Energiepreis-Protest > BürgerGas
Anbieterwechslerzensur bei Bürgergas
RR-E-ft:
Wenn sich jemand seine Kunden aussuchen kann, ist nichts dagegen einzuwenden, wenn er hiervon auch Gebrauch macht.
Das fällt unter die grundgesetzlich geschützte Handlungsfreiheit Art. 2 GG, worunter auch die Freiheit fällt, zu entscheiden ob und ggf. mit wem man überhaupt Verträge schließt.
Fraglich nur, wie er davon Gebrauch macht.
Wie kommt der Lieferant an die maßgeblichen Daten, auf denen seine entsprechenden Entscheidungen gründen?
@Gasyeti
Einiges verwendete Vokabular erscheint jedenfalls leider unangemessen (04.01.2011 23:36).
jofri46:
\"Die Kundenpolitik von Bürgergas ist doch verständlich\". Ja, die Frage ist allerdings, nach welchen Kriterien und Methoden wird hier vorgegangen?
Zitat aus der o.a. Hompage: \"Im Einzelfall könnten unsere Auswahlkriterien vielleicht zu einer unberechtigten Ablehnung führen. Dann überzeugen Sie uns bitte mit kurzen, stichhaltigen Worten...\".
Wie bitte? Vielen Dank. Da verzichte ich, auch wenn ich die \"Auswahl\"-Kriterien (über-)erfülle.
Amazone:
--- Zitat ---Guten Abend,
ich bin weder ein Vielwechsler noch Preisjäger oder Kostenverursacher und wäre deshalb wohl ein Wunschkunde für Sie. Ich bin allerdings empfindlich gegen Arroganz. Und die ist bei Ihnen (ich beziehe mich da auf Ihre u.a. Sätze) wirklich kaum zu überbieten. Deshalb \"kurz und stichhaltig\": Ich verzichte darauf, bei Ihnen Kunde zu werden. Und werde mit Gewissheit auch anderen raten, sich lieber einen anderen Anbieter zu suchen.
Freundliche Grüße
--- Ende Zitat ---
Amazone:
Antwort von BürgerGas, erstaunlicherweise sogar vom Geschäftsführer persönlich:
--- Zitat ---Sehr geehrte ...,
zunächst einmal danke ich Ihnen für die Kritik, die Sie nicht wie andere anonym, sondern im Klartext vorbringen. So haben wir die Chance darauf zu antworten.
Vielleicht wirkt die Erläuterung der Ablehnungsgründe für den ein oder anderen lehrerhaft oder gar arrogant. Das haben wir versucht zu korrigieren, es kann ja nicht unsere Absicht sein, jemanden zu provozieren. Der Übergang vom Monopol zum Wettbewerb durchläuft leider einige Kinderkrankheiten im Verhältnis von Versorger und Verbraucher.
Es ist natürlich ihr gutes Recht, mit unserer Position oder unserem Stil nicht einverstanden zu sein und einen anderen Versorger zu wählen. Das ist Wettbewerb und es ist doch immerhin gut, dies am Anfang festzustellen ob man zusammenpasst oder nicht.
Wir haben vielleicht einen Wunschkunden nicht gewonnen. Gewonnen hat aber auf jeden Fall der Wettbewerb im Energiemarkt!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tilmann Haar
Geschäftsführer
Tel.: 06055 / 90 73 56 -20
Fax: 06055 / 90 73 56 -29
e-Mail: haar@buergergas.de
Internet: http://www.buergergas.de
--- Ende Zitat ---
Und ein wohl eher wenig geglückter Versuch, der gezeigten Arroganz mit einer neuen Formulierung die Schärfe zu nehmen:
--- Zitat ---BürgerGas für alle, aber im Einzelfall nicht für jeden
Immer mehr Energieverbraucher suchen sich ihren Anbieter sorgfältig aus. Aber auch BürgerGas wählt seine Kunden gewissenhaft aus. Einzig der Grundversorger ist verpflichtet, alle Kunden mit Strom und Gas zu beliefern und verlangt dafür deutlich höhere Preise.
...
--- Ende Zitat ---
http://www.buergergas.de/?page=246&ide=1,0&content=246&site=Ablehnungen
Ihr BürgerGas-Team
[edit Evitel2004: Beitrag gekürzt. Bitte lesen: Verlinkung von Medienberichten ]
RR-E-ft:
Es stellt sich die Frage, wie Bürgergas bei der Anmeldung eines Kunden an die Daten gelangt, die nach Eigendarstellung des Unternehmens für die Entscheidungsfindung notwendig sein sollen:
--- Zitat ---Vor allem Verbraucher, die sich immer nur für den Billigsten entscheiden, offensichtlich Vielwechsler sind, und dem Versorger zusätzliche Kosten zu Lasten aller Bestandskunden bereiten.
--- Ende Zitat ---
Entsprechende Informationen ergeben sich weder aus der Anmeldung des Kunden, noch aus der Kündigungsbestätigung des bisherigen Lieferanten, noch aus der Bestätigung des Netzbetreibers über die Netznutzung.
Irgendwie scheint es da ein datenschutzrechtliches Problem zu geben, wenn systematisch - von wem auch immer - entsprechende personenbezogene Daten erhoben, zu Verfügung gestellt und verwendet werden, von denen der Betroffene gar nichts weiß.
Bürgergas wird ja wohl nicht mit dem Ministerium für Staats- und andere wichtige Angelegenheiten zusammenarbeiten.
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