Energiepreis-Protest > NGW - Niederrhein. Gas- & Wasser-Werk

Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW

<< < (7/11) > >>

berghaus:

--- Zitat --- von Unioner7
Ob die EVU zu diesen Kündigungen berechtigt sind oder nicht, kann ich nicht sagen.
--- Ende Zitat ---

Was steht denn über Kündigung im Vertrag? Aus welchem Jahr stammt er.

Wenn der Anfangsvertragspreis günstiger ist als der, den man bei einem neuen Anbieter bekommen kann, könnte man ja auch bei unwirksamer Kündigung noch ein wenig länger im alten Vertag bleiben.

@ben100

Hat Frau Holling den Vertrag auf die Einhaltung der Kündigungsfristen geprüft oder allgemein gesagt, gegen Kündigungen könne man nichts machen?

berghaus 12.03.11

Unioner7:
Also mein Liefervertag ist aus Juni 2002.
AGB´s wurden nicht mit versand, nur die Preisliste. Auf Wunsch wären die AGB´s zugeschickt worden. Habe ich damals nicht angefordert.
Natürlich war der Anfangsvertragspreis günstiger als heute, bei einem Preis Stand 1.4.2002.
Ich bin zwischen \"weiter mit der NGW streiten\" und \"Vertagsverhältnis beenden und mit neuem Anbieter weiterarbeiten\" hin und hergerissen.
Zumal ich mich bei einem Wechsel schnell entscheiden muss, da ich schon gern einen flüssigen Übergang von NGW auf Versorger XYZ haben möchte. Denn die Zeit zwischen Vertragslieferung und Grundversorgung kostet ja auch zusätzliches Geld.
Bin zudem gespannt, wie die NGW bei einem Wechsel Ihre \"Forderung\" zu den einbehaltenen Zahlungen aufführt und begründet.
Das blöde bei dem ganzen Thema ist vor allem die fehlene Alternative, die wirtschaftlich ist. Das wissen alle Versorger genau und arbeiten entsprechend. Und nur wenn sich mehr Verbraucher zu einem Wechsel entscheiden würden, tut das dann irgendwann auch der NGW weh.
Ich werde noch 2-3 Nächte darüber schlafen und werde dann wohl wechseln.

Sandhase:
Hallo Mitstreiter.
Bin in der selben Lage. Ich meine mal im Traed gelesen zu haben daß unsere
alten Verträge für Sndervertragskunden ( meiner von 1998 ) nicht einseitig gekündigt werden können. Das scheint aber wohl nicht so zu sein. Aussage  H. RR-E-ft: Kein Schutz von Sondervertragskunden.  Neuer Anbieter? Preiswerter,stand jetzt, wird,s nicht.

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von berghaus

@ben100

Hat Frau Holling den Vertrag auf die Einhaltung der Kündigungsfristen geprüft oder allgemein gesagt, gegen Kündigungen könne man nichts machen?
berghaus 12.03.11
--- Ende Zitat ---

@ben 100

Sehr gute Frage! Eine Antwort bitte.

ben100:
Also ich würde schon mal dafür kritisiert, daß ich Inhalte von Schreiben der Anwälte nicht einfach so posten darf  ;)

Ich denke auch das jeder Fall anders gelagert ist.

Für meinen Fall wurde alles geprüft und mir letztendlich mitgeteilt, da dies in meinem Fall quasi erstmal das Ende der Fahnenstange ist.

Und ehrlich gesagt hatte ich auch damit gerechnet.

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