Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -

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bolli:
Gehen Sie mal davon aus, dass KEINES der betroffenen Unternehmen pleite gehen wird, weil es entsprechende Rückzahlungen leisten muss. Zum einen sind zahlreiche Verbraucher immer noch sehr mitleidig mit den Versorgungsunternehmen, obwohl sie sie schon seit Jahren \"über den Tisch ziehen\" (\"die können doch auch nichts dafür, wenn die Energie immer teurer wird\" O-Ton mehrerer Verbraucher in unserer Gegend bei entsprechenden Diskussionen), zum zweiten haben zahlreiche Versorger bereits Rückstellungen in 7-stelligen Bereichen gebildet und zum dritten werden sie, auf Teugfel komm raus, weiter verzögern und tricksen, bis in den meisten der betroffenen Fälle eine Verjährung eingetreten ist.

Also bitte kein Mitleid ! :rolleyes:

Christian Guhl:
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass uns der VIII.Zivilsenat mit diesem Urteil ein ganz faules Ei ins Nest gelegt hat. Insbesondere das, was er nicht gesagt, sondern offen gelassen hat, beunruhigt mich : \"Der Bundesgerichtshof hat allerdings offen gelassen, ob eine andere Beurteilung geboten ist, wenn es sich um ein langjähriges Gasversorgungsverhältnis handelt, der betroffene Kunde den Preiserhöhungen und den darauf basierenden Jahresabrechnungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hat und nunmehr auch für länger zurück liegende Zeitabschnitte die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen geltend macht.\" Mit diesem Passus im Rücken dürfte es für die EVU ein leichtes sein, Rückforderungsansprüche der Kunden auszubremsen.

userD0010:
@Christian Guhl

\"Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass uns der VIII.Zivilsenat mit diesem Urteil ein ganz faules Ei ins Nest gelegt hat. Insbesondere das, was er nicht gesagt, sondern offen gelassen hat, beunruhigt mich\"

Genau so ist es !

Was verstehen die Herrschaften dort unter \"langjährigem Versorgungsverhältnis?

Für einen BGH-Richter selbst ist 3 jähriges \"Tätigkeits\"-Verhältnis langjährig, zumindest wenn es um seine Versorgung geht.

Und was man nicht gesagt hat, stört auch nicht das Verhältnis zu den EVU und damit eventuelle Honorar-Vorträge.

Aber was will man in diesem unserem Land noch Konkretes erwarten, außer von zurücktretenden Politikern ?

bolli:
Ich denke, wir sollten zuerst mal das schriftliche Urteil abwarten und nachlesen, was sich die Damen und Herren des VIII. Senats nun wieder ausgedacht haben. Erst danach lohnt ein intensiveres diskutieren, wenngleich auch ich durchaus in einigen Bereichen pessimistisch gestimmt bin.

userD0010:
@bolli

    

\"Ich denke, wir sollten zuerst mal das schriftliche Urteil abwarten und nachlesen, was sich die Damen und Herren des VIII. Senats nun wieder ausgedacht haben.\"

Das ist der exakte Begriff für sog. Entscheidungen all dieser Sesself.......
Ob BGH oder Brüssel, der gesunde Menschenverstand ist ausgeschaltet und irgendwelche abstrusen Vorstellungen werden auf Biegen und Brechen um- oder durchgesetzt. (Siehe Steinkohle/Zechenschließungen, da werden die Folgen und Kosten ausgeblendet, denn SPÄTER interessiert diese Herrschaften nicht, weil sie dann in wohlverdientem RUHEstand sind)

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