Energiepreis-Protest > EWE
Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?
Mikels:
Rückzahlungen durch EWE
Hallo ist es nicht möglich den erechneten Erstattungsanspruch ab 2007 über die zuleistenden monatlichen Abschläge zu verechnen?
Also diese kürzen bis der Erstattungsanspruch getilgt ist.
Heizer:
vielleicht wäre es sogar ne möglichkeit, dann ewe wohl den ball in der hand, das geld einzuklagen.
auf der anderen seite ist die forderung so lange strittig, man keinen titel im konkreten einzelfall hat.
eventuell rutscht man dann in die grundversorgung, theoretisch könnte ewe auch kündigen .... dann könnte man sich einen günstigeren abieter suchen .... und bleibt doch auf den forderungen sitzen ...
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von Mikels
Rückzahlungen durch EWE
Hallo ist es nicht möglich den erechneten Erstattungsanspruch ab 2007 über die zuleistenden monatlichen Abschläge zu verechnen?
Also diese kürzen bis der Erstattungsanspruch getilgt ist.
--- Ende Zitat ---
Eine Aufrechnung ist dann ausgeschlossen, wenn aktuell in den Vertrag wirksam einbezogene AGB nur eine Aufrechnung gegen Forderungen des Versorgers nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässt. Das ist etwa dann der Fall, wenn die von EWE ab 01.09.10 verwendeten AGB wirksam in das betroffene Vertragsverhältnis einbezogen wurden oder die ab 01.04.07 geltenden AGB oder etwa die Bestimmungen der AVBGasV.
angeljustus:
Was sie wohl nicht sind........... :tongue:
Mikels:
Vielen Dank für die präzisen Antworten.
Ich für meinen Teil habe ab 2007 alle Jahresrechnungen gekürzt und das Geld einbehalten. Sodas ich keine Forderungen gegen EWE habe. EWE gegen mich schon.
Bei meinem Nachbar sieht das anders aus. Der hat nicht einmal widersprochen.
Nun will er die Abschlagszahlungen um seinen kompletten Rückzahlungsbetrag auch ohne Klage zu erhalten.
Wenn das jeder tun würde wäre meiner Meinung nach EWE in der Pflicht zu Klagen.
Es ist auch nicht einzusehen, dass EWE die eh zu geringe Rückzahlung erst mit der nächsten Jahresrechnung gut schreiben will. Bei uns wäre das 07/2011.
Und wenn EWE kündigt? Na und !!! Nach der angekündigten Preiserhöhung sind sie nicht lukrativ.
Ich habe meinen Vertrag zum 01.12.2010 gekündigt. Mal sehen was passiert. EWE möchte ja noch Geld von mir aus den Jahren ab 2007.
Was ist mit dem Zeitraum vor 2007 habe seit 2004 widersprochen?
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