Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Strompreis-Erhöhung für 2011 bei TELDAFAX???  (Gelesen 18578 mal)

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Offline Endverbraucher

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Strompreis-Erhöhung für 2011 bei TELDAFAX???
« am: 23. November 2010, 11:16:32 »
Hat schon jemand Strompreis-Erhöhungen für 2011 von TELDAFAX mitgeteilt bekommen?

Dies wäre nämlich eine schnelle Möglichkeit, aus dem bestehenden Vertrag heraus zu kommen.(ausserordentliche Kündigung). Denn TELDAFAX muß unbedingt verlassen werden (siehe Tagespresse HANDELSBLATT)

Leider habe ich eine fristgerechte Kündigung nach Ablauf des ersten Jahres versäumt und bin daher in die automatische Verlängerung gerutscht, die erst zum 31.08.11 endet. Z.Zt. kämpfe ich um eine 1. Jahresabrechnung, die trotz Zählerstands-Meldung schon 3 Monate überzogen ist.  Auf die Fristsetzung zum 10.11.2010 hat man nicht reagiert. Auch auf den Hinweis, daß nach TELDAFAX-AGB\'s eine Abrechnung zu erstellen ist, kam keine Antwort. Es herrscht Funkstille!!!
Sollte man die monatlichen Abbuchungen sperren damit die endlich einmal aufwachen? Oder reicht das, um den Vertrag zu kündigen?

Grüsse an alle

Offline Endverbraucher

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Strompreis-Erhöhung für 2011 bei TELDAFAX???
« Antwort #1 am: 26. November 2010, 10:10:55 »
Hallo und guten Morgen,

warum meldet sich denn keiner? Sonst ist doch hier so viel los.

Offline Cremer

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Strompreis-Erhöhung für 2011 bei TELDAFAX???
« Antwort #2 am: 26. November 2010, 12:04:10 »
@Endverbraucher,

vielleicht ist auch keiner der Forumsteilnehmer mehr Kunde von Teldafax   :D
MFG
Gerd Cremer
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Offline kamaraba

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Strompreis-Erhöhung für 2011 bei TELDAFAX???
« Antwort #3 am: 27. November 2010, 21:55:30 »
DOCH!
Ich oute mich jetzt hier  :]

Bin noch Kunde bei Teldafax. Bei mir ist bislang kein Erhöhungsbegehren angekommen.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline Lillifee

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Strompreis-Erhöhung für 2011 bei TELDAFAX???
« Antwort #4 am: 09. Dezember 2010, 16:26:09 »
Hallo,
auch ich bin noch ein Teldafax Kunde.
Heute bekam ich einen Brief, dass nicht mehr abgebucht wird, sondern ich selber überweisen soll. Dies sei angeblich kostengünstiger für Teldafax.

Steckt da mehr hinter?
Gruß
Lillifee

Offline Endverbraucher

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Strompreis-Erhöhung für 2011 bei TELDAFAX???
« Antwort #5 am: 09. Dezember 2010, 18:48:10 »
Schau an, das wundert mich aber......

weil in den meisten Fällen \"Abbuchung\" in den AGB\'s vorgeschrieben ist.

und selbst überweisen mit Dauerauftrag und \"klein gehaltenen Raten\" hat nur Vorteile, weil man beim Versorger am Jahresende nicht um Rückforderungen kämpfen muß.

Offline Cremer

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Strompreis-Erhöhung für 2011 bei TELDAFAX???
« Antwort #6 am: 09. Dezember 2010, 19:00:06 »
Was ist denn das für eine neue Masche bei Teldafax?

Per Dauerauftrag jetzt überweisen?
MFG
Gerd Cremer
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Offline PLUS

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Strompreis-Erhöhung für 2011 bei TELDAFAX???
« Antwort #7 am: 09. Dezember 2010, 19:11:13 »
Zitat
Original von Cremer
Was ist denn das für eine neue Masche bei Teldafax?

Per Dauerauftrag jetzt überweisen?
@Cremer, es kann \"gute\" Gründe geben.  ;)
Mangelnde Bonität des Einreichers = Risiko für die Bank: Am Lastschriftverfahren lassen Banken nur Einreicher mit hinreichender Bonität zu. Das Lastschriftverfahren birgt aufgrund der Widerspruchsmöglichkeit für die Bank ein ähnliches Risiko wie eine Kreditgewährung.  Wird der Kredit wegen unzureichender Bonität gestrichen kann das auch dem Lastschriftvertrag blühen.

Risiko für den Einreicher: Ein Überweisungseingang ist sicher auf dem Konto. Einer Lastschrift kann widersprochen werden und sie wird dann wieder dem Konto belastet. Nimmt die Wahrscheinlichkeit von Widersprüchen zu scheut man dieses an sich bequeme und kostengünstige Zahlungsverfahren aus gutem Grund.
   
....

Offline kamaraba

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Strompreis-Erhöhung für 2011 bei TELDAFAX???
« Antwort #8 am: 09. Dezember 2010, 20:44:39 »
Auch bei mir lag heute das Schreiben mit Datum 3.12.10 (Eingang 9.12.10) im Briefkasten.
Download Kündigung Lastschrift Teldafax
Schon toll, wie Teldafax jetzt auch noch seine letzten Kunden vertreibt.
Zitat aus dem Schreiben: \"Wir beenden nunmehr das mit Ihnen vereinbarte Lastschrifteinzugsverfahren ordentlich und fristgerecht zum 14. Dezember, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Teldafax scheint sich, ob dieser schreibweise selbst nicht sicher zu sein, ob Sie das Laschrifteinzugsverfahren so einfach kündigen können. Der Brief trägt weder Namen noch Unterschrift.
Ich werde das zunächst mal \"aussitzen\". Wenn es sich TelDaFax einfach machen kann, kann ich das auch. Ich sehe jedenfalls in diesem Schreiben keine Berechtigung, den Vertrag einseitig zu ändern.
Wie @PLUS ja schon angemerkt hat, könnte es sich um mangelnde Bonität handeln. Wer die Presseberichte der jüngeren Zeit über TelDaFax gelesen hat, kann sich hierzu seine eigene Meinung bilden.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline userD0010

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Strompreis-Erhöhung für 2011 bei TELDAFAX???
« Antwort #9 am: 09. Dezember 2010, 20:58:48 »
@ Endverbraucher
Warum hinter Teldafax herrennen? Wenn diese Leute trotz Erinnerung weder die Abrechnung und damit den Nachweis des vertraglich vereinbarten Verbrauchs und Preises erbringen, würde ich sofort die weiteren Zahlungen zunächst einstellen, mich zwischenzeitlich dann um einen neuen Anbieter bemühen.
Dass Teldafax wohl Finanzprobleme haben könnte, erkennt man daran, dass deren Kreditinstitute wohl beim Lastschriftverfahren nicht mehr mitmachen,
Denn beim Lastschriftverfahren kann der Kunde dieses zurückrufen, bei der Überweisung durch den Kunden geht das aber nicht.
Also ist das Lastschriftverfahren für die Bank des Versorgers ein nicht überschaubares Risiko, wenn die allgem. wirtschaftliche Situation des Versorgers zu Bedenken anlass gibt.

Offline bolli

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Strompreis-Erhöhung für 2011 bei TELDAFAX???
« Antwort #10 am: 10. Dezember 2010, 08:34:04 »
Zitat
Original von kamaraba
Teldafax scheint sich, ob dieser schreibweise selbst nicht sicher zu sein, ob Sie das Laschrifteinzugsverfahren so einfach kündigen können. Der Brief trägt weder Namen noch Unterschrift.
Ich werde das zunächst mal \"aussitzen\". Wenn es sich TelDaFax einfach machen kann, kann ich das auch. Ich sehe jedenfalls in diesem Schreiben keine Berechtigung, den Vertrag einseitig zu ändern.
In vielen Fällen ist der Lastschrifteinzug per AGB festgelegt. Wenn diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, bedarf eine Änderung wohl der Zustimmung des Verbrauchers.
Aber Achtung: Wenn man jetzt die AGB als wirksam einbezogen ansieht, kann man dieses nicht später bei einer möglicherweise angefochtenen Preisanpassungsklausel anders sehen.  ;) Das aber nur am Rande.

Auch beim Nichtzahlen muss man vorsichtig sein. Manche Versorger machen die Zahlung von (Neukunden-)Boni oder die Gewährung von Frei-kWh von dem ordnungsgemäßen Zahlungsverlauf abhängig. Bei Verstößen verfallen diese Vergünstigungen. Also erst genau den Vertrag und die AGB lesen.

Offline userD0010

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Strompreis-Erhöhung für 2011 bei TELDAFAX???
« Antwort #11 am: 10. Dezember 2010, 08:50:40 »
bolli schrieb:
Zitat
Manche Versorger machen die Zahlung von (Neukunden-)Boni oder die Gewährung von Frei-kWh von dem ordnungsgemäßen Zahlungsverlauf abhängig.

Schon wieder ein Versuch der Erhöhung der Zahl der Beiträge !!

Man kann ja zu Allem etwas Sinniges oder Unsinniges schreiben, so auch zu diesem Thema.

Wenn Teldafax vertraglich den Bankeinzug vereinbart hat, stellt dies doch wohl unstreitig den geforderten ordnungsgemäßen Zahlungsverlauf dar.
Und wenn eben diese Firma selbst diesen Vertragsteil kündigt, wird dem Kunden eine unzumutbare Belastung aufgebürdet. Und das nicht nur durch seine selbst vorzunehmenden (Abschlag-) Überweisungen, die er im Falle eines Lieferstopps durch Teldafax nicht zurückbuchen lassen kann. Dem Bankkunden wird im Regelfalle auch pro Überweisung eine Gebühr auferlegt, die selbst bei Kleingeld eine nicht vertragskonforme Belastung darstellt.

Aber die Gründe für die aufzugebende Einzugsermächtigung liegen ja wohl auf der Hand. Der Kunde kann diese notfalls widerrufen, wenn der Lieferant Probleme hat oder bereitet.

Offline VanZandt

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Strompreis-Erhöhung für 2011 bei TELDAFAX???
« Antwort #12 am: 10. Dezember 2010, 11:27:09 »
@h.terbeck
Zitat
Wenn Teldafax vertraglich den Bankeinzug vereinbart hat, stellt dies doch wohl unstreitig den geforderten ordnungsgemäßen Zahlungsverlauf dar.

Schon mal was davon gehört, dass das Konto evtl. überzogen ist und der Dispo, sofern man einen hat, ausgeschöpft ist. Dann nützt auch der Bankeinzug nichts, dann wird wieder zurück gebucht.
Und damit ist der Bonus lt. AGB verloren.

Offline kamaraba

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Strompreis-Erhöhung für 2011 bei TELDAFAX???
« Antwort #13 am: 10. Dezember 2010, 13:13:28 »
Hier mal ein Auszug aus den AGB von TelDaFax, die aktuell auf der Seite stehen
Abschlagszahlung
7.3. Jede Vertragspartei ist berechtigt, von der Vereinbarung, dass fällige
Zahlungen, per Bankeizugsverfahren geleistet werden, jederzeit und
ohne Angaben von Gründen Abstand zu nehmen, wenn und soweit sie
die Abstandnahme der jeweils anderen Vertragspartei mindestens zwei
Wochen vor dem beabsichtigten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt
hat. Nimmt TelDaFax vom Bankeinzugsverfahren Abstand, erhält der
Kunde eine Schonfrist von vier Wochen ab Zugang der Ankündigung für
die in diesem Zeitraum fällig werdenden Zahlungen; hinsichtlich dieser
Zahlungen tritt dann innerhalb der Schonfrist kein Verzug ein.\"

TelDaFax muss das Wasser ja schon bis zum Hals stehen, wenn man sich nicht einmal der eigenen AGB´s erinnert.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline bolli

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Strompreis-Erhöhung für 2011 bei TELDAFAX???
« Antwort #14 am: 10. Dezember 2010, 15:06:57 »
Zitat
Original von h.terbeck
bolli schrieb:
Zitat
Manche Versorger machen die Zahlung von (Neukunden-)Boni oder die Gewährung von Frei-kWh von dem ordnungsgemäßen Zahlungsverlauf abhängig.

Schon wieder ein Versuch der Erhöhung der Zahl der Beiträge !!

Man kann ja zu Allem etwas Sinniges oder Unsinniges schreiben, so auch zu diesem Thema.
Tut mir leid, dass Sie mich auf diese Weise mit Ihrer Beitragszahl nicht einholen können (schon wieder einer mehr  :D). Strengen Sie sich mal ein wenig an.

Und zum Thema: Kamaraba hat ja wohl aufgezeigt, dass es zumindest nach den derzeitigen AGB zulässig ist (sein könnte, wenn AGB wirksam einbezogen sind), den Lastschrifteinzug zu kündigen, aber eben mit einer Frist.

Das meinte ich mit
Zitat
Original von bolli
In vielen Fällen ist der Lastschrifteinzug per AGB festgelegt.
Nur ist es eben wohl nicht ohne Kündigungsmöglichkeit festgelegt. Man muss halt die Vertragsbedingungen studieren und nicht wie Sie direkt loskrakeelen.  ;)

 

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