Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

Kündigung von Verträgen zum 31.12.2010

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berghaus:

--- Zitat ---Da gibt es doch reichlich Fragen an den ehem. Monopolisten.
--- Ende Zitat ---

 .......... Fragen ja, aber keine Antworten! :D

berghaus 30.11.10

userD0010:
Man stelle sich vor, Sie kaufen beim Lebensmittelhändler Ihren Wochenbedarf ein und an der Kasse auf dem Kassonbon finden Sie einen Zuschlag von 1,50 Euro für die Erstellung des Kassenbons ?

Man schaue nur auf die Rückseite der RWE-Rechnungen.
Da findet man im Verrechnungspreis auch die Kosten für die Rechnungsstellung, neben der Zählermiete, der Bereitschaft zur ständigen Lieferung und der Gewährleistung einer einwandfreien Messung.
Beim Letzteren sollte man doch denken, dass dies mit der Zählermiete abgegolten ist.
Und nun soll ja auch noch für die vorgenommene Abschlagüberweisung eine Gebühr von 2,00 Euro je Überweisung vorbereitet werden.

Schreibt da doch der Versorger in seiner Luxusdepesche, dass sich der Strompreis ab Januar 2011 erhöhen wird, zwar nur um 0,95 Cent, weil man die Kostensteigerung durch eine optimierte Einkaufsstrategie verringern konnte (EEX ?), aber wenn man einem preiswerteren Alternativangebot mit neuem Namen folgt, bleibt der alte Energiepreis erhalten, zumindest für 1 Jahr.

DeepDiver01:
Hallo,

ich hänge mich mal hier an (habe auch den Beitrag RWE - Beendigungskündigungen gelesen).

Vorweg: Ich kann mich nicht erinnern ein Kündigungsschreiben von RWE erhalten zu haben und kann auch in meinen Unterlagen nichts finden.

Seit 2006 kürze ich den Gaspreis auf den Arbeitspreis von September 2004.

Im April habe ich die Jahresabrechnung erhalten, aus der ich für mich zum erstenmal entnehmen konnte, dass mein Vertrag zum 1.1.11 auf Gundversorgung umgestellt wurde. Ich habe daraufhin, wie üblich, meine eigene Berechnung erstellt und RWE entsprechend mitgeteilt, wie meine Berechnung aussieht und ich der Vertragsänderung zum 1.1.11 nicht zu gestimmt habe und auch nicht vorhabe dies zu tun.

Heute habe ich nun Antwort auf mein Schreiben erhalten.

--- Zitat ---Sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrter Herr xxx,
Ihren Widerspruch gegen die Jahresrechnung vom 04.04.2011 haben wir zur Kenntnis genommen.
Selbstverständlich respektieren wir Ihre Meinung zu unserer Preisen, andererseits bitten wir aber auch um Verständnis dafür, dass wir an der von uns vertretenen Rechtsauffassung festhalten. Danach sind unsere Abrechnungen vertragskonform erstellt und gültig.
Unter Hinweis auf den bisher geführten Schriftverkehr fordern wir Sie auf, Ihr Kundenkonto vollständig und fristgerecht auszugleichen. Andernfalls behalten wir uns zur Sicherung der Forderung geeignete Schritte ausdrücklich vor, wofür wir vom Grundsatz her um Ihr Verständnis bitten.
Im November 2010 haben wir unser Kündigungsrecht in Anspruch genommen und den bestehenden Gasliefervertrag ordnungsgemäß zum 31.12.2010 gekündigt. Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige verbindliche Willenserklärung, die keiner Zustimmung des Vertragspartners bedarf. Unser Folgeangebot RWE Pur Erdgas nahmen Sie nicht an.
Es ist uns sehr daran gelegen, dass Sie unser Handeln nachvollziehen können. Wir freuen uns, wenn die Erläuterungen unsere Sichtweise deutlich gemacht haben.

--- Ende Zitat ---

Ich will jetzt gar nicht darüber diskutieren, ob RWE die Kündigung rechtswirksam ausgesprochen hat oder nicht. Ich denke ich werde das Vertragsverhältnis mit RWE beenden und mir einen alternativen Gasanbieter suchen.

Ich habe nur eine Frage zu den Abschlagzahlungen 2011/2011. Ich habe für den Gasbezug für die Monate Mai 2010 bis März 2011 Zahlungen mit dem Text \"Abschlag Gas\" in Höhe von 748 € geleistet, RWE hat in seiner Jahresrechnung diese mit 516,67 € ausgewiesen, d.h. exakt eine Verrechnung mit der Vorderung aus dem Vorjahr vorgenommen! Bei meiner eigenen Jahresrechnung habe ich natürlich die 748 € zum Ansatz gebracht. Wie verfahre ich hier nun am Besten?

Für Hilfe und Tipps bin ich dankbar.

Jürgen F.

userD0010:
@DeepDiver01
Bei der Rechtmäßigkeit der von den RWE behaupteten \"Änderungs-\"Kündigung des bis verg. Jahr laufenden Vertrages gilt es doch zunächst festzustellen, ob es sich um einen Sondervertrag gehandelt hat, der Kündigungsfristen enthält.
Diese Kündigungsfristen gelten für beide Vertragsparteien.
Auffällig ist hier doch, dass im November 2010 der Vertrag angeblich einseitig von den RWE hätte gekündigt werden durfen.
Bei frühen Verträgen war generell eine Kündigungsfrist von drei Monaten festgelegt, an den sich beide Parteien zu halten hatten.
Bei Einigen hat man versucht, durch eine Vielzahl von Vertragsangeboten, teilweise subtilen Versuchen des Aushebelns von Verträgen die Kunden zur Akzeptanz von neuen Sonderverträgen mit benachteiligenden Bedingungen zu überreden und im Verweigerungsfalle die Überführung in die Grundversorgung durchzusetzen.
Vielfach vergeblich.
Also Vertrag lesen und prüfen. Wenn also ohne Einhaltung der Kündigungsfrist die RWE einfach \"nur so\" den Verbrauchspreis in der Grundversorgung angewandt haben, ist eine Kürzung auf den früheren Vertragspreis rechtens.
Dieses Getrommel von wegen rechtliche Schritte ist heiße Luft, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung der Frist beendet werden durfte.
Also durchhalten, sich nicht erschrecken lassen und auf den Vertragspreis auch weiterhin kürzen. Ggf. den Anbieter wechseln. Sollen die doch klagen!

DeepDiver01:
Nur mal davon abgesehen, dass ich mich nicht an ein Schreiben von RWE erinnern kann, ist in meinem alten Sondervertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Abrechnungsjahresende (bei mir April) möglich. Hätte ich dieses Schreiben erhalten, wäre es demnach innerhalb der Frist gewesen.

Danke für die Antwort. Ich überlege, der RWE ein passendes Antwortschreiben zu schicken, zumal in den vergangenen Jahren (soweit ich das beim schnellen Prüfen sehen konnte) keine Verrechnung der Jahresforderung mit den Monatsabschlägen des Folgejahres gemacht wurde. Scheint mal wieder eine neuer Versuch zu sein.

Wie ist es den anderen RWE Kunden bisher mit dieser einseitigen Kündigung ergangen? Hat es ähnliche Antwortschreiben gegeben? Würde mich sehr interessieren.

Danke und Gruß

Jürgen F.

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