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Goldgas erhöht Gaspreis um 63%

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Didakt:
@ grisu63

In Ihrem Fall ist m. E. davon auszugehen, dass die Preiserhöhung Sie nicht betrifft, sondern Ihr vertraglich vereinbarter Preis mit zeitlich festgelegter Garantie Bestand hat.
Es ist dennoch ratsam, sich die einschlägigen Klauseln im Vertrag genau anzusehen.

bauer:
Zunächst mal guten Tag an alle hier im Forum.
 
Ich habe Ende Juni 2010 den Wechsel zu Goldgas, Tarif Goldgas 12 beantragt. Heute erhielt ich auf Nachfrage die schriftliche Bestätigung, dass die bei der Beauftragung zum Wechsel gültigen Preise Vertragsbestandteil für 12 Monate werden.

Didakt:
@ bauer

Ich habe Goldgas den Wechsel am 29.06.2010 angetragen. Heute habe ich aufgrund meiner Nachfrage vom 02.07.10 die gleiche Bestätigung wie Sie erhalten, für mich allerdings zu spät und unglaubwürdig. Ich hatte meinen Lieferauftrag bereits am 05.07.10 storniert .
Die Preisbestätigung von Goldgas steht im Widerspruch zu deren AGB und zu deren Hinweis auf ihrer Website, wonach grundsätzlich der bei Lieferbeginn maßgebliche Preis Grundlage des Vertragsverhältnisses ist.

Heute bekam ich von Goldgas per E-Mail zudem die erbetene Bestätigung meines Widerspruchs u. a. mit folgender Aussage: \"Ihre Entscheidung, den mit der goldgas SL GmbH geschlossenen Vertrag zu widerrufen, bedauern wir sehr.\" Kurios! Zuvor war mir in der Auftragsbestätigung von goldgas SL mitgeteilt worden, dass mir die Vertragsbestätigung, also die Annahme meines Antrages auf Belieferung, kurz vor Lieferbeginn zugehe, also etwa in 6-8 Wochen. Ein Vertrag bestand zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht.
Mir kommt dieses Geschäftsgebaren sehr nebulös vor. Es beinhaltet \"Haken und Ösen\".
Siehe hierzu den aufklärenden Beitrag von RR-E-ft vom 01.07.10 in diesem Thread weiter oben.

RR-E-ft:
@Didakt

Es wurde ja darauf hingewiesen, dass die Stornierung untunlich sein kann, weil man sich eben jene Chance vergibt, dass der Vertragsabschluss noch zu den günstigeren Preisen bestätigt wird. Bei der Hitze und im Eifer des Gefechts überliest/ übersieht man das leicht.


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@Didakt

Hatte man jedoch bisher Goldgas nur mit der Belieferung ab einem bestimmten Zeitpunkt zu einem bisher günstigeren Preis beauftragt, mithin den Vertragsabschluss zu den bisherigen Preisen lediglich beantragt, bleibt abzuwarten, ob Goldgas dieses Angebot (Antrag im Sinne von § 145 BGB) annimmt und den Vertragsabschluss zu den günstigeren Preisen bestätigt oder aber den Vertragsabschluss ablehnt und ein Gegenangebot mit anderen Preisen unterbreitet. Wer seinen Antrag zur Belieferung zu den bisherigen Preisen widerruft, vergibt sich die Chance, dass Goldgas vielleicht doch noch den Vertragsabschluss zu den bisherigen Preisen bestätigt.
--- Ende Zitat ---

Handelt es sich bei der jetzigen Erklärung von Goldgas um eine verspätete Annahmeerklärung gem. § 150 Abs. 2 BGB und somit um einen für Goldgas gem. § 145 BGB bindenden neuen Antrag auf Vertragsabschluss, so kann man diesen Antrag als Kunde  innerhalb der Annahmefrist des § 147 Abs. 2 BGB flugs annehmen. Die Annahme muss innerhalb der Annahmefrist gegenüber Goldgas erklärt werden.

Mancher Didakt steht sich mit seinen Überlegungen/ Erwägungen  selbst im Weg und verpasst so ausgesprochen günstige Angebote. ;)

Didakt:
@RR-E-ft

Ich bin mir all dessen, was Sie angeraten und zu bedenken gegeben haben, durchaus bewußt. Dennoch habe ich storniert. Goldgas hat mir zusätzlich signalisiert, dass es Kündigungsprobleme mit dem bisherigen Versorger gibt und sich die Lieferumstellung bis in den Januar 2011 hinziehen könnte.
Dies und die vagen vertraglichen Fragen ohne einen sofortigen definitiven Vertragsabschluss in Schriftform sind mir zu ungewiss. Und alles obendrein in Textform (per E-Mail), zu dem später möglicherweise niemand mehr stehen will. Ein Lieferantenwechsel unter diesen Begleitumständen lehne ich ab. Sie selbst haben die AGB dieses Versorgers kritisch bewertet.
Andere Mütter haben auch schöne, vielleicht schönere Töchter.

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