Energiebezug > Strom (Allgemein)
neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
superhaase:
--- Zitat ---Original von Netznutzer
D.H., sobald ein Lieferant an den MSB herantritt, und diesem glaubhaft versichert, dass die Sperrung in Ordnung ist, m u s s dieser sperren. Tut er\'s nicht, ist er vertragsbrüchig mit dem Netz und dem Lieferanten und wird schadensersatzpflichtig. Daher kann ich nur jedem empfehlen, sich 2-5 Mal zu überlegen, ob er den MSB wechselt.
--- Ende Zitat ---
Das ist doch gerade der Knackpunkt.
Bei einer berechtigten Sperrforderung wird der unabhängige Messstellenbetreiber dies sicher tun müssen, sonst Schadenersatzpflicht gegenüber Lieferant.
Bei einer unberechtigten Sperrforderung wird der unabhängige MSB dies eben sicher nicht tun, sonst Schadenersatzpflicht gegenüber Stromverbraucher.
Es geht hierum unberechtigte Sperrungen.
Gerade wenn MSB (Netzbetreiber) und Lieferant verbandelt sind, und die Mitarbeiter beider Unternehmen oft noch auf demselben Flur sitzen, wird die unberechtigte Sperre ja gerne als Druckmittel benutzt. Un das wider besseres Wissen.
Ein unabhängiger MSB dürfte sich dafür nicht so einfach hergeben.
Eine Garantie gegen Unbedarftheit oder Nachlässigkeit des neuen MSB gibts natürlich nicht.
Andererseits ist eine ferngesteuerte Sperrmöglichkeit für elektronische Zähler ja nicht vorgeschrieben, oder irre ich mich?
Vielleicht hat man als Stromkunde da auch die Wahl, welche Art Zähler man sich einbauen lässt?
Wie sieht hier die Vorschriftenlage aus, lieber Netzbetreiber (NN) ?
Pedro:
--- Zitat ---Netznutzer: In diesem ist haarklein geregelt, dass er die gleichen Pflichten hat, wie zuvor der Netzbetreiiber als Messstellenbetreiber.
--- Ende Zitat ---
Mit meinem Zitat des § 19 StromGVV hatte ich doch genau darauf hingewiesen, da ich hier keine Gesetzes-/Verordnungstexte abschreiben möchte.Diese kann jeder selbst anklicken, wenn es ihn interessiert.
Die Spekuliererei um diese Sache treibt wirklich Blüten. Wo leben wir denn, dass ein EVU-Sachbearbeiter mal eben so den Strom sperrt? Ich möchte mal erleben, dass mir ein Netzbetreiber ohne Berechtigung und ohne Einhaltung des nach der StromGVV vorgesehen Verfahrens den Strom sperrt.
Das gilt natürlich auch für Gas (Zudrehen des Absperrschiebers auf dem Gehweg vor dem Haus). Aber bitte hierzu kein \'neues Fass\' aufmachen, ist schon alles ausdikutiert.
bolli:
--- Zitat ---Original von superhaase
Das ist doch gerade der Knackpunkt.
Bei einer berechtigten Sperrforderung wird der unabhängige Messstellenbetreiber dies sicher tun müssen, sonst Schadenersatzpflicht gegenüber Lieferant.
Bei einer unberechtigten Sperrforderung wird der unabhängige MSB dies eben sicher nicht tun, sonst Schadenersatzpflicht gegenüber Stromverbraucher.
--- Ende Zitat ---
Der Messstellen-/Netzbetreiber wird sich kaum in die rechtliche Bewertung der Sperrforderung einmischen. Er bekommt vom Versorger den Auftrag zu sperren. Ob dieses letztlich zu Recht oder zu Unrecht erfolgt, wird Sache des Versorgers sein und nicht des Messstellen-/Netzbetreibers.
Ich glaube nicht, dass der MSB Schadensersatzpflichtig wird, wenn er der Sperrforderung eines Versorgers nachkommt. Behauptet dieser einen rechtmäßigen Sperrgrund, dürfte der MSB aus dem Spiel (der Verantwortung) sein. Die Vertragsbeziehung, aus der der (angebliche) Sperrgrund hervorgeht, besteht schließlich zwischen Versorger und Verbraucher und nicht zwischen MSB und Verbraucher.
Insofern hilft letztlich tatsächlich nur der Weg, so lange wie möglich den notwendigen Hauszugang zur Sperrung notwendig zu machen, damit man ggf. dem Mitarbeiter nicht nur auf die Finger schauen kann sondern ihm schon vorher den Zugang nur zur Ablesung (§9 GasGVV) und NICHT zum Sperren gewährt. Wenn man für Zuwiderhandlungen mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch droht, wird dieser in den meisten Fällen eher wider abziehen und weitere Anweisungen einholen.
@pedro
--- Zitat ---Original von pedro
Wo leben wir denn, dass ein EVU-Sachbearbeiter mal eben so den Strom sperrt? Ich möchte mal erleben, dass mir ein Netzbetreiber ohne Berechtigung und ohne Einhaltung des nach der StromGVV vorgesehen Verfahrens den Strom sperrt.
