Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Rechtsanwalt vom BdE und dann so was

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bolli:

--- Zitat ---Original von nationalparkoetzi

--- Zitat ---Und wann wurde Ihnen \"gekündigt\" ?
--- Ende Zitat ---


im september 2009
--- Ende Zitat ---

Dann kann ich Ihre Irritation zunächst einmal verstehen

--- Zitat ---Original von nationalparkoetzi
Nun hat e.on einen Brief an den Anwalt geschickt, mit der Aufforderung die Ausstände bis 14.09. zu bezahlen, wiedrigenfalls die Versorgung eingestellt würde. Dieser Anwalt hat mich nun aufgefordert die Ausstände zu begleichen und einen neuen Vertrag mit e.on abzuschliessen???????????
--- Ende Zitat ---

Ich würde da wahrscheinlich den Anwalt nochmals genau nach seinen Beweggründen für seine Empfehlung Fragen oder noch mal eine andere Meinung (Rechtsanwalt) einholen.

Apollon:
Und warum neuen RA?
Weil nach wie vor fraglich ist, welche Fristen für das Inkrafttreten einer Kündigung gelten sollen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung mit sofortiger Versorgungseinstellung ist nicht zulässig. Und das sollte der RA wissen.

Tipp: Es lohnt sich, jede Kündigung kritisch zu prüfen und im Zweifelsfall zu widersprechen. Einer Begründung bedarf es nicht, denn der Versorger muss die Wirksamkeit der Kündigung nachweisen.

bolli:

--- Zitat ---Original von Apollon
Und warum neuen RA?
Weil nach wie vor fraglich ist, welche Fristen für das Inkrafttreten einer Kündigung gelten sollen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung mit sofortiger Versorgungseinstellung ist nicht zulässig. Und das sollte der RA wissen.
--- Ende Zitat ---

@Apollon
Erst mal in Ruhe den ersten Thread lesen: Da steht nichts von fristloser Kündigung ! Die Kündigung des SV erfolgte 2009, die Androhung der Versorgungseinstellung bezieht sich auf die GV und erfolgte jetzt (2010).

Der Tip bezüglich der Meinung eines anderen RA bezieht sich auf folgenden Rat des RA:

--- Zitat ---Dieser Anwalt hat mich nun aufgefordert die Ausstände zu begleichen und einen neuen Vertrag mit e.on abzuschliessen???????????
--- Ende Zitat ---
Angesichts der Tasache, dass bis 2009 ein Sondervertrag bestand (die zu 99% unwirksame oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogene Preisanpassungsklauseln enthielten) und danach auch in der GV den Preisen widersprochen wurde erscheint dieser Tip nicht direkt nachvollziehbar. Daher entweder gute Begründung des jetzigen RA oder 2. Meinung.


--- Zitat ---Original von Apollon
Tipp: Es lohnt sich, jede Kündigung kritisch zu prüfen und im Zweifelsfall zu widersprechen. Einer Begründung bedarf es nicht, denn der Versorger muss die Wirksamkeit der Kündigung nachweisen.
--- Ende Zitat ---
Jau, aber man sollte dann wissen, was die Rechtsfolgen sind, wenn sich nach Jahren des Prozessierens herausstellt, dass die Kündigung doch rechtmäßig war: Man befand sich die ganze Zeit in der Grundversorgung und muss deren (höhere) Preise bezahlen. Inwieweit einem möglichen Unbilligkeitseinwand dann Rechnung getragen wird, ist nochmal eine neue (aber nicht leichter kalkulierbare) Spielwiese.
Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, zu einem bestimmten Zeitpunkt lieber den Lieferanten zu wechseln und somit eine gewisse Sicherheit bezgl. des \"Grundpreises\" zu haben.

nationalparkoetzi:
also, ich habe jetzt noch mal selbst an e.on geschrieben und ihnen mitgeteilt das ich die rechnungsstellung nicht anerkenne, und die schriftliche zurücknahme der stromsperre eingefordert. mal sehen wie es weiter geht

userD0010:
@nationalparkoetzi
Sie haben seit 2006 die Rechnungen auf die Preisbasis 2004 gekürzt und -vermutlich- den von Ihnen errechneten billigen Anspruch auch gezahlt.
Gleiches vermute ich für die folgenden Abschlag- und Restzahlungen auf dieser Basis.
Heute nun will eON von Ihnen Restforderungen aus 2006 aufwärts, oder?

Hat Sie Ihr Anwalt über die Fristen der Verjährungen aufgeklärt ?

Bei den \"unberechtigten\" Restforderungen sollten Sie es auf eine gerichtl. Klärung ankommen lassen, zwischenzeitlich aber doch einen anderen, günstigen Anbieter wählen.

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