Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG
E.ON kündigt für Kunden bisher günstige Gas- Sonderverträge zum 31.12.10
gasuhr:
Hallo,
habe für meine Eltern die Kündigung ebenfalls zurückgewiesen.
Evtl. können sie mir helfen. Meine Eltern haben einen Vertrag über Sonderabkommen I (maxivat) vom Oktober 1999 und wir möchten die genauen Kündigungdfristen heausbekommen.
Im ursprünglichen Vertrag steht \"mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonates\". Scheint mir etwas kurz!?
Wurde das im Nachhinein geändert oder ist eine nachträgliche Änderung hinfällig?
Gruß
winampdevil:
Hallo,
ich habe die AGBs vom 01.01.2004 gerade vor mir.
Da steht für die Kündigung maxivat:
\"Für die Kündigung des Vertrages gilt §32 AVBGasV vom 21.6.1979.\"
Und dort steht:
(1) Das Vertragsverhältnis läuft solange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird; die Kündigung ist erstmals zum Ablauf eines Jahres zulässig.
Das scheint also zu passen.
Mein duravat-Vertrag vom Mai 2004 enthält übrigens folgende Klausel:
\"...wird er nicht von einer der Seiten mit einer Frist von einem Jahr auf das Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt, so verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.\"
Demnach dürfte mein Vertrag erst zum Mai 2012 auslaufen.
Diese Regelung wurde im Mai 2005 jedoch (wirksam??) geändert.
Grüße
Frank
gasuhr:
Danke für die Antwort.
Gut, bisher haben meine Eltern noch keine rechtswirksame Kündigung, weil wir sie ja wegen der fehlenden Vollmacht nach §174 BGB zurückgewiesen haben.
Wenn dann eine rechtswirksame kommt, hätten sie noch einen Monat, sich einen anderen Anbeiter zu suchen.
In diesem Fall ist es vielleicht auch besser, einen Anbieter zu suchen und dann selbst zu kündigen - meinetwegen im Dez. zum Ende Jan 2011, oder?
Gruß
bjo:
--- Zitat ---Original von gasuhr
Wenn dann eine rechtswirksame kommt, hätten sie noch einen Monat, sich einen anderen Anbeiter zu suchen.
In diesem Fall ist es vielleicht auch besser, einen Anbieter zu suchen und dann selbst zu kündigen - meinetwegen im Dez. zum Ende Jan 2011, oder?
Gruß
--- Ende Zitat ---
auf keinen Fall selber kündigen!
Kündigungen möglichst dem neuen Anbieter überlassen. Läuft bei der Kündigung was schief z. B. verschleppt der alte Anbieter das ganze, muß sich der neue drum kümmern.
Falls was schief läuft sofort die Bundesnetzagentur informieren! Die hat E.on gerade für sowas mit 650.000 EUR bestraft.
RR-E-ft:
Zuletzt angebotener Duravat- Vertrag mit Vertragslaufzeit und unwirksamer Preisänderungsklausel
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