Hallo!
Nach meinen vorherigen Schreiben (vgl. oben) erhielt ich nun die Jahresrechnung der Regionalgas für zwei Liegenschaften. Hierzu ist zunächst folgendes zu sagen:
Der Abrechnungszeitraum umfasst leider nicht exakt das Kalenderjahr, sondern läuft bei einem Objekt bis 3. Januar, bei dem anderen bis zum 5. Januar. Da ja zum 1.1.2005 die Preiserhöhung erfolgen sollte, sind die Zeiträume gesondert aufgeführt: Bis 31.12.2004 nach altem Tarif, ab 1.1.2005 nach neuem Tarif.
Da die Rechnung in beiden Fällen ein Guthaben aufwies, ergibt sich für mich schon folgende Situation:
Obwohl ich der Preiserhöhung per Musterbrief wiedersprochen und noch keine höheren Abschlagszahlungen geleistet habe, sind vom Energieversorger jetzt 3-5 Tage im Jahr 2005 nach dem neuen Tarif abgerechnet worden. Resultat: Die Preiserhöhung wurde mit dem Guthaben der alten Abschlagszahlungen verrechnet, es wird mir weniger Guthaben überwiesen (wobei es sich dabei um Differenzbeträge von 0,24 € und 6,50 € handelt).
Meine Frage: Ist dies statthaft, und wie kann ich mich dagegen wehren ?
Ferner bin ich jetzt auf folgende Problematik aufmerksam geworden:
Da über die Regionalgas in unserer Stadt auch Wasser und Abwasser läuft, zahle ich keine Einzelabschläge, sondern einen Gesamtabschlag, der auf der Rechnung in Gas, Wasser und Abwasser unterteilt ist.
Problem: Wie kann ich verhindern, dass eventuell beim Wasserverbrauch entstandenes Guthaben mit der Preiserhöhungs-Nachzahlung beim Gas vom Versorger verrechnet bzw. einbehalten wird ?
Kann ich auf eine separate Rechnung und Abschlagszahlung bestehen ?
Abschliessend wurde mir in der Rechnung dann der neue Abschlag mitgeteilt, gegliedert in Gas, Wasser, Abwasser und Gesamtabschlag.
Ich habe daraufhin (ausgehend vom Verbrauch des abgelaufenen Jahres) nachgerechnet und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:
Die Abschläge für Wasser und Abwasser sind in der Höhe m.E. in Ordnung. Es wurde auf den vollen Euro aufgerundet, maximal auf den zweiten vollen Euro.
Obgleich ich sagen muss, dass der Arbeitspreis und Grundpreis für Wasser in unserer Stadt jetzt ebenfalls angehoben wurde. Mit dem Thema habe ich mich allerdings noch nicht befasst.
Die Abschläge für das Gas wurden m.E. (wohl in Hinblick auf die Preiserhöhung) erhöht angesetzt. Vom Verbrauch her wären in einem Fall 112 €, im anderen Fall 173 € angemessen (nach alten Preisen). Stattdessen setzte man den Abschlag im ersten Fall auf 126 €, im zweiten Fall auf 193 € fest.
Meine Frage: Wie verhalte ich mich jetzt? Soll ich der Regionalgas noch einmal schreiben, die Lastschrift begrenzen und dabei die genauen Zahlen für Gas, Wasser und Abwasser nennen? Wie hoch sollen / dürfen die Abschlagszahlungen eigentlich sein ?
Erneut vielen Dank für die Hilfe hier im Forum !
Grüße
MartinS