Energiepreis-Protest > EWE

Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?

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angeljustus:
Meine Güte, tausendmal hier im Forum beschrieben.........

Man sollte sich schon ein wenig durchlesen!!!!!!!   :evil:

bolli:

--- Zitat ---Original von Mikels
Was ist mit dem Zeitraum vor 2007 habe seit 2004 widersprochen?
--- Ende Zitat ---
Der gesuchte Begriff heißt \"Verjährung\".  (§§ 199, 195 BGB). Es kommt dabei auf das Rechnungsdatum, nicht auf den Zeitpunkt der Energieentnahme an. Ob andere Fristen gelten (könnten), ist sehr strittig.

DieAdmin:
EWE-Streit: Keine Rückerstattung an Mitarbeiter

nachzulesen hier:

http://www.nwzonline.de/Aktuelles/Wirtschaft/Nachrichten/NWZ/Artikel/2451627/EWE-Streit+%26%23x200A%3BKeine+R%FCckerstattung+an+Mitarbeiter.html

Pedro:
Zitat aus NWZonline:

--- Zitat ---Die vom Oldenburger Versorger EWE angekündigte Rückerstattung von Gaserhöhungsbeiträgen seit 2007 gilt für mehr als 600 000 Gas-Kunden – aber nicht für die Mitarbeiter des Unternehmens. Die entsprechende Information eines Mitarbeiters wurde konzernintern bestätigt. Demnach gab es ein entsprechendes Schreiben an die Beschäftigten. Darin sei an die Loyalität appelliert worden.
--- Ende Zitat ---

Hätte mich auch gewundert, da Mitarbeiter von Versorgern i.d.R. ohnehin ihre Energie zu \'\'Friedenspreisen\'\' beziehen.   :D

DieAdmin:
@Pedro,

das war auch meine Überlegung. Wenn die einen anderen Vertrag haben, müssten die erstmal diesen rechtlich versiert überprüfen lassen, ob der ebenso eine solche Klausel enthält.

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