Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Bestellung / Anträge und Anspruchsbegründung
tangocharly:
Rohmarge 8,85 € und 17,24 €.
Sind das nachgerechnete \"Wahrheiten\" oder handelt es sich um Schreibfehler (7,24 €) ?
RR-E-ft:
Es handelt sich um zu bestreitende Behauptungen der Klägerin.
RR-E-ft:
Die Rohmargen sollen sich nach einer vorgelegten Wirtschaftsprüferbescheinigung wie folgt entwickelt haben:
2004 EUR + 41,22 pro Jahr
2005 EUR - 12,32 pro Jahr
2006 EUR - 2,36 pro Jahr
2007 EUR + 91,45 pro Jahr
2008 EUR - 69,83 pro Jahr
2009 EUR + 55,29 pro Jahr
Gegenüber Tarifkunden, mit denen die Preise 2005 und 2006 aufgrund der Preisvereinbarungsfiktion des BGH vereinbart worden waren, weil sie erst dort erstmals widersprachen, wurden die Margen mithin in den Folgejahren tüchtig angehoben, was die vorgelegte Wirtschaftsprüferbescheinigung wohl belegen soll. :D
Black:
Die Zahlen sind normal. Die einzelne Marge am Kunden ist oft erstaunlich gering.
Die hohen Gewinne fallen in der Regel nicht bei den Stadtwerken an, sondern beim Vorlieferanten. Etwas anders mag vielleicht gelten, wenn man direkt von einem der Großen versorgt wird.
Es ist natürlich aus Sicht des Kunden vielleicht notwendig immer alles zu bestreiten, was der Versorger im Prozess vorträgt. Aber Hand aufs Herz, kein kluger Anwalt trägt konkrete Zahlen vor, die er nicht auch begründen und belegen könnte.
RR-E-ft:
Dann meinen Sie wohl, es sei völlig normal, dass die Rohmargen 2007 so stark ausgeweitet wurden? Das lässt tief blicken.
Bei den Stadtwerken München erhöhte sich demnach die Rohmarge von 2005 auf 2007 immerhin um EUR 103,77 pro Jahr und Kunde, was 0,47 Ct/ kWh bei einem Jahresverbrauch von 22.000 kWh entspricht.
2009 lag die Rohmarge demnach auch um EUR 67,61 pro Jahr und Kunde höher als 2005.
Ein nicht unerheblicher Brocken.
Die Stadtwerke München sind an ihrem Vorlieferanten maßgeblich beteiligt und stellen deshalb auch den Aufsichtsratsvorsitzenden.
Tatsächlich lässt sich aus den Geschäftsberichten des Vorlieferanten Bayerngas der Jahre 2004 bis 2009 entnehmen, dass dessen durchschnittliche Gasbezugskosten weniger stark angestiegen waren als die Großhandelspreise und Erdgasimportpreise laut amtlicher Feststellungen BnEtzA/ BAFA und auch die durchschnittlichen Gasabgabepreise dahinter zurückblieben.
Demgegenüber ergibt sich aus den vorgelegten Wirtschaftsprüferbescheinigungen, dass die Gasbezugskosten der Stadtwerke München bei ihrem Vorlieferanten weit stärker angestiegen sein sollen als dessen durchschnittlichen Gasabgabepreise, erst recht weit stärker als dessen durchschnittlichen Gasbezugskosten.
Das lässt darauf schließen, dass die Stadtwerke München ihrem Vorlieferanten Preisänderungen zugestanden haben, die nicht an die Marktverhältnisse auf Vorlieferantenebene erforderlich waren, zumal seit 2005 die Möglichkeit des Gasbezugs ohne Ölpreisbindung bestand (BGH VIII ZR 138/07 Rn. 43).
Die Zusatzgewinne der Bayerngas sind u.a. auch an deren Gesellschafter ausgeschüttet worden.... So bleibt was in München.
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