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Goldgas erhöht Gaspreis um 63%

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RR-E-ft:
Kündigungsprobleme mit dem bisherigen Versorger können nur dann bestehen, wenn der Kunde selbst mit dem bisherigen Versorger eine längere Kündigungsfrist vereinbart hatte.

In der Grundversorgung gilt jedenfalls § 20 Abs. 1 Satz 1 GasGVV.
Der Lieferantenwechsel ist zudem in § 37 Abs. 4 GasNZV geregelt.

Ein Vertragsabschluss in Textform ist rechtssicherer als ein - ebenso möglicher - (fern-) mündlicher Vertragsabschluss.

Und wenn ein Gaslieferant - wie so oft - eine unwirksame Preisänderungsklausel in seinen AGB verwendet, hat sich dies wohl bisher auch nicht zum Nachteil der Kunden ausgewirkt.

Wenn ein Vertragsabschluss durch Angebot und Annahme wirksam zustande kommt (§ 145 ff. BGB) ist der Lieferant bei Nichterfüllung seiner Vertragspflichten grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet.

xy78:
also ich bin seit 01.12.09 bei goldgas, und sehr zufrieden.
eine preisänderung (trend) gibt es bei uns nicht! weiterhin liegt der in meiner gegend bei 3,64 cent.
solange der so günstig bleibt (fast 2 cent gegenüber meinen grundversorger) bleibe ich auch dabei.

opferlamm-ma:
@ an RR-E-ft

bitte was ist

tunlichts ?

gruss opferlamm-ma

newmoon:
Wahnsinn - das ist doch mal echte Abzocke. ABer wozu gibt es den freien Markt - einfach wechseln und weniger zahlen - von Sparen in dem Sinne kann ja keine Rede sein.

userD0010:
AUA

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