Energiepreis-Protest > HanseWerk

e-on Hamburg beendet KlassikGas-Vertrag einseitig zum 30.06.2010

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sparflamme2005:
@ flotex:
all Ihre gestellten Fragen können hier nicht beantwortet werden, die kann Ihnen die Verbraucherzentrale beantworten.

Ich bin einer von den 781 eingetragenen Interessenten. Ich habe nur einen kleinen Moment nachgedacht, ob ich es mache und 10 Euro zahle. Dann war das für mich klar. Ich habe da nun nicht angefangen, hochzurechnen, aber ich habe mich erinnert, in welcher Weise die Verbraucherzentrale in den letzten Jahren uns Widersprüchler unterstützt hat:

da gab es Informationsveranstaltungen für uns, die haben mich und die anderen Widersprüchler keinen Cent gekostet.
Im Internetauftritt der Verbraucherzentrale wurde immer zeitnah über die aktuelle Entwicklung informiert und ich kann nur ahnen, wieviel Zeit im Hintergrund von Mitarbeitern der Verbraucherzentrale für die ganze Thematik E.ON Hanse aufgewendet werden mußte.

Nicht nur auf diesem Hintergrund zahle ich die 10 Euro gern.

Hella:
@flotex:

E.On Hanse hat die Verbraucher seit Jahren \"verar....\"; dagegen hat sich die VZHH richtig ins Zeug gelegt um verantwortungsbewußte Verbraucher zu informieren und ihnen Gelegenheit zu geben, diese Angelegenheit zu überdenken. Die VZHH hat sehr viel für den Schutz der Verbraucher getan und da ist es mir schlicht piepeegal, ob die VZHH das Geld behält oder was sie sonst damit macht, ich erkläre hiermit, dass ich im Falle eines Nichtzustandekommens der Gas- Verbrauchergemeinschaft auf die Rückzahlung verzichte.

Solche Erbsenzählerei versucht doch nur jemand in die Wege zu leiten, welcher m.E. von E.ON Hanse gesteuert wird. Was soll dieser ganze Quatsch denn auch sonst? Mir hat die VZHH mehr als einmal geholfen. E.On Hanse schiesst doch zur Zeit aus allen Rohren gegen das Vorhaben der VZHH, was schlicht darauf hindeutet, das dieser reizende Energielieferant sich ziemlich auf die Füsse getreten fühlt. Ich finde das Vorhanden der VZHH grandios. Und man kann nur hoffen, dass viele Hamburger Gaskunden sich dem anschliessen und nicht aus lauter Faulheit und Bequemlichkeit die Dinge schleifen lassen. Solch ein Verhalten wird sich sonst irgendwann einmal rächen.

flotex:
@Hella

„Solche Erbsenzählerei versucht doch nur jemand in die Wege zu leiten, welcher m.E. von E.ON Hanse gesteuert wird“.

Au weia Hella, das ist schon richtig frech…8o Mal zur Info Hella: Ich gehöre auch zu den „Rebellen“, wurde vor das AG Ahrensburg gezogen und habe dort gewonnen. Auch ich finde das Verhalten von EON zum Ko..n (eben weil ich jahrelang „von EON gesteuert wurde“). Soll ich jetzt der IM von EON sein, weil ich es gewagt habe diese Aktion (nur diese Aktion) der VZHH zu kritisieren??

Mal zum Verständnis: Hier wird eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro verlangt. Es gibt bei der Verbraucherzentrale „kostenpflichtige Beratungsleistungen“. Wenn es so heißt, soll man es so nennen. Wenn ich meine kompletten Daten, einschließlich meiner Bankverbindung, einschließlich einer Einzugsermächtigung weitergebe, frage ich nach. Dazu würde sogar die Verbraucherzentrale raten. Ja, da bin ich wirklich Erbsenzähler.

Ganz klar: Ohne die wirklich hervorragende Arbeit der VZ hätte ich nie auch nur einen Schritt in Richtung Gaspreisverweigerung gewagt. Ohne die Sammelklage vor dem LG Hamburg würden wir alle sehr schlecht dastehen. Ewige Dankbarkeit dafür und ein klares \"Weiter so!\" an die VZ.

Es geht mir um die Formulierung in diesem einen Fall. Mir fehlen weitere Erklärungen auf diesem Formular. Das ist alles. Die Auflistung des Haushaltbudgets der VZ war nur die Begründung (oder Einleitung) für diese (ketzerische) Frage, die auch bei gemeinnützigen Einrichtungen gestattet sein muss. Ich erinnere da mal an den aktuellen Fall eines Maseratifahrers :D. Für mich gibt es keine heiligen Kühe.

Übrigens Hella, auch ich habe mich registrieren lassen. Die 10 Euro habe ich in der Verbraucherzentrale direkt bezahlt. Glauben Sie nicht? Schicken Sie mir eine PN. Sie bekommen eine Kopie und meine Klagschrift. Nur damit Sie mich nicht weiter einen EON-Büttel nennen… :rolleyes:

Nachtrag: die VZHH hat inzwischen (am 19.4.) etwas auf der Hompage eingebaut: \"Antworten auf Fragen zur Gaskundengemeinschaft\". Dort wird das ganze weiter erläutert.

stromer:
Ich bin leider jetzt erst auf diese Seite gestoßen und würde gerne noch einmal aufgreifen: ist die \"Kündigung\" des Sondervertrags zum 30.6.2010 rechtsgültig?
Am 15.April 2010 bekam ich von der EOn Hanse ein Schreiben mit lautendem Betreff:

Jetzt IdealGas mit 80 Euro abschließen
Beendigung Ihres Vertrages KlassikGas zum 30.6.2010\"

Folgend wird von einem Angebot gesprochen, Verträge kundenfreundlicher zu gestalten und die allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen.
Die Formulierung -Kündigung- kam an keiner Stelle zum Ausdruck, so daß ich nicht von solcher ausging, zumal das ganze Schreiben eher wie eine Werbung wirkte.
in meinem Gassondervertrag ist die Rede von einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, es werden aber nur 2,5 Monate eingehalten.
Vorsichtshalber habe ich am 2.6. Widerspruch gegen die \"Beendigung\"eingelegt mit der Bitte mir bis 17.6. zu antworten (Handlungsspielraum).
Am 29.6. (die Beendigung war zum 30.6.) wurde eine Antwort verfasst mit dem Hinweis, dass im bisherigen Vertrag ein Kündigungsrecht besteht unter Einhaltung der vereinbarten Fristen (!)
Also am 29..6. wurde erstmals der Begriff Kündigung genutzt, gleichzeitig wurde auf die Kündigungsfristen verwiesen.
Ich hatte die Kündigung bis jetzt ignoriert, bekam jetzt aber eine Schlußabrechnung für meinen alten Vertrag.
Meine Frage: Ist diese \"Kündigung\" überhaupt wirksam??
viele grüße von stromer

bolli:
@stromer
Laut BGH-Rechtssprechung muss das Wort \"Kündigung\" nicht explizit in dem Schreiben vorkommen. Es muss nur für den Vertragspartner eindeutig zu erkennen sein, dass das Vertragsverhältnis ordentlich beendet werden soll. Dieses ist möglicherweise auch durch die Verwendung des Wortes \"Beendigung\" möglich. Es kommt aber sicher auf die Gesamtumstände des Schreibens an.

Wenn Sie aber in Ihren Vertragsbedingungen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart haben, dürfte eine ordentliche Kündigung am 15.04.2010 zum 30.06.2010 wohl nicht fristgemäß gewesen sein. Wie lange dann Ihr Vertrag weiterläuft/gelaufen ist hängt wieder von den individuellen Vertragsbedingungen sowie dem Schreiben Ihres Versorgers (das vom 15.04.2010) ab. Genaueres kann Ihnen da wohl nur ein Anwalt sagen.

Nur zum 30.06. scheint der Vertrag nicht beendet worden zu sein, weshalb die Schlussrechnung möglicherweise fehlerhaft ist. Haben Sie von E.ON denn dadanch irgendeine Mitteilung bekommen, in welchen Vertragsverhältnis Sie sich derzeit befinden ?

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