Hier mal ein Auszug aus den
AGB von TelDaFax, die aktuell auf der Seite stehen
Abschlagszahlung
7.3. Jede Vertragspartei ist berechtigt, von der Vereinbarung, dass fällige
Zahlungen, per Bankeizugsverfahren geleistet werden, jederzeit und
ohne Angaben von Gründen Abstand zu nehmen, wenn und soweit sie
die Abstandnahme der jeweils anderen Vertragspartei mindestens zwei
Wochen vor dem beabsichtigten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt
hat. Nimmt TelDaFax vom Bankeinzugsverfahren Abstand, erhält der
Kunde eine Schonfrist von vier Wochen ab Zugang der Ankündigung für
die in diesem Zeitraum fällig werdenden Zahlungen; hinsichtlich dieser
Zahlungen tritt dann innerhalb der Schonfrist kein Verzug ein.\"
TelDaFax muss das Wasser ja schon bis zum Hals stehen, wenn man sich nicht einmal der eigenen AGB´s erinnert.