Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Urteil vom AG \"ungenannt\"

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DieAdmin:
@Didakt,

Urteile, die in Papierform nach Unkel für die Entscheidungssammlung geschickt werden, krieg ich dann zum Scannen in den Thüringer Wald. Ich wollte da diesen Umweg sparen.

Mein Angebot ist also eher halbprivater Natur, das Urteil einzuscannen, da ich auch nicht die Entscheidung treffe, ob es in die Sammlung kommt. Sollte es nicht reinkommen, findet sich im Netz sicherlich ein Plätzchen zum Uploaden.
Bsp dann vielleicht bei einen der beiden Protestgruppen gegen E.ON Avacon, die beide eine Website haben.

Didakt:
@ RR-E-ft

Herr Fricke, vielen Dank für diese sehr hilfreichen, unterstützenden Ausführungen.
Ich sehe damit und unter Einschluss der Ausführungen in Ihrem Beitrag zu diesem Fall von Gestern, 11:26, durchaus die Möglichkeit, dem Gericht selbst eine ausreichend aussagekräftig formulierte Gehörsrüge vorzulegen. Nach intensiver Durcharbeitung der von Ihnen genannten, hierfür zu beachtenden BGH-Rechtsprechung werde ich mich am Wochenende mit der Abfassung des Schriftsatzes näher beschäftigen.
Mal sehen, ob es dank Ihrer Mitwirkung gelingt, noch etwas in der Streitsache umzubiegen. Schlimmeres als bisher kann mir ja nicht mehr widerfahren.
Nun denn bis auf Weiteres. 8) bleiben.

Freundliche Grüße

RR-E-ft:
Bei dem Schriftsatz sollte beachtet werden, nicht die eigene Wut über die Entscheidung zum Ausdruck zu bringen, sondern relativ nüchtern die zu Tage getretenen Widersprüche aufzuzeigen. ;)

Didakt:
@ RR-E-ft

Ich werde Ihren Rat natürlich beherzigen.

Gerade habe ich Ihren Beitrag \"Verfassungsbeschwerde gegen Amtsgerichtsentscheidung von Heute, 0:11, mit größtem Interesse gelesen.
Das ist ja alles spannender als der reißerischte Krimi!
Betrachten Sie es als zu anmaßend von mir, Sie um die Einstellung der Anlage 3 hierzu in das Forum zu bitten. Wenn ja, bitte ich um Entschuldigung dieser Verwegenheit.

Didakt:
@ Christian Guhl

Hallo Herr Guhl,


--- Zitat --- Original von H. Guhl

Ich vermute das es sich....... bei \"Erdgas Com...\" um \"Erdgas Comfort\" handelt. Für beide Vertragsarten gibt es bereits Urteile, die die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen festgestellt haben.
--- Ende Zitat ---

Sie haben in Sachen \"Comfort\" richtig vermutet. Sind Ihnen zu diesem Tarif außer des Urteils \"AG Dannenberg vom 27.07.10\" noch weitere bekannt. Das wäre hilfreich für mich. Ich habe keine gefunden! Das genannte konnte ich terminlich nicht nutzen. Es kam zu spät.

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