Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Ausschluß der Gaspreiskontrolle über § 315 BGB

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bolli:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@bolli
Womöglich habe ich mich falsch ausgedrückt.
Verständlich erklären ist nicht gerade meine Stärke.
--- Ende Zitat ---

Na ja, dass kennt man von Juristen und wenn man häufiger mit Ihnen zu tun hat weiss man es (meist) zu deuten.  ;)

Im vorliegenden Fall habe ich Sie, meine ich schon verstanden, bin aber, unter bestimmten Einschränkungen, anderer Meinung.


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Folglich können - unter sonst gleichen Bedingungen - die etwa vom selben Versorger im selben Netzgebiet im Rahmen der Vertragfreiheit angebotenen Preise niedriger liegen als die allgemeinen Preise der Grundversorgung.

--- Ende Zitat ---
Das ist aber der Knackpunkt. Die Bedingungen sind nicht gleich. Die SV-Preise sind keine angemessenen Preise sondern Marktpreise. Bedeutet, sie folgen nicht unbedingt den Einkaufskonditionen sondern dem höchstmöglich erzielbaren Preis auf dem Markt.

Demgegenüber MÜSSTEN die GV-Preise anders kalkuliert sein, da sie sich an den Kriterien des EnWG messen lassen müssen. Der allgemeine, vom Vorsorger zu bildende Preis muss u.a. den Kriterien des § 1 EnWG genügen und damit sind der Preiskalkulation andere Grenzen gesetzt als der in der SV. Da ändert auch eine unterschiedlich hohe KA nichts dran.

Aber ich gebe Ihnen Recht, unter sonst gleichen Bedingungen würde Ihre Aussage zutreffen.

Meiner unmaßgeblichen Meinung ist der Preis aber derzeit weder in der GV noch im SV angemessen (oder warum sonst scheffeln die Versorger die Millionen nur so aus der Energieversorgung ?). Im SV kann man wegen der vereinbarten Preise da wohl nur wenig machen, in der GV sollte dieses aber (normalerweise) wegen des einseitigen Leistungsbestimmungsrechts schon der fall sein, nur der VIII. BGH-Senat hat da halt was gegen.  :evil:

RR-E-ft:
@bolli

Sie haben da wohl einen Denkfehler drin. Haben Sie schon KG, Urt. v. 28.10.08 Az. 21 U 160/06 zu den entscheidenden Passagen gelesen?

Dass die \"Marktpreise\" derzeit so hoch liegen, wie sie liegen, schließt doch schon logisch nicht aus, dass sie ceteris paribus bei kostenbasierter Preiskalkulation (die dort ja nicht erfolgt) jedenfalls niedriger liegen können als die Allgemeinen Preise der Grundversorgung.

Es entspricht unsrer festen Überzeugung, dass derzeit fast alle Preise bedeutend niedriger liegen könnten, wenn sie nur zutreffend kalkuliert wären.
Und die Sondervertragspreise könnten ceteris paribus bei kostenbasierter Preiskalkulation nun einmal niedriger liegen als die Grundversorgungspreise.

Dazu, bei welchem Preisniveau sich die Preise bei zutreffender kostenbasierter Preiskalkulation einstellen könnten, wurde in diesem Zusammenhang doch gar keine Aussage getroffen, insbesondere nicht, dass das gegenwärtig vorzufindende (oftmals überhöhte) Preisniveau maßgeblich sei.

Imagine:

Sie sind Gasversorger. Sie haben einen Kunden in der Grundversorgung. Sie bestellen den ein, verabreden mit ihm, dass er nunmehr Sondervertragskunde sei und können ihm - ohne dass sich sonst irgendetwas geändert hat- jedenfalls sofort den Preis herabsetzen, allein weil die KA geringer ausfällt, die Kosten der Belieferung entsprechend geringer ausfallen. Deshalb können Sie als Mr.Gasversorger den Kunden im Rahmen der Vertragsfreiheit jedenfalls kostengünstiger beliefern als in der Grundversorgung. Umgekehrt ist zu erkennen, dass die Preise der Grundversorgung aus selbem Grunde höher liegen müssen als die Sondervertragspreise. Die Grundversorgungspreise müssen demnach höher kalkuliert sein, zum einen wegen der erhöhten KA, zum anderen wegen der grundversorgungsspezifischen Risiken.

bolli:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@bolli

Sie haben da wohl einen Denkfehler drin. Haben Sie schon KG, Urt. v. 28.10.08 Az. 21 U 160/06 zu den entscheidenden Passagen gelesen?

