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neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler

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Seb:
Gibt es einen Weg, die Installation eines Stromzählers der neuesten Generation zu verweigern oder hinauszuzögern ? Die vielfach hochgejubelte Intelligenz der Dinger beinhaltet auch, daß der Versorger sie von Ferne per Knopfdruck unterbrechen oder den Stromdurchfluß begrenzen kann. Für Preisprotestler kann das dazu führen, daß sie plötzlich von sich aus etwas unternehmen müssen (einstweilige Verfügung beantragen, sehr schön am Wochenende !) um die Versorgung wieder herzustellen.
Ich finde bisher keinerlei kritische Stimmen zu diesem Umstand, selbst auf dieser Seite nicht. Aber die Gefahr ist doch naheliegend !

superhaase:
Da kann man vorbeugen, indem man einen Messtellenbetreiber auswählt, der nicht mit dem Stromversorger geschäftlich verbandelt ist.
Laut Gesetz ist das ja möglich.
Wie groß die Auswahl an Messstellenbetreibern sein wird, steht aber noch in den Sternen.

Pedro:
@Seb : \'\' Für Preisprotestler kann das dazu führen, daß sie plötzlich von sich aus etwas unternehmen müssen (einstweilige Verfügung beantragen, sehr schön am Wochenende !) um die Versorgung wieder herzustellen.\'\'

Ich halte diese Befürchtung für relativ unrealistisch, da eine Unterbrechung der Energielieferung angekündigt werden muss. Und dann ist es egal, welche Art Zähler vorhanden ist. Ob alter oder neuer Zähler, dann darf man den \'Kopf nicht in den Sand stecken\'\'.
Hierzu ist aber im Forum schon viel Hilfreiches geschrieben worden.

Seb:
Der alte Zähler läßt sich nur durch Eingriff im Haus unterbrechen, setzt also voraus, daß der Energieversorger Zutritt zum Haus hatte und darauf habe ich Einfluß. Die neuen Zähler können per Fernimpuls vom Versorger unterbrochen werden. Dafür muß das Haus nicht betreten werden können. Ich habe also keinen Einfluß darauf.
Daß die Versorgungsunterbrechung angekündigt werden muß ist schöne Theorie.

Pedro:
Es ist mir bekannt, dass die Sperrung des Zählers \'\'alter Art\'\' den Zutritt zum Haus erfordert. Das ändert jedoch nichts an der Rechtslage und dem vertraglichen Recht des Versorgers, das Haus zu betreten, und natürlich auch nicht an  dem Anspruch des Verbrauchers, seine vertraglichen Rechte zu beachten.
Vielleicht bringt der nachstehende Link (soweit noch nicht bekannt) auf die entsprechende Hilfestellung des Bundes der Energieverbraucher etwas Klarheit in die Diskussion:
http://www.energienetz.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/

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