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TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!

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PLUS:
Ja, die berühmte 6-Wochen-Frist

Nur zwischen den Banken ist im Lastschrift-Abkommen eine 6-Wochen-Frist geregelt. Der Zahlungspflichtige ist von diesem Abkommen nicht involviert und somit nicht an diese Frist gebunden. Theoretisch kann er unbegrenzt der Lastschrift widersprechen.

Wurde ein konkreter Abbuchungsauftrag erteilt, gilt das selbstverständlich nicht.

Siehe

Bundesgerichtshof Urteil vom 6. Juni 2000 XI ZR 258/99

Die AGB und Sonderbedingungen der Banken und Sparkassen wurden daraufhin angepasst. Am Besten dort wo man sein Kontokorrentkonto führt und die Bedingungen vereinbart hat, einfach nachlesen.

Christian Guhl:
In den meisten AGB ist es so geregelt, dass mit dem Rechnungsabschluß (meistens vierteljährlich) allen Kontobelastungen zugestimmt wird. Dann hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückbuchung der Lastschrift. Es stellt sich nur die Frage, ob die AGB von den Banken wirksam in den Kontokorrentvertrag einbezogen wurden. Aus fast 40-jähriger Bankpraxis kann ich sagen, wenn die Kontoeröffnung länger als 3-4 Jahre zurückliegt, war das meistens nicht der Fall ! Praktisch geht die Rückgabe auch nach mehr als 6 Wochen sehr wohl ! Der Energieversorger als Einreicher der Lastschrift wird sich gegen eine Rückbuchung seitens der Bank nicht wehren können. Die 6-Wochen-Vereinbarung gilt nicht zwischen Bank und Energieversorger. Wenn das EVU sich da querstellt, könnte die Bank es vom Lastschriftverfahren ausschließen. Wenn sich eine Bank weigert, die Lastschrift nach Ablauf von 6 Wochen zurückzubuchen, liegt das nicht an den AGB (wie gerne behauptet wird), sondern ist einzig und allein in der Bequemlichkeit der Angestellten begründet !

PLUS:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl
 Es stellt sich nur die Frage, ob die AGB von den Banken wirksam in den Kontokorrentvertrag einbezogen wurden. Aus fast 40-jähriger Bankpraxis kann ich sagen, wenn die Kontoeröffnung länger als 3-4 Jahre zurückliegt, war das meistens nicht der Fall !
--- Ende Zitat ---

Vor 40. Jahren haben viele Banken noch schriftliche Saldenanerkenntnisse von jedem Kunden eingeholt. Da waren Kontokorrentkonten von Privatpersonen noch selten. Lohn- und Gehalt wurde oft noch bar in der Lohntüte ausbezahlt. Rechnungen hat man bar bezahlt.

Die bargeldlose Lohnzahlung führte dazu, dass jeder Arbeitnehmer ein Girokonto brauchte.  Bei Millionen Kontokorrentkonten hätte ohne eine konkludente Saldenanerkenntnis des Rechnungsabschlusses die bargeldlose Gehaltszahlung und der Zahlungsverkehr nicht eingeführt werden können. Bei ordentlich geführten und organisierten Kreditinstituten habe ich keine Zweifel, dass bei Abschluss jedes Kontokorrentkontos auch die AGB rechtswirksam vereinbart werden. Ich würde nicht empfehlen, ein Lastschriftstorno mit dem Hinweis auf nicht vereinbarte AGBs durchsetzen zu wollen.  

So sieht das heute aus

Saldoanerkenntnis Widerspruchsfrist

superhaase:

--- Zitat ---Original von PLUS
Bei ordentlich geführten und organisierten Kreditinstituten habe ich keine Zweifel, dass bei Abschluss jedes Kontokorrentkontos auch die AGB rechtswirksam vereinbart werden.
--- Ende Zitat ---
Das haben bis vor kurzem sicher auch viele Leute von den ordentlich geführten Strom- und Gasversorgungskonzernen gedacht ...  :tongue:

bewin:
Hallo Leute

vielen Dank für alle Antworten und Vorschläge! :-)

Vor ein paar Tagen haben ich nochmal TelDaFax angerufen und mündlich ein Ultimatum bis Ende des Monats gesetzt, bei dessen Überschreitung ich sie über meinen Rechtsanwalt verklagen werde. Habe der (freundlichen) Mitarbeiterin gesagt, dass ich nicht verstehe, wie man als Firma (wörtlich) so blöd sein kann, Neukunden so zu verprellen, zu erreichen, dass ich eine entsprechende Bewertung (mit ausfürhlichem Text) bei Verivox abgegeben habe und das hier ebenso ausführlich getan habe. Die Mitarbeiterin war (wie die anderen vorher auch) ahnungslos und meinte, ich wäre an der richtigen Stelle - und ich bräuchte nicht zu klagen, sie habe jetzt \"auf den Knopf\" zum Überweisen gedrückt. Nun ja, die baldige Überweisung hat man mir schon 4x mündlich und einmal schriftlich zugesagt und es war nichts passiert. Auf die Frage, was sie sonst noch für mich tun könne, habe ich der MItarbeiterin gesagt, dass ich mit ihrer Firma nichts mehr zu tun haben möchte (natürlich habe ich sehr wohl zwischen ihr persönlich und der Firma unterschieden, sie kann ja nichts dafür).

Nun ja - heute, also nach zwei Monaten und 4 Tagen, 5 Telefonaten und viel Ärger habe ich jetzt das Geld überwiesen bekommen. Uffff ....

Ich werde solch einer Firma nie wieder eine Einzugsermächtigung erteilen. Bin gespannt, wie die Abschluß-Abwicklung nächstes Jahr werden wird - habe natürlich Ende April gleich gekündigt.

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