Energiebezug > Vertragliches

Widerspruch gegen Preiserhöhung bei Tyczka

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Watzl:
Bei diesen gemeinschaftlich genutzten Tankanlagen scheint es offensichtlich so zu ein, dass etliche Teilnehmer über genügend Geld verfügen und immer brav die neuen und höheren Rechnungen bezahlen.

Nur ein geringer Teiol oder gar nur einer hat sich schlau gemacht und will das Spielchen nicht meht mitmachen.

Es wäre interessant zu erfahren, aus welchen Gründen, hierbei keine gemeinsame Aktion gegen den Versorger gestarte werden kann.

Ist es Bequemlichkeit, Unwissen, Unwillen, Arglosigkeit, ......?

H. Watzl

bjo:

--- Zitat ---Original von Watzl
Ist es Bequemlichkeit, Unwissen, Unwillen, Arglosigkeit, ......?

H. Watzl
--- Ende Zitat ---

oder auch \"Vertrag ist Vertrag, ich hätte ja nicht unterschreiben müssen\"
diesen Spruch hab ich schon oft gehört auch wenn derjenige gar keine Vertragsalternative hatte!

AudiTTR:
Hallo, wir haben seit diesem Jahr ebenfalls Flüssiggas von der Firma Tyczka mit Miettank und bereits die dritte Preiserhöhung.

Insgesamt hat sich der Bezugspreis somit um insgesamt 24,6 % erhöht. Damals hieß es vom Architekten, dass die Kosten im Vergleich zu Erdgas in etwa gleich sind und auch der Vertreter von Tyczka hat versichert, das die Preise ziemlich stabil seinen. Dem ist wohl doch nicht so. Während der örtliche Versorger für die KWh 5,41 bzw. im online Tarif sogar nur 4,42 cent seit 2009 nimmt, verlangt Tyczka hier nun 9,21 cent. Das sind nun 70 bzw. 108 % mehr als der Preis für Erdgas.

In meinen Augen ist das Wucher!

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man hiergegen vorzugehen?

Habe bereits gelesen, dass man Widerspruch einlegen soll. Ist dies wirklich sinnvoll und mit welchen Konsequenzen hat man zu rechnen? Können/dürfen die im extremfall die Lieferung einstellen. Ich habe bisher nur von öffentlichen Grundversorgern gehört, die die Lieferung nicht einstellen dürfen und man zur Nachzahlung gebeten wird sobald über Musterprozesse entschieden wurde.

Es ist in meinen Augen eine Sauerei, dass man einerseits als Eigentümer  in Energieeffizienz investiert und anderseits von Tyczka aufgrund des reduzierten Verbrauchs gleich nochmals zur Kasse gebeten wird und sich die Einsparungen egalisieren.

Welche Möglichkeiten haben hier z.B. die Verbraucherzentralen?

rbm:
@AudiTTR

bin auch leidgeplagter T... Kunde, hatte auch schon mehrfach den Preiserhöhungen wiedersprochen! Bei der letzten Preiserhöhung wo ich wieder Widerspruch eingelegt hatte, kam dann ein Schreiben, was indirekt eine Kündigung von T....... Ihrer Seite zu deuten war, wenn ich den Widerspruch nicht zurück nehme!

Hier wird es wirklich nur mit Anwaltshilfe was werden!

Gruß rbm

bjo:
nicht nur im Forum lesen!
sondern auch die anderen Seiten
http://www.energienetz.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Kartellverfahren__2130/ContentDetail__7078/


Tycka war beim Gaskartell dabei. d. h. GELD zurückfordern ist angesagt!
Die werden jetzt kleine Brötchen backen.

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