Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

RWE - Beendigungskündigungen

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Kampfzwerg:
@Michael Arndt und @dattelner
Thema verfehlt, setzen  ;)
Einzelfälle bitte in anderen, entsprechenden Foren diskutieren!
Oder auch einfach mal bereits bestehende threads zur entsprechenden Fragestellung nachlesen bzw. die Suchfunktion nutzen!
Da werden Sie geholfen  ;)

Michael Arndt:
Auch ich habe immer nur den Preis genommen der von diesem Verein für gut Befunden worden ist.
Trotz allen finde ich zur Zeit günstigere Angebote,was mich aber interessiert ist,wasmache ich mit der Kündigung wie gehe ich weiter vor.

berghaus:
@kampfzwerg

Hallo kampfzwerg, sei nicht so streng.

Cremer hat weiter oben auch schon die Preisfrage gestellt.

Es geht ja darum, wie man mit der Kündigung umgeht.

@Michael Arndt

--- Zitat ---Auch ich habe immer nur den Preis genommen, der von diesem Verein für gut befunden worden ist. Trotz allen finde ich zur Zeit günstigere Angebote. Was mich aber interessiert ist, was mache ich mit der Kündigung. Wie gehe ich weiter vor?
--- Ende Zitat ---

Die Ungewissheit muss ja mal ein Ende haben.

Wenn die Kündigungsfristen eingehalten wurden, könnte man die Kündigung wegen ev. Formfehler z.B. nur Textform, wenn Schriftform im Vertrag steht, als unwirksam zurückweisen, um Zeit zu gewinnen für den Wechsel.


Wenn der Preis seriöser Gaslieferanten in der Nähe des Preises von  2004 oder 2005 liegt und, wie oben von mir beschrieben, 450,00 EUR unter dem Angebot der RWE liegt, sollte man wechseln, es sei denn, man hat einen Vertrag aus dem vorigen Jahrhundert und hofft, dass der Anfangspreis dieses Vertrages bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu Tragen kommt, wobei die Verjährungsfrage auch noch eine Rolle spielt.

Dass ich nicht wechsle, liegt daran, dass ich glaube, dass der Preis meines Uraltvertrages noch gilt und ich hoffe, dass ich, je länger das Vertragsverhältnis andauert, mir einen Teil der über Jahrzehnte zu viel gezahlten Beträge (insbesondere durch ganz niedrige Abschlagszahlungen) zurückholen kann. Lieber hätte ich die ganze Zeit angemessene Preise bezahlt.

Wie ich gelesen habe, sollte man den neuen Anbieter den alten Vertrag kündigen lassen, damit keine Lücke mit Grundversorgung entsteht.

berghaus 21.11.10

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Hallo kampfzwerg, sei nicht so streng.
Cremer hat weiter oben auch schon die Preisfrage gestellt.
Es geht ja darum, wie man mit der Kündigung umgeht.
--- Ende Zitat ---
Ich bin nicht streng  ;)
- sondern sehe bei der gegebenen Thematik eben nur keine Möglichkeit bzw. Veranlassung bei Bienchen und Blümchen, heißt grundsätzlichem Basiswissen, anzufangen.  Das würde nämlich letztendlich nur den Thread sprengen.
Eine von @Cremer gestellte \"Preisfrage\" ist mir wohl irgendwie entgangen, eigentlich hatte ich bisher den Eindruck, dass wir die selbe Sprache über das selbe Thema sprachen.  ;)

berghaus:
Wir sind vom Thema abgekommen!


--- Zitat ---Frage A.  Wenn das Schreiben sonst keine Formfehler enthält und nur die Kündigungsfristen des Vertrages nicht eingehalten sind, gilt dann (automatisch) die ausgesprochene Kündigung zum Vertragszeitpunkt (z.B. Ende 2011) oder muß der Versorger ein neues Kündigungsschreiben verfassen?  

Frage B:  Wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde und nur die Vollmacht fehlt und man nach § 174 BGB das \'Rechtsgeschäft\' unverzüglich zurückgewiesen hat, muß dann der Geschäftspartner ein neues Schreiben mit neuem Datum verfassen oder kann er die Vollmacht nachreichen?

Frage C:  Wie ist das bei nur sonstigen Formfehlern des Kündigungsschreibens: Kein Datum, nicht schriftlich, sondern nur Textform (gescannte Unterschrift), Vertragsdatum nicht genannt (Originalton. \"Wir kündigen hiermit den mit Ihnen bestehenden Erdgasliefervertrag zum 31.12.2010\") usw.? Bei einem neuen Schreiben läuft der Vertrag dann eventuell noch ein Jahr länger. Oder muss er nur die Formfehler beheben und die anfangs ausgesprochene Kündigung ist dann wirksam?  berghaus 21.11.10
--- Ende Zitat ---

Ich stelle die Fragen noch mal einfacher:

Muß der Versorger ein neues Schreiben verfassen, wenn er die Kündigungfrist  nicht eingehalten hat, oder gilt das Kündigungsschreiben dann als Kündigung zum vertragsgemäßen Termin?

Gleiche Frage wegen Unwirksamkeit bei Formfehlern. Muß der Versorger ein neues Schreiben schicken?

berghaus 22.11.10

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