Energiebezug > Vertragliches
Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
rbm:
Das schreibt sich so leicht!
Allles Aufgraben, Tank kaufen, Betonplatte in den Garten, und weniger Platz im Garten! Ich weis ja nicht! Wenn ich Kosten und Nutzen dabei sehe!
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Cremer:
@rbm,
wie schon bjo schreibt: drauf ankommen lassen.
Bei Widerspruch gemäß § 315 / § 307 BGB darf nicht gekündigt werden, erst recht nicht gesperrt werden.
das ist vielleicht bei den Jungs im Vorstand von T.. noch nicht angekommen.
breneu:
Auch bei uns ist jetzt das neue Schreiben zur Preiserhöhung ab Februar 2011 auf nunmehr 9,21 ct/kwh (incl. Energie- u. MwSt) angekommen. Wir finden es schon ziemlich unverschämt, dass Tyczka bei Preiserhöungen immer an erster Stelle steht. Unseren Widerspruch gegen die letzten Erhöhungen hatten wir zurück genommen, da uns die Firma mit Kündigung des Vertrages gedroht hatte. Aber bei der sich ständig nach oben drehenden Preisschraube bleibt uns wohl keine andere Lösung als erneut Widerspruch einzulegen. Oder kann jemand andere Alternativen anbieten. Wir sind leider nicht Eigentümer des Tanks und haben daher auch nicht die Möglichkeit einen freien Anbieter zu nehmen. Und alle Abnehmer der Gemeinschaft wegen des Widerspruchs unter einen Hut zu bekommen, wird sicher auch schwer aber wir werden es diese Mal auf diesem Weg versuchen (mit hoffentlich mehr Erfolg).
@ Cremer
--- Zitat ---Bei Widerspruch gemäß § 315 / § 307 BGB darf nicht gekündigt werden, erst recht nicht gesperrt werden.
das ist vielleicht bei den Jungs im Vorstand von T.. noch nicht angekommen.
--- Ende Zitat ---
Das liest sich so einfach, aber wenn der Versorger mit Kündigung oder Sperrung droht, ist es für die Betroffenen schon eine andere Sache. Und leider hat nicht jeder eine Rechtsschutzversicherung, die ggf. die Kosten für einen langwierigen Rechtsstreit übernimmt.
Cremer:
@breneu,
hallooooooooooo
wohl nicht genau meinen Thread gelesen? X(
Hier nochmal:
--- Zitat ---Bei Widerspruch gemäß § 315 / § 307 BGB darf nicht gekündigt werden, erst recht nicht gesperrt werden
--- Ende Zitat ---
das sollte man auch der T.. gleich schriftlich mitteilen.
Und nicht einschüchtern lassen !!!
So schnell werden die nicht sperren, dazu müssen sie das auch schriftlich ankündigen und dann kann man noch weitere Schritte einleiten.
Mal hier u.a. lesen
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Ihr-gutes-Recht__221/ContentDetail__2947/
Aber wenn man gleich den Kopf in den Sand steckt..........
rbm:
Sie haben es letztes mal angekündigt, das Sie für den alten Preis nicht mehr liefern können!
Um die Versorgung sicher zu stellen, mußte der Widerspruch zurück genommen werden!
Auch dieses mal wird es auf das gleiche Spielchen raus laufen! Ich vermute auch mal ganz stark das so olle Rebellen, die schon mehrmals Widerspruch eingelegt haben, eh ein Klotz am bein für die sind!
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