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Autor Thema: Vertragsangebot von HSW  (Gelesen 7442 mal)

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Offline lontano

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Vertragsangebot von HSW
« am: 08. Juni 2010, 08:57:19 »
Hallo,

gerade erreicht mich eine neue Attacke der HSW:

\"seit dem 03.09.2001 wird Ihre Abnahmestelle zuverlässig mit Erdgas versorgt. ....Die Abrechnung des Gasverbrauches erfolgt seither nicht auf der Grundlage eines schriftlichen Gasliefervertrages, der für die zur Abrechnung gebrachten Erdgaspreise erforderlich ist.

Als Anlage übergeben wir Ihnen deshalb einen entsprechend vorbereiteten Gasliefervertrag in zweifacher Ausfertigung mit der Bitte, den für Ihren durchschnittlichen Jahresverbrauch von ca. 30.400 kWh zutreffenden Gaspreis anzukreuzen....Zutreffend sind der HSW Basis mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten, der im Arbeitspreis um 0,2 Cent/kWh günstigere HSW 24 Basis mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten, sowie, falls keine Vertragslaufzeit gewünscht, der HSW Heiztarif-Grundversorgung - . Wir halten uns an dieses Angebot bis zum 25.06.2010 gebunden. Sollte bis zu diesem Termin kein Rücklauf eines Vertragsexemplars zu verzeichnen sein, werden wir die Abrechnung Ihres Erdgasverbrauches ab dem 01.07.2010 zu den Konditionen des HSW-Heiztarif-Grundversorgung vornehmen.\"

Und nun?

Ich habe eine Vertragsbestätigung vom 01.10.2001 über einen Vertrag auf Gundlage der Verordnung über AVBGasV und Tarifen mit Preisstand 01.10.01.

Seit 2004 widerspreche ich den Gaspreisen. 2006 schreibt HSW sogar wörtlich:
\"Darüber hinaus widersprechen Sie der Umstellung des geltenden Vertrages. Da von Ihnen das Angebot HSW24 nicht wahrgenommen wird, ändert sich in dem bestehenden Vertragsverhältnis nichts.\"

Und jetzt habe ich angeblich nie einen Vertrag gehabt....soviel ich weiß bedeutet ein Angebot ein Angebot, ein Vertrag kommt nur durch Annahme zustande. Und eine automatische Umstellung in den Grundtarif, nur weil ich mich auf deren Angebot hin nicht melde, ist doch nicht rechtens, oder?

Eigentlich würde doch wohl reichen, ich schreibe, dass ich das Angebot nicht annehme und weiterhin in dem bestehen Vertrag verbleibe, Vertragsbestätigung vom....in Kopie anbei......oder?

Wer hat noch so ein Schreiben erhalten?

Offline bolli

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Vertragsangebot von HSW
« Antwort #1 am: 08. Juni 2010, 13:33:13 »
Verträge müssen nicht schriftlich vorliegen, allerdings ist die Beweiserbringung bei nichtschriftlichen Verträgen schwieriger. Insbesondere bei der Versorgung in der gesetzlichen Grundversorgung kommt häufig nur durch die Gasentnahme ein Vertrag zustande, dessen Inhalte ja zwingend dem Gesetz, also der GasGVV entsprechen müssen. Insofern erübrigt sich da oft die Schriftform.

Aber auch ein Sondervertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen worden sein. Allerdings müssen dann andere Nachweise gefunden werden, die den Sondervertragsstatus begründen, da die Regelungen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen und somit den Sondervertrag begründen, eben nicht in Vertragsform schriftlich nachvollziehbar sind.

Aber solche Gründe lassen sich naürlich auch anders finden, z.B. wenn die jährlich vom Versorger berechneten Preise nicht denen entsprechen, die er als Grundversorgungstarife veröffentlicht hat. Auch eine versuchte Vertragsumstellung oder Kündigung deutet eher auf einen Sondervertrag hin, da insbesondere letztere in der Grundversorgung regelmäßig nicht möglich ist.

Eine Vertragsumstellung durch Stillschweigen ist grundsäztzlich nicht zulässig, auch wenn der Versorger das gerne hätte. (BGH Urteil vom 28.03.2007 VIII ZR 144/06 Rdnr. 20)

Ich würde einfach gar nichts machen. Dann wird der Versorger im Falle eines Sondervertrags ja reagieren müssen, wenn er den alten Vertrag  los werden will. Das würde dann wohl eine Kündigung des bisherigen Vertrags werden, wenn Sie einen Sondervertrag haben.

Offline lontano

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Vertragsangebot von HSW
« Antwort #2 am: 08. Juni 2010, 16:24:29 »
Hallo,

erst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort.

HSW hat 01.10.01 den abgeschlossenen Versorgungsvertrag auf Grundlage der AVBGasV bestätigt zu folgenden Konditionen bestätigt :\"Tarif 331 Sonderpreis B, endgültiger Tarif durch Bestabrechnung.\"

Stets wurde der Sonderpreis A für Kunden mit einem Verbrauch zwischen 12.001 und 120.000 kWh berechnet. Im Jahr 2006 wurde dieser Tarif umbenannt in HSW Basis, dieser galt für Kunden mit einem Verbrauch von 5.894 bis 120.000 kWh, er trat nun an die Stelle von Sondertarif A und beinhaltet 12 Monate Kündigungsfrist.

