanten (\"Netznutzern\") zur Belieferung von Kunden als auch von Kraftwerksbetreibern zur Einspeisung von Elektrizität benötigt. Die Adressaten der Tätigkeit der Bundesnetzagentur sind daher in erster Linie die oben genannten Netzbetreiber, daneben zumindest mittelbar auch Netznutzer und Kraftwerkbetreiber.
--- Ende Zitat ---
und weiter....

--- Zitat ---Die Zuständigkeit der Regulierungsbehörden erstreckt sich auf Fälle, bei denen es um missbräuchliches Verhalten der Netzbetreiber geht. Im Rahmen dessen kann bei Verstößen gegen die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens nach § 31 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beantragt werden. Vor diesem Hintergrund ist zum Missbrauchsverfahren nach §§ 30, 31 EnWG folgendes zu sagen: Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften im EnWG kann grundsätzlich nur gegen einen Betreiber eines Energieversorgungsnetzes ein Missbrauchsverfahren durchgeführt werden. Insofern ist der Anwendungsbereich für ein Missbrauchsverfahren nach §§ 30, 31 EnWG - gegen einen Energielieferanten - nicht eröffnet.
--- Ende Zitat ---

hugo00:
ich will aber nicht aussitzen!!!! Ich will diesen dubiosen Verein loswerden!

Immerhin habe ich schon eine Interessentennummer bei MerckPommStrom, deren AGB mir eher gefallen, als das hinterkünftige Gesülze - wenn überhaupt was kommt - das TDF AGB nennt.

Nach der letzten Schlussrechnung für den ersten Zähler laufen die Ablösungsverhandlungen seit Juli letzten jahres, weil sie trotz meiner praktisch nicht widerlegbaren Nachweise keine Gegenposition mithilfe ihrer ganz offensichtlich sehr mangelhaften, lückenhaften Debitoren-Buchhaltung aufbauen können. Es werden einfach nur stereotyp die anfangs schon behaupteteten \"Tatbestände\" wiederholt, Kontenklärungen geschickt und Mahnungen. Dabei korrespondiere ich sozusagen \"multipurpose\" mit der GF, Teldafax Services und Customer Care via Mail, Fax, Einschreiben. Fazit: Sie meinen ein Anrecht auf eine Nachzahlung über 58 € zu haben. Ich habe Ihnen nachgewiesen (sie haben z.B. von meinem Giro- wie von meinem Kontokorrentkonto je einen Sonderabschlag über EUR 100 zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgebucht mit unterschiedlichen Buchungstexten, aber nur einmal zurückgezahlt. Sie konnten aber bis dato nicht nachweisen, dass tasächlich noch eine Rückzahlung über 100 EUR offen ist), so dass sie bei mir noch Verbindlichkeiten über rund 150 EUR aus dem aufgelösten vertrag haben. Das Rennen ist offen. Sie kriegen kein Geld. Der neue Anbieter arbeitet bereits seit einem halben Jahr.

Wie aber kriegt man Sie aber wegen der Ignoranz des mir zustehenden gesetzl. Sonderkündigungsrechtes nach Preiserhöhung zu packen?

Endverbraucher:
Hallo Hugo00,

auf jeden Fall hat man bei einer so drastischen Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Auch ich habe davon Gebrauch gemacht und werde TF per 1.3.11 verlassen.
Gleichzeitig habe ich meinem neuen Versorger EGNW eine Kopie zukommen lassen und die Weiterführung meiner Strom-Versorgung wurde per 1.3.11
bestätigt, und das auch noch zu einem günstigeren Tarif mit Garantie für 2011.
Das kann ich nur jedem raten, da das Hick-Hack bei TF einem nicht nur auf die Nerven geht sondern auch die BnetzA auf den Plan gerufen hat.

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