Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Bestellung / Anträge und Anspruchsbegründung
bolli:
Zunächst einmal möchte ich meinen \"Anwurf\" gegenüber burt13de zurücknehmen, da ich aus den Bemerkungen von ihm meinte entnehmen zu können, dass er nicht rechtlich abgesichert sei. Auch ich kann mich irren und hab auch kein Problem damit, dieses zuzugeben.
Leider konnten wir in der Vergangenheit ja schon tatsächlich einige Mitstreiter hier begrüßen, die sich mit monetärerer Unterstützung sehr zurückgehalten haben (was sie durchaus dürfen), sich dann aber hinterher über das zu hohe Risiko einer Klage ausgelassen und oftmals auf fehlende finanzielle Mittel abgestellt haben (was aus meiner Sicht dann etwas widersprüchlich ist, da ohne Kürzung das Geld ja komplett an den versorger gegangen wäre).
Aber sei\'s drum, ich werde in Zukunft versuchen zu akzeptieren, dass in dieser Situation die Menschen unterschiedlich reagieren und mich zurück halten.
Bezüglich der Frage der Berufungskosten ist wohl tatsächlich fraglich, ob es denn in der ersten Verhandlung so gelaufen ist, dass eine Berufung Sinn macht. Wenn ja, fragt sich, warum mögicherweise der Prozesskostenfond nicht einspringen sollte. Wenn sie aus prozesstaktischen Gründen keinen Sinn macht, macht sicher auch eine Sammlung keinen Sinn.
Sollte dieser Sinn aber tatsächlich bestätigt werden, und der Prozesskostenfond würde nicht einspringen (wobei mich eine entsprechende Begründung dann schon interessieren würde), wäre ich für einen Beitrag zu solch einer Maßnahme sicherlich ansprechbar. Dieser wird mit Sicherheit nicht die Kosten eines Gutachtens abdecken aber auch Kleinvieh macht Mist und wie schon mehrfach festgestellt wurde:
Nur gemeinsam können wir was erreichen. Auf, auf RR-E-ft. ;)
burt13de:
Schade - der BdEV hat geantwortet und ist nicht bereit, die Berufung mit dem Prozesskostenfond zu übernehmen (@bolli: ohne Begründung). ;(
Die Richter aus München und Umgebung sind offensichtlich quer durch die Bank nicht Willens oder in der Lage den Argumenten der Verbraucheranwälte zu folgen. Natürlich könnte auch das Gericht Gutachten in Auftrag geben. Aber was tun, wenn es das nicht für nötig hält.
Selber ist mir das Risiko wieder zu verlieren und die damit verbundenen Kosten zu hoch. Recht muss man sich leisten können.
So heißt es halt wieder mal \"Im Namen des Volkes: das Volk ist der Dumme\".
Und die SWM haben eine Trophäe mehr an der Wand hängen ...
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