Hallo,
ich kürze seit 2006 meine Gasrechnungen auf das Niveau von 2004 so wie es hier empfohlen ist. Gestern habe ich einen Vollstreckungsbescheid erhalten, laut Mahnung vom 30.11., zugestellt am 08.12.2010. Mein Problem ist: ich habe diese Mahnung nicht bekommen und konnte ihr daher auch nicht widersprechen.
Wenn ich dem Vollstreckungsbescheid widerspreche kommt es automatisch zum Gerichtsstreit?
Die Aufstellung der Forderungen in dem Bescheid sind für die Jahre 06, 07 und 08 falsch, hilft mir das?
Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten.