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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW

<< < (8/11) > >>

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von ben100
Also lt. Frau Holling kann man rechtlich gegen die Kündigung nichts machen.

--- Ende Zitat ---

Dann solltest Du vielleicht mit derart pauschalisierenden Aussagen etwas vorsichtiger sein. Den Zusatz \"meines Vertrages\" kann ich oben jedenfalls nicht entdecken. Und vielleicht hat Unioner7 ja auch gar nicht den selben Vertrag wie Du  ;)

Ein \"Schreiben der Anwälte\" hat i. Ü. kein Mensch verlangt, wäre hier schlicht nicht notwendig. Lediglich eine klare Formulierung.
Die Nachfrage war daher völlig berechtigt, eine Antwort ist für eine Einschätzung der Kündigung  in \"ordnungsgemäß und rechtswirksam\", oder eben nicht, unerlässlich.

bolli:

--- Zitat ---Original von Kampfzwerg

--- Zitat ---Original von ben100
Also lt. Frau Holling kann man rechtlich gegen die Kündigung nichts machen.

--- Ende Zitat ---

Dann solltest Du vielleicht mit derart pauschalisierenden Aussagen etwas vorsichtiger sein. Den Zusatz \"meines Vertrages\" kann ich oben jedenfalls nicht entdecken. Und vielleicht hat Unioner7 ja auch gar nicht den selben Vertrag wie Du  ;)

Ein \"Schreiben der Anwälte\" hat i. Ü. kein Mensch verlangt, wäre hier schlicht nicht notwendig. Lediglich eine klare Formulierung.
Die Nachfrage war daher völlig berechtigt, eine Antwort ist für eine Einschätzung der Kündigung  in \"ordnungsgemäß und rechtswirksam\", oder eben nicht, unerlässlich.
--- Ende Zitat ---
Was soll denn dieser kratzbürstige Ton. Es sollte doch wohl jedem halbwegs informierten klar sein, dass bestimmte Vertragselemente nur individuell geprüft und beantwortet werden können. Hier kann immer nur die grundsätzliche Richtung betrachtet werden, den konkreten Fall muss man dann schon selbst beantworten (wenn man denn schon nicht selbst den Anwalt fragen will).
Ob nun Unioner7\'s Kündigunsgfrist eingehalten wurde oder nicht wird Frau Holling bei Vorlage und Prüfung von ben100\'s Vertrag kaum beantworten können.  ;) Aber grundsätzlich ist sie eben möglich. Und vor allem ohne Zustiommung des Vertragspartners.  ;)

Das manche hier immer noch darauf hoffen, sich doch noch in ihrem alten Sondervertrag zu befinden und ihre Kündigung nicht wirksam war/ist, wissen Mitlesende auch, aber man sollte da die weniger Mutigen nicht in die Irre führen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Und wegen ein paar Tagen lohnt sicher kein Disput.

userD0010:
ob eine Kündigung eines bisherigen (Sonder-)Vertrages wirksam ist, lässt sich doch relativ häufig (wenn noch vorhanden) am ursprünglichen Vertrag herauslesen. Steht da nicht irgendwo ein Passus zur Kündigung und deren Fristen?
Dann ist es doch relativ einfach festzustellen, ob die Kündigung unter Einhaltung der Frist rechtswirksam ist.
Und wenn dies nicht der Fall sein sollte, wäre dieser Kündigung zu widersprechen, wobei dies natürlich den laufenden Energiebezug bis zur nächsten, dann frist- und formgerechten Kündigung sicherstellt.

Alles Andere ist doch hier im Forum hinlänglich dargestellt, argumentiert und beantwortet worden, so dass einige hier auftauchende Beiträge wohl nur der Produzierung eigener Beiträge.

Kampfzwerg:
@bolli
Ihrer Omnipräsenz  kann man wohl nirgends entgehen.

Ja und?
Was soll denn das ganze „Geschwafel“?  
Wir befinden uns hier definitiv nämlich nicht in den „Grundsatzfragen“
Oder ging es Ihnen alles in allem letztendlich nur darum, meinen Ton zu kritisieren?  Und ganz nebenbei Ihren counter zu erhöhen. Oder umgekehrt.

Ach ja, noch recht vielen Dank für Ihren wirklich erhellenden  Hinweis
„Ob nun Unioner7\'s Kündigunsgfrist eingehalten wurde oder nicht wird Frau Holling bei Vorlage und Prüfung von ben100\'s Vertrag kaum beantworten können“
– obwohl auch das eigentlich „doch wohl jedem halbwegs informierten klar“ sein sollte.  
Aber gut, dass man mal darüber gesprochen hat  :rolleyes:


berghaus Frage war i. Ü. zur Beurteilung der Sachlage völlig berechtigt! Und zur Beantwortung derselben ist weder eine Rücksprache mit einem RA, geschweige denn dessen Genehmigung notwendig. Alles andere ist einfach nur dummes Geschwätz.

userD0010:
@Kampfzwerg

--- Zitat ---@bolli Ihrer Omnipräsenz kann man wohl nirgends entgehen.
--- Ende Zitat ---

--- Zitat ---ganz nebenbei Ihren counter zu erhöhen
--- Ende Zitat ---
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Wie wahr, wie wahr.

 Zu Allem und Jedem etwas beizutragen, dient doch nur der Countererhöhung.
Und man ist zu \"Höherem\" geboren.


--- Zitat ---Hier kann immer nur die grundsätzliche Richtung betrachtet werden, den konkreten Fall muss man dann schon selbst beantworten (wenn man denn schon nicht selbst den Anwalt fragen will).
--- Ende Zitat ---
Aber nur, wenn man sich selbst fragt !


--- Zitat ---Das manche hier immer noch darauf hoffen, sich doch noch in ihrem alten Sondervertrag zu befinden und ihre Kündigung nicht wirksam war/ist, wissen Mitlesende auch, aber man sollte da die weniger Mutigen nicht in die Irre führen.
--- Ende Zitat ---

Wieder so typische Sprechblasen wie:
--- Zitat ---manche hier immer noch darauf hoffen, sich doch noch in ihrem alten Sondervertrag zu befinden
--- Ende Zitat ---
Jaja, wenn bolli sich doch solch Sorgen macht und sich Mühe gibt, dass die weniger Mutigen nicht in die Irre geführt werden.

Ist er einer der weniger Mutigen und will das nur durch seine Omnipräsenz kaschieren?

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