Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -

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RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von Black
Wenn zwei sich streiten wird vermutlich einer verlieren.

Hat keiner der großen Preiskämpfer einkalkuliert, dass er einen Rechtsstreit auch mal verlieren könnte?

Dann herrscht plötzlich immer großes Entsetzen und es wird auf die Richter, die Politik und den lieben Gott geschimpft. Aber wer austeilen kann muss auch einstecken können.
--- Ende Zitat ---

Black out?

Der BGH hat mit der Entscheidung VIII ZR 327/07 das Urteil des LG Oldenburg aufgehoben, welches zu Lasten der Gaskunden ergangen war, und den Rechtsstreit dorthin zurückverwiesen, wo erst noch geprüft werden muss, ob der Versorger überhaupt im konkreten Verteragsverhältnis ein Preisänderungsrecht hatte oder ob die Preisänderungen nicht ebenso unwirksam waren wie dessen einseitigen Preisänderungen nach dem 01.04.07.

Damit hatte man schon gerechnet.
Deshalb wurde die Revision ja durch die betroffenen Gaskunden überhaupt nur geführt.

Black:
Ich bezog mich auf das allgemeine Gejammer hier im Thread über die ach so bösen Richter.... Sie hatten es selbst zutreffend \"Dampfplauderei\" genannt.

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