Hallo,
erst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort.
HSW hat 01.10.01 den abgeschlossenen Versorgungsvertrag auf Grundlage der AVBGasV bestätigt zu folgenden Konditionen bestätigt :\"Tarif 331 Sonderpreis B, endgültiger Tarif durch Bestabrechnung.\"
Stets wurde der Sonderpreis A für Kunden mit einem Verbrauch zwischen 12.001 und 120.000 kWh berechnet. Im Jahr 2006 wurde dieser Tarif umbenannt in HSW Basis, dieser galt für Kunden mit einem Verbrauch von 5.894 bis 120.000 kWh, er trat nun an die Stelle von Sondertarif A und beinhaltet 12 Monate Kündigungsfrist.
Dieser Umstellung auf einen Vertrag mit Kündigungsfrist habe ich jedoch sofort widersprochen. Eine Kündigung gab es jedoch nicht. Vielmehr beantwortet HSW diesen Widerspruch wie folgt: \"Darüber hinaus widersprechen Sie der Umstellung des geltenden Vertrages. Da von Ihnen das Angebot HSW 24 ebenfalls nicht wahrgenommen wird, ändert sich in Ihrem Vertragsverhältnis für Sie nichts. Die Abrechnung erfolgt entsprechend Ihres durchschnittlichen Jahresverbrauches, d.h. bis zum 30.09.2006 zum Sonderpreis A und ab dem 01.10.2006 zum Sonderpreis \"HSW Basis\". Die Laufzeit des Sonderpreises HSW Basis beträgt 12 Monate. Wie bereits im Schreiben vom 27.09.2006 mitgeteilt, erfolgt in diesem Sonderpreis eine automatische Verlängerung des Vertrages, wenn keine firstgerechte Kündigung erfolgt.\"
Da ich der Laufzeit ja schon per Einschreiben/Rückschein widersprochen hatte, habe ich den letzten Satz dann ignoriert.
Bin ich nun nicht in der günstigen Lage, wenn HSW mich kündigen möchte, auf die Laufzeit zu pochen und wenn ich kündigen möchte, auf meinen Widerspruch zu verweisen?
Wie dem auch sei, es ist ganz eindeutig, dass ich einen Vertrag habe und Sondervertragskunde bin. Ich halte das Schreiben von HSW für einen weiteren Versuch, mich in einen der HSW bequemeren Vertrag zu zwingen.
Ist es dann völlig ausreichend, gar nichts zu tun und abzuwarten? Das wäre mir ja eigentlich lieber, als wieder endlos Briefe schreiben zu müssen.....