Ja, auch mir flatterte der Brief mit der >Änderung der Zahlungsmodalitäten< am 28.12.10 zu. Zuvor, am 17.12.10 erhielt ich eine Strom-Preiserhöhungsforderung zum 1.3. Am 29.12.10 kam dann ein Korrekturschreiben von TDF auf Zurücknahme des Termins per 1.2.11.
Nun ging ich davon aus (ich habe schon mit meinem 1. Zähler gewechselt wg. der Unannehmlichkeiten im Kundenumgang etc.), dass dies die Chance wäre, mit dieser Preiserhöhung auch gleich den Anbieter zu wechseln. Wie ich meine, korrekt, habe ich am 5.1.11 von meinem gesetzl. Sonderkündigungsgesetz Gebrauch gemacht und Kontakt mit einem neuen Anbieter aufgenommen. Die Kündigung erfolgte per Einschreiben.
Dies wurde aber nicht von TDF als Kündigung, sondern als Widerspruch zur Preiserhöhung gewertet. Plötzlich bot man mir an, weitere sechs Monate nur den alten Preis zu erheben. Das irritierte mich, weil dadurch für mich kalr war, dass die Preiserhöhung wohl beliebig war und nicht auf der Anhebung fiskalischer, Bezugs-, Vertriebs- und verteilungskosten fußen kann.
Ich antwortete umgehend und bestand auf meinem Sonderkündigungsrecht unter Nennung des neuen Anbieters.
Inzwischen erhielt ich Nachricht vom neuen Anbieter, TDF hätte dem Netztreiber (hier Stadtwerke Norderstedt) noch nicht gekündigt.
Dann rief mich der neue Anbieter an, TDF hätte auch die Wechselverhandlung abgewiesen, da ein gesetzl. Sonderkündigungsrecht bei Preisänderung ihrerseits nicht anerkannt sei.
Ich verwarte mich dagegen bei TDF, mir Folgen und Verantwortung aufzubürden, weil TDF das gesetzl. verbiefte Sonderkündigungsrecht ignoriere und nicht zeitnah in die AGB eingearbeitet habe. Für mich gelte: Öffentliches Recht geht vor Privatrecht! Un d gleiches Recht für alle! Und sie könnten sich nicht nach der Rosinentheorie die Rechtsvorschriften heraussuchen, die ihnen in den Kram passten.
Da - wie üblich - keine Reaktionen kamen, habe ich zweimal Ultimaten gestellt, bis wann sie schriftlich die Kündigung und die Rücknahme der Torpedierung meines Wechsels zu einem anderen Anbieter bestätigen sollten. Andernfalls würde ich Beschwerde bei der BNetzA führen.
Und nu kömmst DU!
Liege ich richtig, oder kann TDF sich weiter weigern, das gestzl. Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung ( bei mir ist es auch ein Sprung um ca. 20 -25%) zu ignorieren und mich nicht entlassen aus dem Vertrag?
Die vorgestrige Nachfrage von TDF, ob ich inzwischen einen Dauerauftrag für die neuen Abschläge eingerichtet hätte, habe ich als irrelevant im Sinne meiner Kündigung vom 5.1.2011 abgelehnt.