Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Bestellung / Anträge und Anspruchsbegründung
Black:
Die Aussage bezog sich zunächst auf die Zahlen als Solche, nicht auf die Schwankungen.
Wenn aber tatsächlich in den Vorjahren eine negative Marge erwirtschaftet wurde, kann eine solche Steigerung gleichwohl gerechtfertigt sein.
RR-E-ft:
Das ist ein Irrtum.
Wer einen ungünstig kalkulierten Preis anbietet und vertraglich vereinbart, muss sich an diesem festhalten lassen und darf nicht nachträglich seinen Gewinnanteil am Preis über einseitige Leistungsbestimmungen erhöhen. Die Stadtwerke München hatten nach eigenem Vortrag auch ihre Rohmargen munter ausgeweitet.
Nach der vorgelegten Wirtschaftsprüferbescheinigung setzte die Margenerhöhung unmittelbar mit der Preiserhöhung im Herbst 2004 ein, aufgeführt werden die Rohrmargen wie folgt:
IQ04 0,15 Ct/ kWh, IIQ04 0,07 Ct/ kWh, IIIQ04 0,07 Ct/ kWh, IVQ04 0,29 Ct/kWh.
Dass im Sommer am Gas nichts verdient wurde, ist klar.
Dass die Rohmarge nach der ersten Preiserhöhung 2004 fast doppelt so hoch lag als in der vorhergehenden Heizepriode IQ04 hingegen nicht!
Weiter aufgeführt werden Rohmargen IQ07 0,41 Ct/ kWh, IIQ07 0,43 Ct/ kWh, IIIQ07 0,51 Ct/kWh, VIQ07 0,40 Ct/kWh.
Merkwürdigererweise soll da selbst in den Sommermonaten eine weit höhere Rohmarge eingefahren worden sein als in der Heizsaison IQ04 bzw. IVQ04!
Das lässt wohl darauf schließen, dass eine Netzkostensenkung nicht an die Kunden weitergegeben wurde.
Das setzt sich fort bei den Rohmargen:
IQ09 0,23 Ct/ kWh, IIQ09 0,14 Ct/ kWh, IIIQ09 0,20 Ct/ kWh, IVQ09 0,33 Ct/ kWh.
Zum Vergleich nochmals die Ausgangsbasis:
IQ04 0,15 Ct/ kWh, IIQ04 0,07 Ct/ kWh, IIIQ04 0,07 Ct/ kWh, IVQ04 0,29 Ct/kWh.
Die Netzkosten gesamt sollen sich wie folgt entwickelt haben:
IQ04 1,74 Ct/ kWh, IIQ04 1,75 Ct/kWh, IIIQ04 1,74 Ct/ kWh, IVQ04 1,74 Ct/kWh
IQ07 1,52 Ct/ kWh, IIQ07 1,29 Ct/kWh, IIIQ07 1,29 Ct/kWh, IVQ07 1,29 Ct/kWh
Dabei sollen in den Netzkosten gesamt KA enthalten sein, die ab IIQ07 von 0,31 Ct/ kWh auf 0,40 Ct/kWh gestiegen sein soll. Für den Anstieg der gesetzlich höchtzulässigen KA hätte die Einwohnerzahl in der Gemeinde von bisher bis zu 500.000 auf über 500.000 stiegen müssen. Mit der Erhöhung der gesetzlich höchstzulässigen KA geht jedoch auch nicht automatisch eine höhere zahlungsverpflichtung nach dem Konzessionsvertrag einher.
Ohne den Anstieg der KA wären die Netzkosten gesamt noch stärker gesunken, die Rohmarge noch weiter gestiegen.
Die Netzkostensenkung (DELTA) betrug also 2007 gegenüber 2004
IQ 0,22 Ct/kWh, IIQ 0,46 Ct/kWh, IIIQ 0,45 Ct/ kWh, IVQ 0,45 Ct/ kWh
und hätte ohne Erhöhung der KA wie folgt ausfallen können:
IQ 0,22 Ct/ kWh, IIQ 0,55 Ct/ kWh, IIIQ 0,54 Ct/kWh, IVQ 0,54 Ct/kWh.
Die Senkung der Netzkosten gesamt ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bis IIQ07 wohl ein Anteil Netznutzung Leistungspreis sachwidrig auf die Gruppe der Tarifkunden geschlüsselt worden war:
IQ04 0,84 Ct/ kWh, IIQ04 0,85 Ct/ kWh, IIIQ04 0,84 Ct/ kWh, IVQ04 0,84 Ct/ kWh
IQ07 0,53 Ct/kWh, IIQ04 0,07 Ct/kWh, IIIQ07 0,07 Ct/kWh, IVQ07 0,07 Ct/kWh
Das die einseitigen Tariffestsetzungen nicht dazu dienten, zu Lasten der Kunden die Rohmargen auszuweiten, ergibt sich aus all dem nicht.
Möglicherweise muss man ein Gericht für recht unbedarft halten, wenn man solches Zahlenwerk vorlegt.
Vor Handelsrichtern wollte man damit gewiss nicht aufwarten, vor einem Münchner Amtsrichter schon.
burt13de:
Das AG Fürstenfeldbruck darf wie das AG München als bürgerunfreundlich eingestuft werden.
Gleich zu Beginn der Beweisaufnahme wurde meine Anwältin von der Richterin gefragt, ob wir uns das wirklich antun oder nicht gleich einlenken wollen, was wir verneinten.
Was dann folgte, war eine Farce. Der \"Zeuge\" der SWM erzählte wie schon unzählige Male zuvor seine Geschichte vom Gaspreis und die Richterin ließ sich davon beeindrucken, wie schon andere Male zuvor.
Berufung ist zwar möglich, aber ohne RS-Versicherung ...
So macht Rechtsstaat keinen Spaß!
bolli:
--- Zitat ---Original von burt13de
Berufung ist zwar möglich, aber ohne RS-Versicherung ...
So macht Rechtsstaat keinen Spaß!
--- Ende Zitat ---
Mir fällt es immer wieder schwer zu verstehen, warum man, wenn man schon keine RS-Versicherung hat und auf der anderen Seite fleißig die Zahlungen gekürzt hat, mit dem Wissen, dass der Versorger bestimmt noch sein restliches Geld zurückbekommen will, nicht wenigstens Mitglied im BdEV geworden ist und in den Prozesskostenfond eingezahlt hat, um dann im Klagefall, den man eben immer einplanen muss, möglicherweise dort heraus eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Statt dessen lässt man sich von selbstherrlichen und eingebildeten AG Richtern ohne Fachkenntnis (wobei ich letzteres mal hoffe, um Ihnen nicht auch noch was anderes unterstellen zu müssen) \"abbügeln\" und verhilft den Versorgern zu positiven Urteilen, mit denen diese dann wieder \"hausieren\" gehen\". :evil:
Energietourist:
@bolli
schon etwas anmaßend, was sie hier auf den Beitrag von burt13de schreiben.
Hat der BDEV die besseren Anwälte? Zahlt der Prozesskostenfond, falls man Mitglied im BDEV ist alle Instanzen bis zum BGH??
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln