Energiepreis-Protest > EWE
Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
dieter potthoff:
Es ist doch wohl allen bekannt das die EWE nichts mit der deutschen Rechtsprechung am Hut hat.
Für die EWE gilt das \" Ostfriesische Landrecht\"
derblöde:
--- Zitat ---Original von dieter potthoffFür die EWE gilt das \" Ostfriesische Landrecht\"
--- Ende Zitat ---
Das werden die Ostfriesen aber nich auf sich sitzen lassen!
Es gilt natürlich das Oldenburger Landrecht (Sachsenspiegel)!
Damit genug kluggesch..........;)
WRVOL:
Am 05.11.2010 berichtet die NWZ über die erste, am LG Oldenburg eingereichte Klage über 6500,00 € Rückerstattung
RR-E-ft:
Rückzahlungsklagen laufen
WRVOL:
Das Amtsgericht hat entschieden
EWE muß zahlen
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