Dieser Umstellung auf einen Vertrag mit Kündigungsfrist habe ich jedoch sofort widersprochen. Eine Kündigung gab es jedoch nicht. Vielmehr beantwortet HSW diesen Widerspruch wie folgt: \"Darüber hinaus widersprechen Sie der Umstellung des geltenden Vertrages. Da von Ihnen das Angebot HSW 24 ebenfalls nicht wahrgenommen wird, ändert sich in Ihrem Vertragsverhältnis für Sie nichts. Die Abrechnung erfolgt entsprechend Ihres durchschnittlichen Jahresverbrauches, d.h. bis zum 30.09.2006 zum Sonderpreis A und ab dem 01.10.2006 zum Sonderpreis \"HSW Basis\". Die Laufzeit des Sonderpreises HSW Basis beträgt 12 Monate. Wie bereits im Schreiben vom 27.09.2006 mitgeteilt, erfolgt in diesem Sonderpreis eine automatische Verlängerung des Vertrages, wenn keine firstgerechte Kündigung erfolgt.\"

Da ich der Laufzeit ja schon per Einschreiben/Rückschein widersprochen hatte, habe ich den letzten Satz dann ignoriert.

Bin ich nun nicht in der günstigen Lage, wenn HSW mich kündigen möchte, auf die Laufzeit zu pochen und wenn ich kündigen möchte, auf meinen Widerspruch zu verweisen? 8)

Wie dem auch sei, es ist ganz eindeutig, dass ich einen Vertrag habe und Sondervertragskunde bin. Ich halte das Schreiben von HSW für einen weiteren Versuch, mich in einen der HSW bequemeren Vertrag zu zwingen.

Ist es dann völlig ausreichend, gar nichts zu tun und abzuwarten? Das wäre mir ja eigentlich lieber, als wieder endlos Briefe schreiben zu müssen.....:D

Offline bolli

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Vertragsangebot von HSW
« Antwort #3 am: 09. Juni 2010, 08:43:22 »
Nun, nbach diesen Angaben sind Sie wohl ziemlich zweifelsfrei Sondervertragskunde und somit ist eine Änderung der Vertragsinhalte ohne Ihr zutun nicht möglich.

Da Sie ja nicht in einen anderen Tarif wechseln möchten sondern den bisherigen solange als möglich halten wollen, würde ich, wie oben geschildert, nichts tun. Meiner Meinung nach sollte das Ausreichen. Immer wieder neuer Meinungsaustausch ist diesbezüglich nicht vonnöten.

Offline Gasmaus

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Vertragsangebot von HSW
« Antwort #4 am: 26. Dezember 2010, 14:07:50 »
Hallo Iontano,

mich würde mal interessieren, wie das mit dem neuen Vertragsangebot von HSW inzwischen gelaufen ist.
Ich habe nämlich jetzt auch pünktlich vor Weihnachten eine Kündigung meines seit 1998 bestehenden Gasliefervertrages von HSW erhalten bzw. soll einen neuen Gasliefervertrag unterschreiben. Ansonsten würd ich zukünftig zu den Konditionen der HSW Grundversorgung beliefert werden.
HSW behauptet, dieses Recht zu haben, da sie sukzessive die Gaslieferverträge und AGB`s für die Lieferung von Gas außerhalb der Grundversorgung geändert und allen Kunden übersandt hätten. Ich hätte angeblich von meinem Widerspruchsrecht nicht Gebrauch gemacht und somit seien diese rechtsverbindlich geworden.
Ich habe aber sehr wohl widersprochen und einen HSW 24 Vertrag abgelehnt.

Die Frage ist jetzt natürlich, ob die mir so einfach den Vertrag kündigen können.

Gasmaus

Offline bolli

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Vertragsangebot von HSW
« Antwort #5 am: 26. Dezember 2010, 18:21:08 »
Zitat
Original von Gasmaus
Ich habe nämlich jetzt auch pünktlich vor Weihnachten eine Kündigung meines seit 1998 bestehenden Gasliefervertrages von HSW erhalten bzw. soll einen neuen Gasliefervertrag unterschreiben.
...
HSW behauptet, dieses Recht zu haben, da sie sukzessive die Gaslieferverträge und AGB`s für die Lieferung von Gas außerhalb der Grundversorgung geändert und allen Kunden übersandt hätten. Ich hätte angeblich von meinem Widerspruchsrecht nicht Gebrauch gemacht und somit seien diese rechtsverbindlich geworden.
Ich habe aber sehr wohl widersprochen und einen HSW 24 Vertrag abgelehnt.
Das ist jetzt ein wenig verwirrend. Entweder HSW ist (fälschlicherweise) der Meinung, Sie hätten von Ihrem Widerspruchsrecht KEINEN Gebrauch gemacht und die geänderten Bedingungen würden daher für Sie gelten, dann braucht es aber keine Kündigung des derzeitigen Vertrages oder HSW kennt Ihren Widerspruch und kündigt Ihnen deshalb.

Dann macht die Kündigung Sinn und ist wohl auch grundsätzlich zulässig, jedoch sind natürlich die Formalien wie Kündigungsfristen, Unterschriften etc. zu prüfen.

 

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