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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW

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Unioner7:
Hallo, habe heute mit Schreiben der NGW einen neuen Sondervertrag einschl. AGB erhalten. Thenor ist, es bleibt für Sie alles beim Alten, wir wollen nur Ihr Bestes. Grund sei die Forderung des BGH nach verbraucherfreundlichen Sonderkundenbedingungen. Und damit auch ich davon profitiere, wurden diese Regelungen in die neuen AGB aufgenommen. So u.a. monatl. Kündigungsmöglichkeit und 6-wöchige Ankündigungsfrist für Preisanpassungen. Dazu brauche man aber mein Einverständnis.
Warum ein neuer Vertrag? Ich konnte beim Durchforsten der neuen AGB keine großen Abweichungen feststellen, bin aber auch kein Anwalt!
Hat hier jemand damit Erfahrung?

Danke sagt, Unioner7.

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von Unioner7
Warum ein neuer Vertrag? Ich konnte beim Durchforsten der neuen AGB keine großen Abweichungen feststellen, bin aber auch kein Anwalt!
Hat hier jemand damit Erfahrung
--- Ende Zitat ---


WARNUNG!
Wenn Du keine großen Abweichungen festgestellt hast, solltest Du tatsächlich Deinen Anwalt fragen, denn dann mangelt es an Basiswissen!

Ich habe selbiges Schreiben, mit neuen AGB und Vertrag anbei, gestern ebenfalls erhalten und musste ob der Dreistigkeit der NGW und der Chuzpe, bei der Vermischung von Vorspiegelung falscher Tatsachen einerseits und Verdrehung selbiger anderseits, zunächst kräftig schmunzeln.
Dann war ich wütend.
Und Deine Reaktion bestätigt nur meine Befürchtung, dass einige Kunden auf die Perfidie der NGW hereinfallen.
Kreativ sind sie ja, dass muss man denen lassen. :evil:

KEINESFALLS unterschreiben!
Für die Begründung gebt mir bitte noch etwas Zeit, sie folgt.

P.S. Entsprechendes gilt ebenso für alle Kunden der Gelsenwasser und anderer diverser Töchter.

Kampfzwerg:
Nachdem die NGW lange Zeit nichts von sich hat hören lassen; außer Werbe-Info-Schreiben, dass man denn außer Gas bitte nun auch Strom von ihnen beziehen möge;
stellte sich nun heraus, dass sie diese Zeit beileibe nicht haben ungenutzt verstreichen lassen.

[Wir erinnern uns, dass immer noch ein laufendes, die NGW und einen Sondervertragskunden, direkt betreffendes, Revisionsverfahren vor dem BGH anhängig ist!
Gerichtsverfahren eines Tarifkunden der NGW]

Die NGW haben sich nicht nur neue Klauseln in neuen AGB für Gassonderkunden einfallen lassen, sondern auch gleich noch eine neue, „elegantere“ Methode, den Bestandkunden alles zusammen zzgl. eines neuen Vertrags, möglichst schonend unterzujubeln.

Bei entsprechendem Erfolg entfiele ebenfalls einerseits die Mühe, die zum Teil schon sehr alten Verträge der Bestandskunden kündigen zu müssen.

Andererseits eröffnete sich durch eine Einverständniserklärung des Kunden und die Anerkennung der neuen AGB aufgrund der neu entwickelten Klauseln bis dato unerreichte Möglichkeiten einer Sperrung des Gasanschlusses (synonym für wörtlich „Unterbrechung der Versorgung“, siehe Teil 5, § 18 der AGB) bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das Vertrags(mach)werk.
Um das Prozedere zu vereinfachen in diesem Fall auch „ohne vorherige Androhung“.
Bei wiederholter Zuwiderhandlung kann NGW den Vertrag auch fristlos kündigen.

Natürlich wurden auch ein Preisänderungsrecht des Lieferanten und ein Aufrechnungsverbot für den Kunden nicht vergessen und inkludiert.

