Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Ausschluß der Gaspreiskontrolle über § 315 BGB

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RR-E-ft:
Eine CD für jeden grundversorgten Kunden erscheint angesichts des doch großen Preisanpassungsbedarfs bei der Grundversorgung schon nicht kostengünstig.

Es mag grundversorgte Kunden geben, die zudem mit der CD gar nichts anzufangen wüssten.
(Soll frau sich die etwa ans Ohr halten, fragt sich Oma Schulze; Musik ist jedenfalls nicht drauf.)

Grüße aus Lichtstadt

Jagni:

--- Zitat --- von RR-E-ft

@Jagni
Zeit für eine weitere Stoffkontrolle.
Wir wollen alsbald in Klausur gehen.

Black ist schon abgetaucht, womöglich weil er seinem Klientel bisher nur Verwirrendes zum Vortrag gebracht hatte.
--- Ende Zitat ---


@RR-E-ft

Ich muss zunächst mit meinem Wunsch, der wohl zum Vater des Gedankens wurde, zurechtkommen.

Zur Zeit spielt aber auch noch eine andere Musik – eine vorweihnachtliche. Stoffkontrolle und  Klausur müssen daher warten. In Anbetracht der einseitigen „Leistungsbestimmungspflicht“, die allerdings weder einen gesetzlichen noch einen vertraglichen Hintergrund hat, die mir vielmehr aus der eigenen Souveränität heraus zufällt, und zwar als  Hauptabrede, dürfte das auch problemlos möglich werden.

Ich verpflichte mich daher, die Stoffkontrolle und Klausur in die Zukunft zu schieben.


Bis dahin
Frohe Grüße und gute Wünsche zu den Festtagen - auch an die  gewogenen Mitleser
Jagni

RR-E-ft:
=)

Keine Norm ist wohl - einschließlich BGH - je so missverstanden worden, wie § 315 BGB, der im Kern nur eine Doppelverpflichtung enthält.

Und dabei hatten die klugen Altvorderen die Pflichtigkeit schon anhand des Wortlauts klar in den Vordergrund gestellt:
 \"Soll die Leistung....\"

115 Jahre später ist deren Botschaft in unserer Zeit angekommen.

Es ist selbstverständlich am Leistungsbestimmungspflichtigen, nachvollziehbar (transparent) darzulegen und zu erklären, wie er seiner diesbezüglichen Pflichtigkeit entsprochen hat, wohl eine Nebenpflicht.

Frohes Fest.

Ich bitte um Verzeihung, dass ich mich - hinter das Katheder verwiesen- einmal mehr auch hier zum Oberlehrer aufgespielt habe.

Grüße aus Lichtstadt

RR-E-ft:
Zur Margentransparenz auch in der Grundversorgung:


--- Zitat ---Quelle: ene´t GmbH Hückelhoven
Erste Ausgabe des VERTRIEBSFOKUS ENERGIE erschienen

Die ene\'t GmbH und der Fachverlag energate haben eine redaktionelle Kooperation zur Publikation eines neuen Fachmagazins rund um den Vertrieb von Strom und Gas geschlossen. Der VERTRIEBSFOKUS ENERGIE, der Anfang Dezember erstmalig erschienen ist, beschreibt alle zwei Monate auf rund 100 Seiten die aktuelle Wettbewerbssituation im Haushalts- und Gewerbekundenvertrieb.

Im Mittelpunkt stehen dabei die aus der Perspektive von neuen Anbietern skizzierten Vertriebschancen in Form von regionalen Deckungsbeiträgen sowie die Analyse besonders wettbewerbsaktiver Unternehmen. In die Darstellungen fließen aktuelle Kundenzahlen, externe Vertriebsgebiete, Preis-Rankings und weitere spezifische Angaben wie etwa zu Produktportfolios ein. Marktberichte, Informationen zu Netz- und Messentgelten sowie ein exklusiver Internetauftritt mit weitergehenden Daten zu allen deutschen Postort-Kombinationen runden das Produkt ab. Weitere Informationen erhalten Sie über folgenden Link: http://www.enet.eu/vertriebsfokus-energie.html oder die Telefonnummer 02433 52601 0.
--- Ende Zitat ---

courage:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Zur Margentransparenz auch in der Grundversorgung:

Quelle: ene´t GmbH Hückelhoven
Erste Ausgabe des VERTRIEBSFOKUS ENERGIE erschienen

Im Mittelpunkt stehen dabei die aus der Perspektive von neuen Anbietern skizzierten Vertriebschancen in Form von regionalen Deckungsbeiträgen ...
--- Ende Zitat ---

Das sind dann also keine versorgerspezifischen Deckungsbeiträge. Hätte mich auch gewundert, woher die internen Betriebsdaten kommen sollen, die man für die Berechnung von produktbezogenen, einzelbetrieblichen Deckungsbeiträgen braucht. Es dürfte sich somit eher um die Darstellung der regionalen Preisunterschiede handeln.

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