Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Rechtsanwalt vom BdE und dann so was
nationalparkoetzi:
Hallo
Nun weiss ich wirklich nicht mehr weiter. Ich bin, war Sondervertragskunde und wurde wie allgemein üblich ausgefordert eine neuen Vertrag mit anderem Name zu unterschreiben. Das habe ich nicht gemacht. Darauf hin wurde mir gekündigt ohne eigenhändige Unterschrift und in die Grundversorgung eingestuft. Meine Wiedersprüche bei e.on Bayern wurden natürlich abgeschmettet. Hab mir dann einen Anwalt aus der Liste vom BdE ausgesucht und mit der Wahrung meier Intressen Beauftragt. Leider auch erfolglos. Ich sollte Feststellungsklage einreichen, allerdings nach Auskunft des Anwalt`s mit ungewissem Ausgang.
Nun hat e.on einen Brief an den Anwalt geschickt, mit der Aufforderung die Ausstände bis 14.09. zu bezahlen, wiedrigenfalls die Versorgung eingestellt würde. Dieser Anwalt hat mich nun aufgefordert die Ausstände zu begleichen und einen neuen Vertrag mit e.on abzuschliessen???????????
Bin ich denn jetzt ganz auf dem Holzweg und hat der Anwalt recht? Ich wär dankbar für aussagekräftige Aussagen dazu, denn allzuviel Zeit bleibt mir nicht.
Ich brauche keine Tipps wie ich der Versorgungssperre entgegentrete oder dergleichen, das habe ich mir hier schon alles erlesen.
Danke
Gruß
Norbert
tangocharly:
Haben Sie wirklich alles richtig verstanden, was mit Ihrem Anwalt besprochen wurde?
Jedenfalls treten gewisse Zweifel deshalb auf, weil überhaupt nicht einleuchten will, warum Sie ausgerechnet bei Ihrem bisherigen Versorger e.on einen \"neuen\" Sondervertrag abschließen sollten.
bolli:
--- Zitat ---Original von nationalparkoetzi
Nun hat e.on einen Brief an den Anwalt geschickt, mit der Aufforderung die Ausstände bis 14.09. zu bezahlen, wiedrigenfalls die Versorgung eingestellt würde. Dieser Anwalt hat mich nun aufgefordert die Ausstände zu begleichen und einen neuen Vertrag mit e.on abzuschliessen???????????
--- Ende Zitat ---
Fraglich erscheinen mehrere Dinge:
1. Welche Rückstände sollen Sie begleichen ? Nur die aus dem (von EON angenommenen) Grundversorgungsvertragsverhältnis oder auch die aus dem früheren Sondervertragsverhältnis? Aus dem SV-Verhältnis sollten Sie nach der jüngsten BGH-Rechtssprechung kaum was zurückzahlen zu müssen, im Gegenteil (Preis zu Vertragsbeginn gilt, wenn unwirksame oder nicht wirksam einbezogene Preisanpassungsklausel vorliegt, was wohl bei 99,9 % der alten Verträge der Fall sein dürfte). Hier würde ich gar nichts zahlen und es auf ein Klageverfahren seitens des Versorgers ankommen lassen.
2. Wenn nur Forderungen aus dem Grundversorgunngsvertrag eingefordert werden, stellt sich die Frage, ob Sie seinerzeit der Kündigung widersprochen haben und VOR ALLEM hilfsweise den Preisen in der Grundversorgung (GV) wegen Unbilligkeit gem. §315 BGB widersprochen haben. Wenn letzteres nicht der Fall ist, könnten Sie die Preise der GV anerkannt haben und müssten diese auch zahlen.
Warum Ihr Anwalt da derzeit völlig \"die Segel streicht\", kann man hier ohne die Argumente des Anwalts kaum nachvollziehen.
nationalparkoetzi:
Hallo, ich bin wiederspruchskunde seit 2006 und habe damals meinen einspruch erweitert auf die Preiserhöhung von 2004. Seit über 2 jahren geht nun der kampf mit e.on schon. ich habe allem wiedersprochen was e.on mit mir vorhatte. auch der kündigung des alten vertages und der einstufung in die grundversorgung. nun versucht e.on natürlich mit allen mitteln meinen protest auszuhebeln. bisher habe ich alles was ich mit e.on unternommen habe mir hier beim bde erlesen. um nun etwas schlagkräftiger auftreten zu können hatte ich mir eben einen anwalt genommen, und nun das. was mein anwalt mit mir besprochen hat habe ich alles verstanden. er hätte mich darau aufmerksam machen müssen, das ich gegen die sperre vorgehen kann, statt dessen meinte er ich soll bezahlen. Wie ticken denn die Uhren nun?????????????????????
Black:
Was wollen Sie denn letztendlich eigentlich erreichen?
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