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neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler

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superhaase:
@Pedro:

Seb hat aber in einem entscheidenden Punkt Recht:

Die Versorger halten sich sehr oft nicht an Recht und Gesetz. Der Strom ist schnell mal gesperrt - auch wenn der Versorger nicht das Recht dazu hat.
Und die Versorger werden das mit Sicherheit ausnützen, wenn man ihnen einen Rechtsbruch so einfach macht.
Wer das nicht sieht, ist naiv.
Der Verbraucher hat dann den Ärger (keinen Strom) und muss dann hinterherrennen.
Er ist zwar im Recht, aber er hat nichts davon.

Wie gesagt ist die wohl beste Lösung in diesem Fall, einen Messstellenbetreiber zhu wählen, der nicht mit dem Versorger verbandelt ist. So kann der Versorger auch nicht auf den Zähler so zugreifen, dass er den Strom abstellen kann. Man kann ja sogar dem Messstellenbetreiber untersagen, dass dem Versorger oder dem Netzbetreiber vom Zähler direkt irgendwelche Daten übermittelt werden.

Ich halte von diesem Pushing von \"intelligenten Stromzählern\" bisher recht wenig.
Sinnvoll würde das erst, wenn es variable Tarife gäbe und der Zähler dann Haushaltsgeräte ansteuern könnte. Das ist bisher aber noch lange nicht in Sicht.

ciao,
sh

Pedro:
@superhaase: Ist ja richtig, aber an dem Zutrittsrecht Versorgers/Netzbetreibers (§ 9 StromGVV) kommt man nicht vorbei, egal ob \'\'verbandelt\'\' oder nicht. Natürlich ist bei getrennten Firmen die (förmlich erforderliche) Anweisung des Versorgers an den  Netzbetreiber, den Strom zu unterbrechen, etwas schwieriger ( § 19). Aber in \'\'hartnäckigen Fällen\'\' durchaus möglich, allerdings nicht über Nacht u. auch nicht einfach so mal am Wochenende.

superhaase:

--- Zitat ---Original von Pedro
.. aber an dem Zutrittsrecht Versorgers/Netzbetreibers (§ 9 StromGVV) kommt man nicht vorbei, egal ob \'\'verbandelt\'\' oder nicht ...
--- Ende Zitat ---
Da liegen Sie wohl falsch.
Meines Wissens gibt es so ein Zutrittsrecht zum Stromsperren nicht.
Der §9 StromGVV gibt das zumindest nicht her.

Hausverbot erteilen oder einfach nicht reinlassen, wenn jemand sperren will, und gut ist. Zum Ablesen kann man ja die Leute reinlassen - aber ansonsten Finger weg! ;)
Den Zutritt zum Stromsperren müsste er sich dann gerichtlich erstreiten, was er nicht kann, wenn er im Unrecht ist.
Das ist der springende Punkt.

Bei einer Sperrung mittels ferngesteuertem Zähler sieht das anders aus, wenn der Messstellenbetreiber und der Versorger verbandelt sind.
Da kann ich die unrechtmäßige Sperrung nicht verhindern, sondern muss sie mit Aufwand wieder rückgängig machen lassen.
Helfen tut in diesem Fall vielleicht eine strafbewährte Unterlassungserklärung, die man vorher schon vom Versorger einfordert, wenn dieser mit unberechtigter Sperrung droht.

ciao,
sh

Netznutzer:
@ pedro

Falls jemand ein Messstellenbetreiber (MSB) sein möchte, m u s s er einen entsprechenden Rahmenvertrag mit dem Netz schliessen. In diesem ist haarklein geregelt, dass er die gleichen Pflichten hat, wie zuvor der Netzbetreiiber als Messstellenbetreiber. D.H., sobald ein Lieferant an den MSB herantritt, und diesem glaubhaft versichert, dass die Sperrung in Ordnung ist, m u s s dieser sperren. Tut er\'s nicht, ist er vertragsbrüchig mit dem Netz und dem Lieferanten und wird schadensersatzpflichtig. Daher kann ich nur jedem empfehlen, sich 2-5 Mal zu überlegen, ob er den MSB wechselt. Für den Fall, dass dieser freitagnachmittags sperrt, und dann ins Wochenende an die See fährt, da kommt der Gesperrte an ein Wochenende ohne Strom nicht vorbei. Der Lieferant kann dann, selbst wenn per Blitzüberweisung das Geld eine Stunde später da wäre, nicht mehr auf den Netzbetreiber und seinen Wochenendnotdienst zurückgreifen. Der Netzbetreiber darf den Zähler nicht öffnen. Bei den niedrigen Entgelten, die der MSBetrieb beinhaltet, ca. 1,-- €/Monat, wrird kein MSB einen Wochenend/Feiertagsnotdienst vorhalten. An der Pflicht, elektr. Zähler einzubauen, wird kein MSB vorbeikommen. Dieses Wunschdenken, dass hier manche als \"Fakt\" niederkritzeln, können Sie getrost vergessen.  Dass ist nur Wunschdenken und Gelabere und Wichtigtuerei.

Gruß

NN

Cremer:
Ich glaube hier wird zu sehr spekuliert. :evil:

Der § 9 der StromGVV gibt, wie Superhaase schreibt, ein Zutrittsrecht zum Sperren nicht her. Alles andere kann mit einem Hausverbot geregelt werden.

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