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Entscheidung der EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?

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RR-E-ft:
Entscheidung bei EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10?


--- Zitat ---Aller Voraussicht nach wird der Oldenburger Energieversorger EWE am 1. Oktober darüber entscheiden, ob er seinen Kunden die Gaspreiserhöhungen von 2007 bis 2009 in voller Höhe, teilweise oder gar nicht zurück erstattet.
--- Ende Zitat ---

Amtsgericht Oldenburg hofft auf neue Richterstellen

RR-E-ft:
NDR: Entscheidung erwartet

WRVOL:
Heute, 01.10.2010, berichtet die NWZ, das die EWE nur die Hälfte zurückzahlen wird.
Daraus ist im Umkehrschluß doch abzuleiten, das die EWE nur noch die Hälfte der Rechnungsbeträge erwartet. Oder lese ich das falsch?

RR-E-ft:
Zu lesen ist, dass noch nichts beschlossene Sache sei.

Entgegen Scherfs kolportierter Meinung wäre die EWE im Umfange von 200 Mio EUR ungerechtfertigt bereichert, sollten in diesem Umfange von den betroffenen Kunden auf die unwirksamen Preiserhöhungen seit 2007 und somit ohne Rechtsgrund Zahlungen geleistet worden sein (BGH VIII ZR 199/04, VIII ZR 246/08].


--- Zitat ---Betroffen sind rund 600 000 Gaskunden des Versorgers. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juli Klauseln zur Preisänderung in den Verträgen von EWE-Sonderkunden für unwirksam erklärt. Von dem Urteil sind alle Preiserhöhungen seit April 2007 betroffen.

Nach NWZ-Informationen können die Kunden mit Rückzahlungen etwa in der Bandbreite von 70 und 180 Euro rechnen. „Die Höhe des Betrags wird individuell auf Basis des jeweiligen Verbrauchs ermittelt“, heißt es in dem Vorschlag. Der Sonderzahlungsbetrag solle per Gutschrift in der Jahresabrechnung berücksichtigt werden.

Wie es weiter hieß, soll die Lösung von Scherf „das Vertrauensverhältnis zwischen EWE und der Mehrheit seiner Kunden“ wiederherstellen. Für streit- und klagewillige Kunden soll das Angebot nicht gelten.
--- Ende Zitat ---

Klingt danach, als ob sich EWE mit jedem betroffenen Kunden individuell mit diesem Angebot vergleichen wollte. Wer es nicht annimmt, soll klagen müssen.

Sollte es zu einer entsprechenden Prozesslawine kommen, die die Gerichte bereits erwarten, kommen auf EWE weit höhere Kosten zu, denn die Erfolgsaussichten der betroffenen Kunden sind nicht schlecht. Zu den eigentlichen Rückforderungsbeträgen kämen auf EWE die entsprechenden Verfahrenskosten einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten zu. Klagt ein Kunde vor dem Amtsericht zum Beispiel  erfolgreich von ihm geforderte 250 EUR ein, so hätte EWE Verfahrenskosten bei Beteiligung von zwei Anwälten in Höhe von 271,36 EUR zu tragen.

WRVOL:
Danke für die sachliche und gute Darstellung.

Das kann ich auch ohne Rechtschutz wuppen.

Mal sehen, was die Gruppe am kommenden Mittwoch dazu sagt.

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