Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

RWE - Beendigungskündigungen

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berghaus:
Die Ausführungen des BDE zu Vertragskündigungen habe ich gelesen:
Vertragsänderungen...
Gleichwohl gibt es noch Fragen:

Die RWE versendet z.Zt. -wohl massenhaft- „Beendigungskündigungen“:
 
‚Sehr geehrter Herr, auf dem Energiemarkt sind sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen, als auch die Erdgaspreise in Bewegung. Es ist uns leider nicht mehr möglich, Ihre Belieferung auf Basis der bisher geltenden Preise und Bedingungen fortzusetzen. Daher kündigen wir hiermit den mit Ihnen bestehenden Erdgaslieferungsvertrag zum 31.12.2010.‘

Angeboten wird ein neuer Vertrag ‚Erdgas pur‘ zum gleichen Preis wie ‚bisher‘, allerdings nicht zum Vertragspreis.

Wenn man nichts unternimmt, wird man ab 01.01.2011 ‚grundversorgt‘ (Nötigung?).

Der Brief hat keinen Poststempel, jedoch im Adressfeld Versandhinweise DV 11 0,90 Deutsche Post (Posthorn) Briefpost , ein Scanfeld und KZiffern und IDZiffern.

Datum des Schreibens: ‚Bochum, im November 2010‘
Die Unterschriften von  Klaus Dahlhoff (pua?) und Karsten Borkenhagen (ppu) sind offensichtlich eingescannt.

Meine Fragen als Sondervertragskunde mit Vertrag mit unwirksamer Preisanpassungsklausel (BdE-anwaltlich geprüft), Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende des Jahres und attraktivem Vertragspreis aus dem vorigen Jahrhundert, sowie massiver Kürzung der Abschläge:

-   Soll man überhaupt antworten?
        Antwortet man, hat man den Eingang bestätigt.

-   Rügt man nur die Formmängel: kein Datum, keine eigenhändigen    
        Unterschriften (diese durch Farbe und Formgebung vorgetäuscht),
        keine Nennung des Datums des bestehenden Vertrages?

-   Widerspruch gegen die Kündigung an sich (bei Widerspruch gegen die
        Abrechnungen nicht zulässig?)?

-   Widerspruch gegen die ‚Beendigung‘ zum 31.12.2010 (nach Vertrag erst
        zum 31.12.2011 möglich)?

-   oder alles gleichzeitig?

berghaus 18.11.10

Cremer:
So auch durch die RWE Vertriebs AG aus Bochum im Bereich Bad Kreuznach - Rheinhessen,
Postleitzahlenbereich 555xx

Neues Vertragsangebot mit RWE  Pur Erdgas
Gegenüber dem bisherigen Vertrag ist es eine scheinbare Preissenkung !! (ich sehe noch nicht den Pferdefuss  :evil: ) da muss man wohl genau die AGB\'s lesen

Neu RWE Pur Erdgas:
bis 50.000 kWh/anno 5,89 Cent/kWh brutto
Grundpreis 83,40 €

Alt RWE Erdgas max
bis 50.000 kWh/anno 6,18 Cent/kWh
Grundpreis 83,40 €

berghaus:
In NRW. PLZ 59xxx bzw. bei mir sieht das so aus:

Neu RWE Pur Erdgas:
bis 50.000 kWh/Jahr 5,89 Cent/kWh brutto +
Grundpreis 83,40 €  = 1.835,--/Jahr bei 30.000 kWh/Jahr

Alt RWE Erdgas maxi:
bis 50.000 kWh/Jahr 6,18 Cent/kWh
Grundpreis 171,36 € = 1.850,--/Jahr bei 30.000 kWh/Jahr

Grundversorgung Stufe 3/4:
6,34 Cent/kWh + 128,52€/Jahr = 2.030,52 EUR/Jahr bei 30.000 kWh/Jahr

Die  günstigsten Anbieter nach Verivox ohne Vorauskasse oder Kaution mit oder ohne Bonus und mit 12 Monaten Preisgarantie verlangen rd. 450,- EUR[/B] weniger als die RWE.

Unglaublich, was die RWE ihren Kunden zumutet und das bei Millionen, die sich nicht trauen zu wechseln!

Das war aber nicht mein Anliegen in Bezug auf die Kündigung.

berghaus 18.11.10

berghaus:
Ich hatte heute Abend das Glück, in der Sprechstunde ‚Rechtsberatung‘ am Energietelefon des BDE meine Lieblingsanwältin zu erreichen mit folgendem Ergebnis:

-    Antworten: Ja

-   Gescannte Unterschriften sind nach der neueren Rechtsprechung nicht unbedingt mehr ein Formmangel.

-    Man kann oder sollte die (fristgerechte) Kündigung an sich nicht in Frage stellen, da die Kündigungsmöglichkeit durch den Versorger ja das Argument ist, ergänzende Vertragsauslegung auszuschließen.

-   Sofern es nach dem Vertrag zutrifft, dass die Kündigung des Versorgers spätestens 3 Monate  vor einem Jahresende schriftlich erfolgt sein muss, ist es ‚im November 2010‘  für eine Beendigung zum 31.12.2010 zu spät. Deshalb Widerspruch.

berghaus 18.10.10

Didakt:

--- Zitat ---Original von berghaus:

Gescannte Unterschriften sind nach der neueren Rechtsprechung nicht unbedingt mehr ein Formmangel.
--- Ende Zitat ---

Dankbar wäre ich, wenn jemand zu dieser Aussage eine Quelle zum Nachlesen liefern könnte.

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