Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG

E.ON kündigt für Kunden bisher günstige Gas- Sonderverträge zum 31.12.10

<< < (3/6) > >>

bolli:

--- Zitat ---Original von winampdevil
Hallo,

ich habe die AGBs vom 01.01.2004 gerade vor mir.
Da steht für die Kündigung maxivat:
\"Für die Kündigung des Vertrages gilt §32 AVBGasV vom 21.6.1979.\"

Und dort steht:
(1) Das Vertragsverhältnis läuft solange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird; die Kündigung ist erstmals zum Ablauf eines Jahres zulässig.

Das scheint also zu passen.

--- Ende Zitat ---
Wenn auf die AVBGasV verwiesen wird, muss diese wohl auch erst wirksam in den Vertrag einbezogen gewesen sein. Dazu muss sie bei Vertragsabschluss an die Verbraucher mit übergeben worden sein. Oder Alternativ miüsste die Regelung des § 32 wortwörtlich im Vertrag wiederholt werden, was ja augenscheinlich nicht der Fall war.

Janus:
Die Kündigungen enthalten keine Originalunterschriften. Dann spricht man von Textform. Schriftform erfordert eigenhändige Unterschriften. Wenn also eine schriftliche Kündigung vereinbart ist, dann sind die Kündigungen formunwirksam. Die E.ON-Juristen wissen das bestimmt. Die wenigsten Duravat- Verträge sind wohl auch zum 31.12. eines Jahres geschlossen. Damit dürfte die Kündigung auf den 31.12.2010 falsch sein, da sich die duravat-Verträge jeweils um 12 Monate verlängern. Auch das wissen die E.ON-Juristen bestimmt. Frag ich mich doch, was es bedeudet, wenn dann doch ein Verbraucher mit Duravatvertrag zum 01.01.2011 einfach in die Grundversorgung umgestuft wird?

bolli:

--- Zitat ---Original von Janus
Die Kündigungen enthalten keine Originalunterschriften. Dann spricht man von Textform. Schriftform erfordert eigenhändige Unterschriften. Wenn also eine schriftliche Kündigung vereinbart ist, dann sind die Kündigungen formunwirksam. Die E.ON-Juristen wissen das bestimmt. Die wenigsten Duravat- Verträge sind wohl auch zum 31.12. eines Jahres geschlossen. Damit dürfte die Kündigung auf den 31.12.2010 falsch sein, da sich die duravat-Verträge jeweils um 12 Monate verlängern. Auch das wissen die E.ON-Juristen bestimmt.
--- Ende Zitat ---
Die Juristen wissen vieles, probieren  aber trotzdem alles, um ihrem Arbeitgeber möglichst zu viel Geld zu verhelfen, auch wenn sie wissen, dass das Eis, auf dem sie stehen, im Prinzip schon weggebrochen ist.


--- Zitat ---Original von Janus
Frag ich mich doch, was es bedeudet, wenn dann doch ein Verbraucher mit Duravatvertrag zum 01.01.2011 einfach in die Grundversorgung umgestuft wird?
--- Ende Zitat ---
Wenn der Kunde brav den Grundversorgungstarif bezahlt oder schnell noch den Versorger wechselt, weil man den teuren Tarif nicht zahlen will, bedeutet das, dass der Versorger sein Ziel erreicht hat.
Sollte der Kunde sich wehren und nur Abschläge auf seinen ursprünglich vereinbarten Sondervertragspreis leisten, könnte das bedeuten, der alte Sondertrag noch Bestand hat und der Versorger schlechte Karten für einen Rechtsstreit hat.
Aufgrund fehlender Unterschrift könnte die Kündigung nämlich unwirksam sein, wenn eine schriftliche Kündigung vereinbart ist, ggf. aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen) falls keine wirksam vereinbarten Geschäftsbedigungen in den Vertrag einbezogen wurden.

Wie in vielen dieser Fälle ist das wie bei einem Pokerspiel: Wer zuerst zuckt, hat meist verloren. Also heisst es Ruhe bewahren und seine Situation sorgfältig analysieren und dann danach handeln.

winampdevil:
Ich habe heute eine Antwort auf meinen Widerspruch zur Kündigung erhalten.

Der Tenor des Schreibens:
Es ist ein bedauerlicher Fehler unterlaufen... kündigen hiermit fristgerecht zum xx.xx.2011, hilfsweise zum nächstmöglichen Kündigungstermin...

Das Schreiben ist auch händisch unterschrieben - sogar ppa.

Frage an die Runde: was heißt hier \"hilfsweise zum nächstmöglichen Kündigungstermin\"? Kann ich jetzt beispielsweise sagen: Ich akzeptiere die Kündigung zum yy.yy. , wobei yy.yy. vor o.g. xx.xx., aber nach dem 31.12.2010 liegt?

bolli:

--- Zitat ---Original von winampdevil
Frage an die Runde: was heißt hier \"hilfsweise zum nächstmöglichen Kündigungstermin\"? Kann ich jetzt beispielsweise sagen: Ich akzeptiere die Kündigung zum yy.yy. , wobei yy.yy. vor o.g. xx.xx., aber nach dem 31.12.2010 liegt?
--- Ende Zitat ---

Das hilfsweise zum nächst möglichen Kündigungstermin bedeutet lediglich, dass, falls man sich mit dem neuen Datum (warum auch immer) wieder vertan hat, der dann richtige Termin gelten würde, falls dieser später als xx.xx.2011 liegt. Es bedürfte dafür dann keines weiteren Schreibens. WIE der Termin sich dann bestimmt, klärt meistens erst hinterher ein Gericht  X(.

Ich bin mir nicht sicher, ob man im Fall eines beiderseitigen Einvernehmens auch vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Kündigungs- und Vertragsfristen den Vertrag beendigen kann (also yy.yy vor xx.xx) , meine aber mich zu erinnern, dass dieses im einvernehmen aller Vertragspartner geht. Das wäre aber ja nur dann sinnvoll, wenn Sie einen neuen Vertragspartner mit günstigeren Preisen als Ihren derzeigen Widerspruchspreisen hätten.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln