Energiebezug > Vertragliches
Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka
breneu:
Ich (und mehrere anderer Abnehmer einer Wohnsiedlung) bekommen unser Flüssiggas von Tyczka geliefert, der Tank von Tyczka steht allerdings nicht auf meinem Grundstück, sondern auf dem Grundstück eines anderen Abnehmers.
Da mir die Preiserhöhungen von Tyczka für 2010 (zum 01.04.2010 auf 8,03 Cent/kWh und zum 01.10.2010 auf 8,43 Cent/kWh) zu hoch erschienen, habe ich Widerspruch gegen diese Preiserhöhungen erhoben. Ich habe mich darauf berufen, dass ich als Sonderkunde gelte und daher eine wirksame Preisänderungsklausel im Vertrag enthalten sein muss.
Bei mir steht nur:
(5) Tyczka ist berechtigt, den Kaufpreis nach billigem Ermessen durch Erklärung gegenüber dem Kunden anzupassen (§ 315 BGB). Unbeschadet davon werden beide Seiten bestrebt sein, Einvernehmen über die Höhe des Flüssiggaspreises zu erzielen.
Diese Klausesl halte ich für unwirksam.
Als Antwort auf meinen Widerspruch bekam ich nun die Antwort:
Mit Ihrem Widerspruch zur Preisanpassung sind Sie mir einer Fortführung des Vertrages zu den neuen Bedingungen nicht einverstanden. Wir können unsererseits aus den bereits mitgeteilten Gründen (Entwicklung des Einkaufspreises) die Versorgung zu den bisherigen Konditionen nicht realisieren. Um die weitere Versorgung sicherstellen zu können, bitten wir Sie Ihren Widerspruch zu überdenken. Ein Rücknahmeformular liegt dem Schreiben bei (Termin für Rückantwort 30.09.2010).
Das liest sich für mich so, als wird mein Widerspruch als (Sonder)Kündigung ausgelegt. Ich möchte den Vertrag aber gar nicht kündigen!
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Bei einer Rücknahme akzeptiere ich ja die Preiserhöhungen (was ich eigentlich nicht möchte). Wenn ich den Widerspruch nicht zurücknehme droht eventuell die Kündigung!
rbm:
Tach,
den gleichen Schrieb habe ich auch von denen bekommen! Habe wie Du, Einspruch bei Denen für die letzte Preiserhöhung eingelegt und dann genau die gleich Antwort! Wir haben auch eine Flüssiggas Gemeinschaftsanlage von Tyczka bei uns Im Baugebiet!
Ich lese das so: Wenn Du/ich den Einspruch nicht zurück nimmst, dann kündigen die Dir, bzw. mir!!!
Für mich ist das eine Drohung von denen! Entweder Widerspruch zurück nehmen, sonst bekommst Du/ich kein Gas mehr von denen!
Ist das Rechtens? Bei den letzten Einsprüchen kam immer nur ein bla bla bla! Aber dieses mal ne Nummer schärfer!
Wie verhält man sich jetzt? Vielleicht kann sich ja noch mal jemand äußern!
Ich habe Zeit bis zum 30.09.2010, habe den Schrieb aber auch erst heute (18.09.2010) bekommen!
Gruß rbm
Watzl:
Der genannte Anbieter ist bekannt für seine Härte. Ob das nun eine blose Drohung ist oder der versteckte Hinweis auf den Rausschmiss ist nicht so leicht zusagen. Rechnen sie aber mit dem Schlimmsten.
Da es sich hier um eine Gemeinschaftsanlage handelt wäre natürlich zu überprüfen, wer den eigenetlich der Vertragsnehmer ist - jeder einzelne, die Gemeinschaft, sind es Mieter oder Eigentümer usw.
Alles in allem aber würde ich hier dringend dazu raten, sich einen Anwalt hinzuzuziehen. Rechnen sie damit, dass die andere Seite einen oder gar mehrer Anwälte beschäftigt, um ihr Vorgehen so wasserdicht, wie möglich abzusichern.
Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, gemeinschaftlich zu kündigen und sich als Gemeinschaft nach einem eigenen Tank umzusehen, der dann von einem freien Händler befüllt wird.
Das Problem mit ihrem aktuellen Versorger haben sie evtl. nicht nur dieses eine Mal, sondern in Zukunft jedes Jahr.
Guten Erfolg trotz allem
Berichten sie bitte weiter über den Fortgang der Dinge.
H. Watzl
breneu:
--- Zitat ---Rechnen sie aber mit dem Schlimmsten.
--- Ende Zitat ---
Das ist ja nicht gerade ermutigend.
--- Zitat ---Da es sich hier um eine Gemeinschaftsanlage handelt wäre natürlich zu überprüfen, wer den eigenetlich der Vertragsnehmer ist - jeder einzelne, die Gemeinschaft, sind es Mieter oder Eigentümer usw.
--- Ende Zitat ---
Jeder Abnehmer (Eigentümer) hat einen eigenen Vertrag unterschrieben.
--- Zitat ---Alles in allem aber würde ich hier dringend dazu raten, sich einen Anwalt hinzuzuziehen. Rechnen sie damit, dass die andere Seite einen oder gar mehrer Anwälte beschäftigt, um ihr Vorgehen so wasserdicht, wie möglich abzusichern.
--- Ende Zitat ---
Ich versuche erst einmal ein klärendes Gespräch (Telefonat) mit Tyzcka zu führen. Vielleicht bin ich dann schlauer, was hinter der Aufforderung zur Rücknahme steckt.
--- Zitat ---Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, gemeinschaftlich zu kündigen und sich als Gemeinschaft nach einem eigenen Tank umzusehen, der dann von einem freien Händler befüllt wird.
--- Ende Zitat ---
Leider nicht, da nicht alle Eigentümer dort mitziehen.
--- Zitat ---Berichten sie bitte weiter über den Fortgang der Dinge.
--- Ende Zitat ---
Sobald ich weitere Informationen habe melde ich mich wieder.
rbm:
Hallo,
bei unserer Anlage ist es auch so, jeder Abnehmer hat seinen eigenen Vertrag mit Tyczka!
Kann Tyczka eigentlich einfach so in das Haus rein und den Zähler abklemmen ?
Weil Absperrhähne außerhalb vom Grundstück, wurden bei uns nicht gesetzt! Von daher können Sie einen nicht ohne weiteres von der Pipeline abklemmen!
@breneu
Kannst Du mich eventuell per PN mal benachrichtigen, was bei dem Telefonat raus gekommen ist ? Ich werde dort auch auf jedenfall anrufen müssen!
Gruß rbm
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