Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Vertragsverhältnis beendet  (Gelesen 10601 mal)

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Offline mat19

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Vertragsverhältnis beendet
« am: 01. Juli 2010, 17:01:45 »
Hallo liebe Forumsmitglieder,

habe mich soeben neu angemeldet.
Ich verfolge seit Jahren die super Beiträge in diesem Forum und habe auch die Musterschreiben des BdE benutzt, um die Billigkeit der Gaspreisentwicklung bei Eon Avacon anzuzweifeln und der Gaspreiserhöhung zu widersprechen.
Dummerweise habe ich erst der Jahresabrechnung 2005/2006 erstmalig widersprochen. Weiterhin bin ich der Empfehlung des BdE gefolgt und habe die Gaspreiserhöhungen mit jeweils 2% mit gemacht. Vielleicht blöd von mir, aber ich wähnte mich damals auf der sicheren Seite gegenüber Eon.
Habe nun auch die verklausulierte Kündigung meines Classic-Vertrages zum 31.07.2010 bekommen.
Der einzige Vertrag, den ich jemals unterschrieben habe (noch bei Landesgas) datiert vom 17.12.90 (Lieferbeginn 27.12.90). Die Kündigungsfrist liegt in diesem Altvertrag bei drei Monaten vor Ende des jeweiligen Lieferjahres (also der 26.12.
jeden Jahres).
Ich habe vor, der \"Kündigung\" zum Datum 31.07.10 und der Rückstufung in den teureren Grundversorgungstarif zu widersprechen, um ein bisschen Zeit zu gewinnen, mir einen anderen Gasversorger zu suchen. Abgesehen davon, dass Eon sich darauf sicher nicht melden/einlassen wird, wäre ich für Eure Meinungen und Ratschläge zu diesem Vorhaben dankbar.
xxx

Offline Cremer

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Vertragsverhältnis beendet
« Antwort #1 am: 01. Juli 2010, 18:42:42 »
@mat19,

Wenn Sie einen Wechsel Ihres Gasliefranten planen, dann empfehle ich die Kündigung durch den neuen Gaslieferantgen durchführen zu lassen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Christian Guhl

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Vertragsverhältnis beendet
« Antwort #2 am: 01. Juli 2010, 19:27:14 »
Zitat
Original von mat19Ich habe vor, der \"Kündigung\" zum Datum 31.07.10 und der Rückstufung in den teureren Grundversorgungstarif zu widersprechen, um ein bisschen Zeit zu gewinnen, mir einen anderen Gasversorger zu suchen.
Das bringt nichts. Wenn die Frist eingehalten wird, ist die Kündigung wirksam.
Einen neuen Anbieter zu suchen, dauert max. 10 min z.B.hier

Offline RR-E-ft

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Vertragsverhältnis beendet
« Antwort #3 am: 02. Juli 2010, 00:29:23 »
Wenn eine längere Kündigungsfrist vertraglich vereinbart wurde, sollte man auf deren Einhaltung achten und deshalb auch schriftlich darauf hinweisen, dass die erklärte Kündigung deshalb nicht vor dem .... wirksam werden kann.

In 10 Minuten findet man vielleicht ein anderes Angebot. Die Belieferung durch einen anderen Lieferanten kann indes nicht so schnell erfolgen, schon wegen der vom neuen Lieferanten einzuhaltenden Fristen bei der Anmeldung der Netznutzung beim Netzbetreiber.

Die kurzfristige Kündigung scheint deshalb Kalkül zu haben.

Offline mat19

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Vertragsverhältnis beendet
« Antwort #4 am: 02. Juli 2010, 11:31:18 »
Vielen Dank für die Antworten!

Verwirrt mich jetzt aber ein bisschen.
Warum bringt das nichts? Von wem sind welche Fristen eingehalten worden?
Die Kündigung kann doch m. E. erst zum 26.12.10 ausgesprochen werden, weil ich nie einen anderen Vertrag unterschrieben habe als den Altvertrag.