Dass die \"Marktpreise\" derzeit so hoch liegen, wie sie liegen, schließt doch schon logisch nicht aus, dass sie ceteris paribus bei kostenbasierter Preiskalkulation (die dort ja nicht erfolgt) jedenfalls niedriger liegen können als die Allgemeinen Preise der Grundversorgung.
...
Und die Sondervertragspreise könnten ceteris paribus bei kostenbasierter Preiskalkulation nun einmal niedriger liegen als die Grundversorgungspreise.

--- Ende Zitat ---
Ja, ich habe das Urteil des Kammergerichts gelesen und stimme Ihnen in Ihrer jetzigen Aussage auch zu.

Mein Widerspruch bezog sich aber auf Ihre obige Aussage,

--- Zitat --- Original von RR-E-ft
Es wurde bereits ausgeführt, dass die Allgemneinen Preise der Grundversorgung höher liegen müssen, als die im Rahmen der Vertragsfreiheit angebotenen Preise, im Gasbereich schon wegen der unterschiedlich hohen KA (vgl. auch KG, Urt. v. 28.10.08 Az. 21 U 160/06).
--- Ende Zitat ---
und die besagte nun mal in ihrer Absolutheit was anderes denn müssen IST NICHT GLEICH können.  ;) Auch wenn Sie es mal aus Sicht der Grundversorgung und mal aus Sicht der SV betrachten.

Ob ich da also einen Denkfehler drin habe, wage ich mal zu bezweifeln.

RR-E-ft:
Wenn die Preise für die Belieferung im Rahmen der Vertragsfreiheit jedenfalls kostenbasiert niedriger kalkuliert werden können, so müssen die Allgemeinen Preise jedenfalls kostenbasiert höher kalkuliert werden als jene. Dies ergibt sich logisch auch aus §§ 2, 1 EnWG.

Und um mehr sollte es nicht gehen.

PLUS:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wenn die Preise für die Belieferung im Rahmen der Vertragsfreiheit jedenfalls kostenbasiert niedriger kalkuliert werden können, so müssen die Allgemeinen Preise jedenfalls kostenbasiert höher kalkuliert werden als jene. Dies ergibt sich logisch auch aus §§ 2, 1 EnWG.

--- Ende Zitat ---
Abgesehen von der willkürlich  mehrfach höheren KA sehe ich keine zwingende kostenbasierte höhere Preiskalkulation in der Grundversorgung. Eher das Gegenteil ist der Fall. Aber auch die KA ist durch nichts gerechtfertigt, erst recht nicht das mehrfache Abgreifen in der Gasgrundversorgung.

Den Grundversorgungspflichten stehen immer noch nicht zu unterschätzende Vorteile gegenüber.  Die Grundversorgten bilden nach wie vor eine leider träge und treue, gut kalkulierbare Masse dar. Hier wird richtig Geld (\"verdient\") abgeschöpft. Oft sind das ältere Mitbürger, Familien, die mit einem Wechsel aus unterschiedlichen Gründen nicht zurecht kommen. Es erschliesst sich mir nicht, warum die Lieferung von 12000 kWh für eine Familie in Miete in der Grundversorgung aufwändiger sein sollte als mit Sondervertrag. Nicht selten streitet man sich ja sogar vor Gericht, was da für ein Gas durch die Rohre geliefert wird. Edles Grundversorgergas mit höchster steuerfreier KA für die Kommune oder billiges Sondergas. Was dann abgeführt wird, steht nochmal auf einem anderen Blatt. ;)

Grotesk und unsozial sind noch schwache Bezeichnungen für diese Energiegesetze und Verordnungen und die angeblich damit zu begründenden Preiskalkulationen.

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