Alles scheint rechtens, da schließlich vertraglich vereinbart.

Bis dato ist ein Nachweis der wirksamen Einbeziehung von AGB durch den Versorger auf Bestreiten des Kunden relativ schwierig zu führen.
Dieses Problem wäre natürlich ebenfalls ab sofort erledigt.



Neben den AGB wurden folgende Schreiben an die Kunden verschickt:

I.
Ein persönlich adressiertes Anschreiben mit dem Betreff „Wichtige Vertragsunterlagen für Gassonderkunden“.

Die einzig wichtigen Informationen in diesem Schreiben sind die folgenden:

1. In der Betreffzeile alleinig das Wort „Gassonderkunden“
2. „Zur Annahme der neuen Vertragsbedingungen ist Ihr Einverständnis erforderlich“
3. „Die bisherigen Preise und die Höhe der zu zahlenden Abschläge gelten weiterhin.“

So ist es. Letztere sind die einzig wahren und vor allem völlig unmissverständlichen Sätze in diesem Schreiben.
Positiv: Nebenbei, wenn auch völlig unbeabsichtigt, hat mir die NGW auf diesem Wege und zum ersten Mal schriftlich bestätigt, dass mein bis dato bestehendes Vertragsverhältnis ein Sondervertrag ist und einseitige Vertragsänderungen nicht möglich sind!

Die in besonders freundlichen Ton vorgebrachte Argumentation, dass die NGW die vom BGH schließlich „als Leitbild für Sonderkundenbedingungen“ -und dem entsprechend sozusagen als vorbildlich attestierte –
„verbraucherfreundliche Gasgrundversorgungsverordnung“ mit ihren wesentlichen Vorteilen völlig uneigennützig für mich als „Gassonderkunde“ per AGB implementieren möchte, damit auch ich von den Vorteilen der Verordnung für Tarifkunden profitieren kann, vor allem von der „6-wöchigen Ankündigungsfrist für Preisanpassungen“,
finde ich persönlich als mehr als nur sehr erheiternd.
Darüber habe ich gestern schon schallend gelacht.
Vielleicht haben sie extra einen Werbetexter verpflichtet.



II.
Ein „Sondervertrag über die Lieferung von Erdgas durch die NGW GmbH“

Alle relevanten Daten sind bereits ausgefüllt. Fehlt nur noch Datum, Unterschrift.

Hierbei sind ebenfalls zwei Informationen interessant:
1. Das Produkt „Best Plus“ ist gemäß NGW ausgewiesen ausschließlich über einen Sondervertrag buchbar. Und genau das beziehe ich bereits seit Jahren.
2. Die folgende Klausel, fett gedruckt, enthält pures Dynamit:
„Die Lieferung von Gas im Rahmen dieses Sondervertrags für die oben genannte Verbrauchsstelle erfolgt zum Sonderpreis nach dem jeweils gültigen Preisblatt und unter Einbeziehung der beiliegenden >Allgemeinen Bedingungen der NGW GmbH für die Gaslieferung an Sonderkunden

RR-E-ft:
Wer so etwas unterschreibt, ist selber dran schuld.
Wäre wohl gut, wenn die Verbraucherzentrale davor warnen würde.

DieAdmin:

--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
....
P.S. wenn ich jetzt auch noch herausfände, wie ich die Dateien hier einfügen könnte, würde ich die AGB und Anschreiben zur Ansicht einstellen
...

--- Ende Zitat ---

@Kampfzwerg,

das ist doch bestimmt einwenig an mich gerichtet ;)

Also Dateien hier über die Forensystem einzufügen, ist nicht vorgesehen.

Du hättest aber natürlich verschiedene Möglichkeiten diese hochzuladen.

Für Bilddateien sind die Bilderhoster gut geeignet. Bsp den
http://www.img-teufel.de/

Oder manche Internetzugangsprovider haben in ihrem Kundenpaket auch Webspace mit drin.

Für andere Datei-\"Arten\" gibts bestimmt auch kostenlose Filehoster.

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