Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
RWE - Beendigungskündigungen
berghaus:
--- Zitat ---Zitat von berghaus:
Datum des Schreibens: \'Bochum, im November 2010\'
--- Ende Zitat ---
‘
Frage:
Muss ein Kündigungsschreiben des Versorgers ein bestimmtes Datum haben oder reicht \'im November 2010\'?
berghaus 20.10.10
Cremer:
@berghaus,
in den 2 mir bekannten Fällen werden die Kündigungsfristen nicht eingehalten.
Die den alten Verträge aus den 90-ziger Jahren beiliegenden AGB\'s nennen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Abrechnungsjahres
Die Kündigungen jetzt im November zum 31.12.2010 sind somit rechtsunwirksam.
Was die Rechtmäßigkeit der gescannten Unterschrift betrifft, kann man ja in dem Widerspruchsschreiben nach Nennung der unwirksamen Kündigungsfrist totzdem, unabhängig der o.g. Diskusion, an zweiter Stelle nennen.
Natürlich ist es eine Zeitschinderei wie Kampfzwerg es anführt, aber so hat man die alten Verträge ein weiteres Jahr, und wenn man Widerspruch gegen die Preissteigerungen eingelegt hatte, auch die alte Preisbasis verlängert.
berghaus:
--- Zitat --- von Cremer:
Die Kündigungen jetzt im November zum 31.12.2010 sind somit rechtsunwirksam.
--- Ende Zitat ---
Dazu
Frage A.
Wenn das Schreiben sonst keine Formfehler enthält und nur die Kündigungsfristen des Vertrages nicht eingehalten sind, gilt dann (automatisch) die ausgesprochene Kündigung zum Vertragszeitpunkt (z.B. Ende 2011) oder muß der Versorger ein neues Kündigungsschreiben verfassen?
Frage B
Wenn die Kündigungsfrist eingehalten wurde und nur die Vollmacht fehlt und man nach § 174 BGB das \'Rechtsgeschäft\' unverzüglich zurückgewiesen hat, muß dann der Geschäftspartner ein neues Schreiben mit neuem Datum verfassen oder kann er die Vollmacht nachreichen?
Frage C
Wie ist das bei nur sonstigen Formfehlern des Kündigungsschreibens: Kein Datum, nicht schriftlich, sondern nur Textform (gescannte Unterschrift), Vertragsdatum nicht genannt (Originalton. \"Wir kündigen hiermit den mit Ihnen bestehenden Erdgasliefervertrag zum 31.12.2010\") usw.?
Bei einem neuen Schreiben läuft der Vertrag dann eventuell noch ein Jahr länger.
Oder muss er nur die Formfehler beheben und die anfangs ausgesprochene Kündigung ist dann wirksam?
berghaus 21.11.10
Michael Arndt:
Hallo Berghaus,ich habe auch so ein Schreiben der RWE,ich habe auch immer gegen den angekündigten Preis Wiederspruch eingelegt.
Was mich aber jetzt interessiert wäre,was passiert wenn ich meinen Gasanbieter wechsele oder warum macht man das nicht wo liegt der Nachteil.Bei meinen Gasverbrauch kann ich zur Zeit locker 500€ sparen
Kannst du mit helfen
M.A auch aus Arnsberg
dattelner:
--- Zitat ---Original von Michael Arndt
Hallo Berghaus,ich habe auch so ein Schreiben der RWE,ich habe auch immer gegen den angekündigten Preis Wiederspruch eingelegt.
Was mich aber jetzt interessiert wäre,was passiert wenn ich meinen Gasanbieter wechsele oder warum macht man das nicht wo liegt der Nachteil.Bei meinen Gasverbrauch kann ich zur Zeit locker 500€ sparen
--- Ende Zitat ---
Hast Du nur Widerspruch eingelegt, oder wie ich (und wohl auch Berghaus) nur den alten Preis mit selbst erstellter Gegenrechnung gezahlt?
Wir gehen davon aus, dass wir nur den im Originalvertrag vereinbarten Preis zu zahlen haben (ich selber habe nur den Preis von 2004 zugrundegelegt), das war unter Umständen also 1990 nur 2-3 Pfennig! Selbst 2004 waren es noch \"nur\" 4,2cent incl. Steuer. Bisher habe ich keinen Anbieter gefunden, der zu diesem Preis liefert.
Aus diesem Grund habe ich bisher nicht gewechselt, sondern gehe das Risiko der Klage ein.
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