Da erscheint mir die Antwort von RR-E-ft nachvollziehbarer.

Vielleicht können Sie mir ja noch ein bisschen verständlichen \"Background\" geben.
xxx

Offline Christian Guhl

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Vertragsverhältnis beendet
« Antwort #5 am: 02. Juli 2010, 12:13:39 »
Wenn die Frist und der Kündigungstermin eingehalten wird, bringt ein Widerspruch nichts. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Annahme bedarf. Ob jetzt im vorliegenden Fall noch der Vertrag von 1990 Gültigkeit hat, kann ich nicht beurteilen. Es hat Gerichte gegeben, die in der Umstellung auf den Classic eine Kündigung der Vorverträge gesehen haben (obwohl das Wort Kündigung niemals gefallen war). Wenn man jetzt davon ausgeht, dass der Classic eventuell rechtmässig zustande kam, ist die Kündigung vom Zeitpunkt und von der Frist in Ordnung. Im Prozess um diesen Vertrag wird sich auf die Kundenbroschüre berufen. In dieser Broschüre ist auch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen angegeben. Es geht hier doch darum, dass die Frist zu kurz ist, um Erdgas von einen anderen Anbieter zu beziehen. Man würde vielleicht einige Wochen in die Grundversorgung fallen. Das kann man doch angesichts der Jahreszeit vernachlässigen. Sollte der neue Lieferant bis September brauchen, müsste der August-Verbrauch im Grundversorgungstarif bezahlt werden. Und wie hoch ist dieser Verbrauch ? Ich verbrauche mit vier Personen im Sommer ca. 400 kwh im Monat für Warmwasser. Wenn der Wechsel sich also um vier Wochen verzögert, kostet mich das ca. 20€. Davon werde ich nicht arm und Eon-Avacon nicht reich. Und hinterher bin ich dann mal weg. Und das ist 20€ wert !

Offline mat19

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Vertragsverhältnis beendet
« Antwort #6 am: 02. Juli 2010, 12:35:17 »
Super. Vielen dank für die schnelle Antwort.

Das war mal  deutlich und auch für mich nachvollziehbar.
Stimmt auch, dass die ca. 20,- Euro Mehrkosten \"Peanuts\" sind.

Aber was ist mit den bisher aufgelaufenen Kosten wegen der Widersprüche von mir? Die letzte Mahnung der Eon an mich ist aus Mai 09 und liegt bei einer Nachzahlung von rund 490,- Euro.
Danach habe ich, außer den neuen Vertragsangeboten, nichts mehr von Eon über Nachforderungen gehört.
Ich habe die Befürchtung, Eon wird mich gar nicht zu einem neuen Lieferanten lassen, bevor ich nicht die Forderungen erfüllt habe.
xxx

Offline Christian Guhl

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Vertragsverhältnis beendet
« Antwort #7 am: 02. Juli 2010, 14:52:56 »
Die vermeintlichen Forderungen von Eon haben mit dem Wechsel nichts zu tun !
Deswegen darf nicht blockiert werden. Wird nach meinen Erfahrungen auch nicht.
Auch nach einem Anbieterwechsel kann der ausstehende Betrag immer noch eingeklagt werden.

Offline mat19

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Vertragsverhältnis beendet
« Antwort #8 am: 05. Juli 2010, 12:25:25 »
Vielen Dank nochmals, für die Auskünfte.

