@Klaus, Krs. PB
wenn Sie auf z.B. Verivox oder einem anderen verbraucherportal ihre Postleitzahl eingeben und den Preisvergleich machen lassen, gibt es immer die Möglichkeit, den Preis in der Grundversorgung (als Vergleichsmaßstab) auszuwählen. Da steht in der Regel auch bei, wer denn in Ihrem Gebiet der Grundversorger ist. Der kann und ist in unterschiedlichen Netzgebieten jeweils ein anderer sein. Soweit ich weiss, ist Teldafax derzeit wonirgends Grundversorger.
Zur Frage des Preisprotestes ist zu sagen, dass sich ein Preisprotest doch wohl grundsätzlich nur lohnt, wenn man einen preislichen Vorteil davon hat.
Bei Sonderverträgen gelten bei unwirksamer Preisanpassungsklausel die ursprünglich zu Vertragsbeginn vereinbarten Preise weiter bis zur Kündigung oder einer wirksamen Einbeziehung einer solcher Klausel (durch eine vom Kunden zugestimmte Vertragsänderung). Da einer nachträglichen Einbeziehung wohl nicht zugestimmt wurde/wird ist\'s nichts mit Preisänderung.
ABER: Wenn der Anfangspreis, wie z.B. bei
Endverbraucher, höher ist als derzeitige Marktpreise (siehe z.B.
hier oder
hier) so lohnt meines Erachtens der Preisprotest nicht, da man ja den zusätzlichen Ärger bei TF mit einrechnen muss.
Also ggf. winke, winke TF.