Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -

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Cremer:
@h.terbeck,

\"Vor Gericht und auf hoher See ist man mit Gott alleine.\"

RR-E-ft:
@Cremer

Wenn man Glück hat, ist der eigene Anwalt vor Gericht auch noch mit dabei.  ;)
Die polemische Dampfplauderei ist indes nicht nachvollziehbar.
Erst mal die Urteilsgründe abwarten.

Pedro:
@ RR-Eft:
--- Zitat ---Erst mal die Urteilsgründe abwarten.
--- Ende Zitat ---

Die liegen ja nach Ihrem heutigen Beitrag unter \'\'Gerichtsurteile\'\'  vor, und man darf über die diversen Auslegungen gespannt sein!
Vor allem zu den immer wieder unterschiedlichen und sich widersprechenden Urteilsaussagen zu ein und derselben Sache unter dem Dach des BGH.
Ich habe den Eindruck, dort macht jeder was er will.

RR-E-ft:
Die Urteilsbegründung VIII ZR 327/07 liegt vor, nicht aber VIII ZR 246/08.

Zu Tage treten einmal mehr Widersprüche innerhalb der Rechtsprechung des VIII.Zivilsenats des BGH selbst. Siehe hier.

Black:
Wenn zwei sich streiten wird vermutlich einer verlieren.

Hat keiner der großen Preiskämpfer einkalkuliert, dass er einen Rechtsstreit auch mal verlieren könnte?

Dann herrscht plötzlich immer großes Entsetzen und es wird auf die Richter, die Politik und den lieben Gott geschimpft. Aber wer austeilen kann muss auch einstecken können.

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