Hat mir in meiner Entscheidungsfindung sehr geholfen.
Werde jetzt der Eon kündigen bzw. den \"Rauswurf\" aktzeptieren.
Vielleicht nicht so, wie Eon sich das vorstellt (Abschluss eines neuen Vertrages),
aber mir reichts jetzt mit der ewigen Widerspruchseinlegung und dem ganzen anderen Schriftverkehr zu Eon und zurück.
Einer Klage durch Eon sehe ich relativ gelassen entgegen.
Erstens ist es nicht so viel, was ich nachzahlen müsste und zweitens haben viele Gerichte ja schon sehr positiv für die einzelnen Kunden entschieden.
Mal abwarten, was passiert.
Ich bleibe auf jeden Fall in diesem Forum und berichte weiter, wenn´s denn jemanden interessiert.
Ich werde höchstwahrscheinlich jetzt auch dem Bund der Energieverbraucher beitreten und in den Prozesskostenfonds einzahlen. Man weiß ja nie wo für es mal nützlich ist. Auf jeden Fall gebe ich das Geld lieber hier aus, als es Eon oder den anderen großen \"Energielieferanten\" in den gierigen Rachen zu schieben.
xxx

Offline Cremer

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Vertragsverhältnis beendet
« Antwort #9 am: 05. Juli 2010, 13:07:18 »
@mat19

gute Entscheidungen !
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline mat19

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« Antwort #10 am: 06. Juli 2010, 09:47:52 »
Vielen dank auch für Ihren Zuspruch.
Das bestärkt mich noch in meinem Vorhaben.

Habe mittlerweile auch die Jahresabrechnung der Eon für 2009/2010 erhalten.
Ich schreibe gerade an dem, hoffentlich letzten, Widerspruch und dann nichts wie ab, vermutlich zu \"FlexGas\". Ist neu bei Verivox.

War schon zwei Jahre bei \"FlexStrom\". Anbieterwechsel war problemlos.
War sehr zufrieden. Habe jetzt nur wieder den Stromlieferanten gewechselt, weil auch FlexStrom von seinen Bestandskunden wesentlich mehr verlangt, als von Neukunden.
Das Prinzip der Neukundenwerbung mit satten Rabatten zieht sich halt wie ein \"roter Faden\" durch alle Energieanbieter.

Aber gerade dieser Wettbewerb bietet ja uns als Kunden die Möglichkeit, einen günstigeren Preis zu erzielen, als bei den vier großen \"Halsabschneidern\".

Mal sehen, wie´s weitergeht.

Berichte dann.
xxx

Offline richie

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« Antwort #11 am: 26. Juli 2010, 17:40:47 »
@ mat19

Wir kürzen seit 2004 und uns hat die Avcon bereits verklagt.
Unser RA hat dem Amtsgericht geantwortet und wir warten ab, wie es weiter geht. Einen Termin vor dem AG gibt es noch nicht.

Nachdem Avacon auch unseren Gasvertrag Classic zum 31.7.10 gekündigt hat, wollen wir (erst jetzt nach dem Urlaub) auch den Gas-Anbieter wechseln.

Hier meine Fragen:
1. Hast Du, mat19, bereits beantragt, und wenn ja welche Option? Wie sind Deine Erfahrungen?
2. Hat bereits jemand Erfahrungen mit FlexGas?
3. Uns schrecken die 12 Monate Vorkasse ab. Was passiert, wenn der Verbrauch höher ist (welche Preise gelten für Nachzahlungen) oder niedriger (bekommen wir die Vorauszahlungen wieder) oder wenn FlexGas \"vom Markt verschwindet\"?

Ich bin dankbar für jede Information.

Offline Christian Guhl

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« Antwort #12 am: 26. Juli 2010, 18:31:36 »
Für Flex-Gas gilt genau das Gleiche wie für Flex-Strom (oder Teldafax) = Finger weg  !!!!!

Offline Nerv-Bert

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« Antwort #13 am: 26. Juli 2010, 20:39:25 »
Zitat
Original von Christian Guhl
Für Flex-Gas gilt genau das Gleiche wie für Flex-Strom (oder Teldafax) = Finger weg  !!!!!

... was ist der Grund für diese Aussage?

Danke!

Offline Christian Guhl

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« Antwort #14 am: 26. Juli 2010, 23:24:57 »
Siehe hier oder
hier

 

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