--- Ende Zitat ---
Es mag ja sein, dass SIE da (mittlerweile) auf dem Stand sind, was man (EVU, MSB)darf und was nicht (wie ICH inzwischen auch, durch intensives mitlesen hier), aber dass der Versuch oft genug unternommen wird, auch unter Missachtung der bestehenden Vorschriften, ist doch nicht nur hier im Forum zahlreich nachzulesen. Und was meinen Sie, warum man die Meldestelle für Energieunrecht ( Meldestelle für Energieunrecht ] eingerichtet hat? Weil sich die Versorger alle Rechtstreu verhalten ? Wohl kaum.
Und wenn der EVU/MSB-Mitarbeiter schon mal vor der Tür steht, klappts mit der schnellen Information meist auch nicht mehr und schon ist die Energie weg.
Und bei der Abschaltung aus der Ferne werden auch Sie sich kaum gegen eine unrechtmäßige Sperre wehren können, wenn sie denn rechtswidrig z.B. ohne Einhalten der Frist erfolgt. Daher hilft wohl nur der notwendige Hauszugang.
superhaase:
--- Zitat ---Original von Pedro
Die Spekuliererei um diese Sache treibt wirklich Blüten. Wo leben wir denn, dass ein EVU-Sachbearbeiter mal eben so den Strom sperrt? Ich möchte mal erleben, dass mir ein Netzbetreiber ohne Berechtigung und ohne Einhaltung des nach der StromGVV vorgesehen Verfahrens den Strom sperrt
--- Ende Zitat ---
Dann haben Sie von dem realen Geschehen nicht viel Ahnung.
Dies kommt immer wieder vor.
@bolli:
Sie haben wohl Recht.
Auch ein unabhängiger MSB wird hier auf die Angaben des Versorgers angewiesen sein.
Aber:
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich denn aus dem Vertrag zwischen dem MSB und dem Stromverbraucher?
Besteht denn nicht auch hier eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden?
Aus dieser heraus wird der unabhängige MSB wohl sicher zumindest die Ankündigungsfristen einhalten und nicht unvermittelt sperren, was Netzbetreiber schon des öfteren getan haben.
Muss die Ankündigung vom MSB und/oder vom Versorger kommen?
Der MSB wird doch wohl einen Beleg für die rechtzeitige Ankündigung einfordern?
Das sollte man im Vertrag mit dem MSB als Stromkunde vielleicht festschreiben lassen, wenn es nicht Standard ist.
Wenn nun die Ankündigung rechtzeitig erfolgt, hat man als Kunde jedenfalls die Chance, innerhalb der Frist (2 Wochen) die Sperre noch zu verhindern, indem man dem MSB z.B. nachweist, dass eine Sperre unrechtmäiß wäre, oder indem man eine einstweilige Verfügung erwirkt, oder den Versorger abmahnt, etc. pp.
Ganz schutzlos ist man ja als Stromkunde auch nicht.
Es gibt jedenfalls keinen Grund zu der Annahme, dass man bei der Tochterfirma des Versorgers als Messstellenbetreiber besser aufgehoben wäre. Im Gegenteil.
Das Pseudoargument mit dem Wochenenddienst ist ja wohl Kokolores ...
Zurück zu meiner obigen Frage:
Ist denn eine ferngesteuerte Sperrmöglichkeit vorgeschrieben?
Wird es auch Stromzähler geben, die nicht ferngesteuert werden können, sondern nur ausgelesen?
Soviel ich weiß, ist hier noch gar nicht viel festgelegt, das muss wohl alles erst noch geregelt werden, oder?
ciao,
sh
hko:
Hallo,
mir scheint die Diskussion darüber, was der Versorger darf und was er schließlich tut, doch sehr theoretisch zu sein.
Meine eigenen Erfahrungen mit EON-Mitte:
Nach Widerspruch und Kürzung der Zahlungen wurde ich mit Mahnungen bombardiert. Das hörte erst auf, nachdem ich das Bundeskartellamt um Hilfe gebeten habe.
Es wurde ein Abschaltversuch unternommen, den ich als Hausbesitzer leicht abwehren konnte. Dafür hat mir EON-Mitte 50 Euro auf die Rechnung gesetzt!
Und schließlich wurde mein Konto zweimal von EON-Mitte geplündert. Für die von mir veranlasste Rückbuchung hat mir EON-Mitte - natürlich - die Kosten auf die Rechnung gesetzt!
Theoretisch waren alle diese Maßnahmen rechtswidrig und EON-Mitte hätte dies nicht tun dürfen. Aber die Praxis - siehe oben.
Deshalb lehne ich einen intelligenten Zähler entschieden ab, mit dem mir der Strom - ob rechtswidrig oder nicht oder auch nur \"versehentlich\" - einfach so abgeschaltet werden kann.
Gruß hko
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