Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Urteil vom AG \"ungenannt\"

<< < (3/9) > >>

DieAdmin:
@Didakt,

sollten Sie das Urteil nur in Papierform haben und keine Möglichkeit des Einscannen, können Sie es mir via \"Gelber Post\" direkt zuschicken. Zwecks Anschrift mich via PN kontakten.

Christian Guhl:
@Didakt
Ich vermute das es sich bei \"ErdgasCon...\" um \"ErdgasConstant\" und bei \"Erdgas Com...\" und \"Erdgas Comfort\" handelt. Für beide Vertragsarten gibt es bereits Urteile, die die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen festgestellt haben.

RR-E-ft:
Der Umstand allein, dass andere Urteile vorliegen, verhilft gegen oben genanntes Endurteil nicht weiter, insbesondere nicht für eine Gehörsrüge.

Didakt:
@ uwes und RR-E-ft,

Danke für Ihre Beiträge. Das „Unheil“ scheint sich in dieser Sache auf mich fokussiert zu haben. Die anwaltliche Betätigung innerhalb der gesetzten Notfrist für die Gehörsrüge scheidet wegen seiner Urlaubsabwesenheit aus.

Na ja? Ich traue mir als Beklagter zwar die Formulierung des notwendigen Schriftsatzes gemäß § 321a ZPO zu. Ich kann mir nur im Moment selbst nicht die Frage beantworten, ob das Gericht diese – selbst gefertigt vorgelegte – Gehörsrüge akzeptiert. Auf eine Antwort darauf wäre ich Ihnen dankbar.


@ Evitel2004

Mit der Überstellung des Urteils an Sie hätte ich kein Problem. Die Frage ist nur, ob ein Nichtjurist wegen des fehlenden Tatbestands damit überhaupt etwas anfangen kann, von meinen übrigen Bedenken einmal abgesehen.

MfG

RR-E-ft:
Für die Gehörsrüge vor dem AG muss man sich nicht anwaltlich vertreten lassen. Man kann sie auch allein fertigen und einreichen.

Und eine zulässige Gehörsrüge ist immer noch besser als keine Gehörsrüge. Sie ist schließlich die einzige Chance, es ggf. doch noch zu wenden.

Man muss für die Gehörsrüge hart am Vortrag der Parteien und der Rechtsprechung des BGH arbeiten und nachweisen, wo in entscheidungserheblicher Weise eigenes Bestreiten oder unter Beweis gestellter Vortrag übergangen wurde. Der Verweis auf den Vortrag/ das Bestreiten gebietet, die Fundstellen in den gewechselten Schriftsätzen (Datum, Seitenzahl) anzugeben.

Da eine Gehörsrüge nicht per se gegen falsche Rechtsanwendung schützt, kommt es daruf an, aufzuzeigen, dass bei Beachtung des entscheidungserheblichen Vortrages/ Bestreitens die Entscheidung anders ausgefallen wäre, das rechtliche Gehör verletzt wurde und die angefochtene Entscheidung auf dieser Verletzung beruht.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln