Energiepreis-Protest > TeldaFax
Strompreis-Erhöhung für 2011 bei TELDAFAX???
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von Endverbraucher...auf jeden Fall hat man bei einer so drastischen Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.
--- Ende Zitat ---
Genau das bestreitet TelDaFax. Bereits mehreren Kunden gegenüber wurde behauptet, das bei Preiserhöhungen keine Sonderkündigung möglich ist.
Eine interessante Auskunft erhielt eine Kundin :
\"Widersprechen Sie der Erhöhung doch, dann zahlen Sie bis zum Vertragsablauf nur den alten Preis.\" Ich kenne die AGB von TDF nicht. Ist dort tatsächlich kein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen vorgesehen ? Und wie lautet die Preisänderungsklausel ?
hugo00:
Ich habe sowohl diejenige zu Zeiten des Vertragsschlusses in 2007, wie die neueste auf der WebSite angesehen: Mein Vorwurf stimmt. TDF kann mir nicht anlasten, nicht zeitnah seine AGB an die aktuelle Rechtslage angepasst zu haben. Da öffentliches Recht (s. EnWG, StromGVV..) vor Privatrecht gehen, sind die AGB von TDF gerichtlich angreifbar. Es steht drin, dass bei Preisanpassungen (Angabe Erhöhung Bezugskosten, betriebl. Kosten, fiskalische Kosten...) kein Kündigungsrecht besteht. Und das halte ich für einen Verstoß gegen geltendes Recht.
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von hugo00Und das halte ich für einen Verstoß gegen geltendes Recht.
--- Ende Zitat ---
Woraus sollte sich denn das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung herleiten, wenn nicht aus den AGB ?
kamaraba:
Selbst wenn TelDaFax in seinen AGB ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen ausschließt, muss diese Klausel nicht automatisch wirksam sein. AGB können auch in Teilen unwirksam sein, ohne dass hierdurch die ganzen AGB unwirksam werden.
Es wurde zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten Laufzeit und einem bestimmten Preis ein Vertrag geschlossen. Wird der Preis erhöht sind die Vertragsbedingungen nicht mehr erfüllt und mir steht ein Sonderkündigungsrecht zu.
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln