Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Ausschluß der Gaspreiskontrolle über § 315 BGB
RR-E-ft:
@courage
Vorstellen kann auch ich mir vieles.
Wenn es um die derzeitige Transparenzerhöhung in der Grundversorgung geht, ist die Rechtsprechung des Kartellsenats des BGH zur Mehrerlösabschöpfung und die deshalb ausgeschlossene Billigkeitskontrolle zu beachten.
Die Genehmigungsbescheide hinsichtlich der Netzentgelte werden teilweise mitsamt der maßgeblichen Preisblätter Netznutzungsentgelte für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung (Standardlastprofilkunden SLP) auf den Seiten der Netzbetreiber veröffentlicht. Zu beachten ist der zwischenzeitliche Übergang von der Kostenregulierung bei den Netzkosten hin zur Anreizregulierung. Die Anreizregulierung führt dazu, dass die maßgeblichen Netzkosten und genehmigten Netznutzungsentgelte sich nicht mehr nach den tatsächlichen Kosten des Netzbetriebes richten.
In Billigkeitsprozessen hinsichtlich der Vergangenheit (Altfälle) kann es ganz anders liegen.
Die letzten Beiträge beziehen sich jedoch nicht auf die Billigkeit, sondern auf die Transparenzerhöhung in der Grundversorgung.
Billigkeit und Transparenz sind zwei paar Schuhe.
Selten kommt man gut voran, wenn man alles auf einmal möchte.
Grüße aus Lichtstadt
RR-E-ft:
Es gibt immer welche, die es noch besser wissen.
Lehrstunde bei Freshfields & Co.
courage:
Gefragt sind ja weitere konstruktive Vorschläge zur verbesserten Preistransparenz in der Grundversorgung.
Ich möchte vom Versorger eine detailierte Kostenabrechnung über das \"Produkt Gas- (bzw. Strom-) Grundversorgung\" erhalten, und das zu jeder Preisänderung, so dass ich sehen kann, wie sich jede Kostenposition verändert hat und ob auch keine unzulässigen Kosten enthalten sind, die nicht in die Grundversorgung gehören, wie z.B. Werbe- und Marketingkosten, Kosten der Bezuschussung eines Schwimmbades oder des ÖPNV.
Damit ich die Produktkosten in das Gesamtkostengefüge des Versorgers einordnen kann, um zu erkennen, dass er die Kosten auch verursachergerecht zugeteilt hat, brauche ich die detailierten Zahlen über die Gesamtkosten und den Verteilerschlüssel auf die einzelnen Sparten (Gas, Strom, Wasser, etc.) sowie den Verteilerschlüssel innerhalb einer Sparte (Grundversorgung, Sonderverträge, Industriekunden, etc.)
Das alles schön systematisch geordnet und geheftet.
RR-E-ft:
@courage
Das wäre gewiss zuviel verlangt.
Denn es soll ja nicht jeder grundversorgte Kunde anlässlich einer Preisänderung sogleich einen ganzen Hefter übersandt bekommen, mit dem die Vielzahl der Kunden zudem überfordert wären, wenn er denn überhaupt in den Briefkasten passt. Es soll jedenfalls auch nicht so sein, dass der Grundversorger drei Tage zuvor auch noch eine Paketsendung avisieren muss.
Der Ansatz der Transparenzerhöhung innerhalb der öffentlichen Bekanntgabe und innerhalb der brieflichen Mitteilungen gem. § 5 GVV erscheint weiter zileführend. Auch die Angabe der maßgeblichen Großhandelspreise und deren zwischenzeitlicher Entwicklung dabei.
Nochmals: Transparenzerhöhung klärt noch nicht die Frage der Billigkeit.
Sie lässt nur Unbilligkeiten leichter erkennen.
Grüße aus Lichtstadt
courage:
Ich wäre auch mit einer CD zufrieden;
die passt in den Umschlag mit der Ankündigung der Preiserhöhung und geht gut in meinen Briefkasten.
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