Das Landgericht Potsdam hat mit Urt. v. 23.11.09 Az. 2 O 293/09 eine Zahlungsklage der HSW im Wege des Versäumnisurteils abgewiesen und dabei Gründe angeführt, die einen Einspruch aussichtlos erscheinen lassen.
Siehe hier.Das Amtsgericht Potsdam hat mit Urteil vom 04.12.09, Az. 34 C 141/09 die Zahlungsklage der HSW gegen einen außertariflich belieferten Gaskunden unter Aufrechterhaltung eines ebenso zuvor ergangenen Versäumnisurteils vollständig abgewiesen. Eingeklagt wurden ca. 602,64 EUR. Die gut begründete Entscheidung ist berufungsfähig. Eine Berufung wird jedoch unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Landgerichts Potsdam (siehe oben) wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Das genannte Urteil des AG Potsdam liegt dem Bund der Energieverbraucher vor und wird wohl in die Entscheidungssammlung Eingang finden.